Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 33 Seiten
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Revision des Nationalstrassenabgabegesetzes
3.1.2 Personelle Auswirkungen
Seit Einführung der Nationalstrassenabgabe im Jahre 1985 wird diese von der EZV erhoben. Sie ist zuständig für die Beschaffung, den Vertrieb im Ausland und an der Grenze sowie für die Kontrollen an der Grenze. Der Vertrieb und die Kontrollen im Inland obliegen hingegen den Kantonen. Der Personalbedarf bei der EZV beträgt heute 26 Vollzeitstellen. Ferner werden für den Vertrieb an den grossen Grenzübergangsstellen externe Hilfskräfte in der Grössenordnung von weiteren 20-30 Vollzeitstellen eingesetzt. Um die Zollstellen zusätzlich zu entlasten, wurden bereits die notwendigen beschaffungsrechtlichen Verfahrensschritte eingeleitet, damit an den Autobahnzollstellen externe Hilfskräfte nicht nur für den Vignettenverkauf, sondern auch für die Kontrolle und die Ahndung im vereinfachten Verfahren bei der Ausreise eingesetzt werden können.
Im Unterschied zur Klebevignette würden die personellen Ressourcen bei der E-Vignette nicht mehr für Vertrieb und Verkauf, sondern für die Ahndung insbesondere der ausländischen Mautpreller einerseits sowie – abhängig von der anzustrebenden Kontrolldichte – für die Überprüfung der Kontrolldaten (Bildnachkontrolle) andererseits benötigt. Würden der Betrieb eines automatischen Kontrollsystems sowie die personalintensive Bildnachkontrolle an einen privaten Dienstleister ausgelagert und die Unterstützung Dritter im Kontrollbereich beibehalten, sollte der aktuelle Stellenbedarf der EZV von 26 FTE ausreichen und in Abhängigkeit zur gewünschten Kontrolldichte neu definiert werden. Sind hingegen eine Auslagerung von Betrieb und Bildnachkontrolle sowie eine Kontrollunterstützung nicht möglich, wäre mit einem Personalmehrbedarf je nach Risikobetrachtung und Ausgestaltung in der Grössenordnung von maximal 40 Stellen zu rechnen. Bei einer Auslagerung wäre von geänderten Stellenprofilen auszugehen. Nicht logistische Tätigkeiten, sondern die Aufsicht über einen privaten Betreiber mit den erforderlichen Kenntnissen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Controlling stünden im Vordergrund.
Damit kommen im Rahmen der Kompetenzdelegation an den Bundesrat verschiedene Varianten mit den spezifischen Auswirkungen auf den Personalbestand bzw. die finanzielle Aufwendungen, soweit Dritte mandatiert werden, in Betracht. Die vier nachfolgend aufgezeigten Varianten entsprechen den zu den Betriebskosten aufgezeigten Varianten in der Tabelle hiervor. Bei den Zahlen handelt es sich um grobe Schätzungen zu Kosten und Personalaufwand.