Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 33 Seiten
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Revision des Nationalstrassenabgabegesetzes
naher Zukunft einen Systemwechsel vorzunehmen beabsichtige, indem die heutige Klebevignette durch eine elektronische Vignette (E-Vignette) ersetzt werden soll. Die Absicht des Bundesrates wurde von den Vernehmlassungsteilnehmern seinerzeit mehrheitlich begrüsst.
Mit der E-Vignette wäre die Abgabe aufgrund des aktuellen Stands der Technik an das Kontrollschild gebunden. Die Problematik der Wechselschilder würde dadurch gelöst und eine nutzergerechte Tarifstruktur wäre grundsätzlich möglich.
Missbrauch
Ausländische Fahrzeughalterinnen und -halter empfinden die Jahresabgabe mitunter als ungerecht, vor allem wenn die Autobahn nur für eine kurze Strecke oder Zeitperiode benützt wird. Sie sehen nicht ein, weshalb eine Vignette, die für eine Fahrt durch die Schweiz gekauft wurde, nicht mit einem anderen Fahrzeug erneut verwendet werden darf. Aus diesem Grund finden ein Austausch im Bekanntenkreis und ein florierender Handel mit gebrauchten Vignetten via Kleinanzeigen und über das Internet statt, der kaum zu unterbinden ist3. Täglich werden auf den einschlägigen Verkaufsplattformen neben ungebrauchten Vignetten, was zulässig ist, mehrere offensichtlich schon vom Trägerpapier entfernte und damit entwertete Vignetten angeboten. Wer eine solche gebrauchte Vignette erneut auf ein Fahrzeug aufbringt, macht sich der Fälschung amtlicher Wertzeichen im Sinne von Artikel 245 StGB schuldig. Solche Verfahren verursachen unverhältnismässig grossen Aufwand.
Laut umfangreichen Erhebungen im Jahre 2003 (über 46 000 kontrollierte Fahrzeuge) trugen rund 5 Prozent der Fahrzeuge keine Vignette. Weitere rund 5 Prozent der Fahrzeuge waren mit einer missbräuchlich mehrfach verwendeten Vignette unterwegs. Systembedingt kann die Vignette relativ leicht von Fahrzeug zu Fahrzeug übertragen werden, was bei Kontrollen schwer erkennbar ist. Die Missbrauchsquote lag 2003 somit bei rund 10 Prozent. Erhebungen aus dem Jahre 2006 (über 61 000 kontrollierte Fahrzeuge) zeigen auf, dass die Missbrauchsquote auf rund 5 - 6 Prozent gesunken ist. Eine neue Stichprobe im Herbst 2016 (17 000 kontrollierte Fahrzeuge) weist eine Missbrauchsquote von 4 - 5 Prozent aus. Dies entspricht einem Einnahmeausfall von 13 bis 17 Millionen Franken. Die leichte Abnahme ist hauptsächlich auf zwei Gründe zurückzuführen: Zum einen wurde 2012 die Busse auf 200 Franken verdoppelt. Zum anderen gelang es, das Automobilgewerbe dahingehend zu sensibilisieren, dass bei einem Windschutzscheibentausch eine neue Vignette anzubringen ist.
Kontrollen
Im Inland ist die Polizei und an der Grenze die EZV für die Kontrollen zuständig. Ein
Verstoss gegen die Vignettenpflicht kann jedoch nur im ruhenden Verkehr und direkt auf dem abgabepflichtigen Strassennetz erfolgen. Kontrollen sind demzufolge nur an den Autobahnzollstellen, auf Raststätten und Rastplätzen sowie bei Autobahnanschlüssen möglich. Das Risiko, beim Grenzübertritt und im Inland in eine Vignettenkontrolle zu geraten, ist relativ gering, weil diese nur stichprobenmässig erfolgen können. Die vorgesehene Intensivierung der Kontrollen auf Autobahnzollstellen durch die Übertragung dieser Aufgabe an Dritte konnte noch keine Wirkung entfalten, da das Vergabeverfahren 2016 abgebrochen und neu gestartet werden musste.
3 In der Botschaft vom 30. Januar 2008 zum NSAG (BBl 2008 1337) ging der Bundesrat davon aus, den Internethandel mit Vignetten eindämmen zu können. Heute stehen entsprechende Ressourcen nicht mehr zur Verfügung.