Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 33 Seiten
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Revision des Nationalstrassenabgabegesetzes
Mängel aus Sicht der Nutzer
Von einem Teil der Nutzer wird das Kleben und Entfernen alter Vignetten als umständlich und nicht mehr zeitgemäss empfunden. Ein weiterer Makel der Klebevignette, insbesondere aus Sicht ausländischer Nutzer, ist das Fehlen zeitlich differenzierter Abgaben, wie sie in anderen Ländern meist angeboten werden. Inländischen Nutzerinnen und Nutzern missfällt insbesondere die Tatsache, dass Fahrzeuge, welche mit Wechselkontrollschildern eingelöst sind, separat je mit einer Klebevignette ausgerüstet werden müssen. Ein weiterer häufig geäusserter Kritikpunkt ist, dass die Nationalstrassenabgabe nicht zusammen mit der Motorfahrzeugsteuer über die kantonalen Strassenverkehrsämter erhoben werden kann.
1.1.3 Funktionsweise, Stärken und Schwächen der E-Vignette Funktionsweise
Die Vorlage zum revidierten E-NSAG ist bewusst weitgehend technologieneutral ausgestaltet, damit bis zum Inkrafttreten und während der Geltungsdauer aufkommende technologische Neuerungen berücksichtigt werden können, ohne dass jeweils eine Gesetzesrevision erforderlich ist. Eine elektronische Berechtigung für die Benützung der abgabepflichtigen Nationalstrassen würde nach dem derzeitigen Stand der Technik durch die Registrierung des Kontrollschildes im System und die Bezahlung der Abgabe erlangt. Die Abgabe könnte somit auf ein Kontrollschild und nicht mehr auf ein Fahrzeug bezogen entrichtet werden. Kontrollen erfolgen in Zukunft automatisiert. Nur Halterinnen und Halter von identifizierbaren Fahrzeugen, für die keine Abgabeentrichtung in der Systemdatenbank registriert ist, werden nach Feststellung einer Widerhandlung gebüsst. Anders als bei im Inland zugelassenen Fahrzeugen kann bei ausländischen Halterinnnen und Haltern eine Busse nicht direkt auf dem Postweg ins Ausland zugestellt werden, da die Ausübung hoheitlichen Handelns auf das schweizerische Staatsgebiet beschränkt ist. Diese müssen auf eine Sperrliste gesetzt und später zur Ahndung angehalten werden, da entsprechende Rechtshilfeabkommen mit anderen Staaten bislang fehlen. Bestrebungen in den Jahren 2000-2008 eine europäische Lösung zu finden (Video Enforcement for Road Authorities [VERA1-3]) sind im Sande verlaufen.
Die Ahndung müsste jedoch nicht länger nur auf dem abgabepflichtigen Strassennetz, sondern könnte an einem beliebigen Ort im Inland und auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, etwa bei der Aus- oder einer späteren Wiedereinreise.
Stärken
Die Anbindung an das Kontrollschild böte sowohl einen Vorteil für Fahrzeughalterinnen und -halter, die mit einem Wechselkontrollschild mehrere Fahrzeuge eingelöst haben, als auch bei einem Fahrzeugwechsel, wenn das Kontrollschild beibehalten wird.
Aus Sicht der Abgabeerhebung ist der grösste Vorteil der E-Vignette, dass auf ein aufwendiges Vertriebssystem verzichtet werden kann und Vignettenverkäufe an der Grenze entfallen. Diese Einsparungen und eine bessere Missbrauchskontrolle ermöglichen es, einen reduzierten Tarif für Motorräder und Anhänger sowie die Einnahmeverzichte bei den Wechselschildern zu finanzieren, ohne die Abgabe anheben zu müssen.
Ein weiterer Vorteil der E-Vignette gegenüber der Klebevignette liegt in der Flexibilität bezüglich Tarifstruktur und zeitlicher Stückelung. Jede zeitliche Stückelung führt jedoch automatisch zu Einnahmenausfällen, sofern nicht gleichzeitig die Jahresabgabe entsprechend angepasst wird.