Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 33 Seiten
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Revision des Nationalstrassenabgabegesetzes
erforderlich. Ungerechtfertigte Zuschläge durch Verkaufsstellen, welche sich nicht an den offiziellen Verkaufspreis halten, können abgestellt werden. Das Entfernen der Klebevignette entfällt. Wer mehrere Fahrzeuge mittels Wechselschild verwendet, muss die Abgabe nur noch einmal entrichten.
Die Aufwände der abgabeerhebenden Stelle bei Ersatz der Klebevignette im Fall von Windschutzscheibenbruch und Vignettenmanipulationen bzw. fehlerhaftem Aufbringen entfallen. Produktions- oder Zahlungsausfall, Diebstahl sowie Risiken im Handling (Wertzeichen) und Fälschungen sind systembedingt obsolet. Die Missbrauchsquote kann durch videobasierte Kontrollen auf dem abgabepflichtigen Strassennetz gesenkt werden Die Ahndung kann neu auch nachträglich auf nicht abgabepflichtigen Strassen vorgenommen werden. Bei der Abgabeerhebung können die Kosten gesenkt werden. Obwohl die Videoaufnahmen der nicht identifizierbaren Kontrollschilder (im Durchschnitt ca. 10%) mit hohem Personalaufwand nachkontrolliert werden müssen, fallen die Betriebskosten immer noch niedriger aus, da die Vergütung der Vertriebspartner beim Vignettenverkauf und die Aufsicht über die Logistik entfallen.
Zollstellen und Reisende könnten damit rechnen, dass mit dem Wegfall des Vignettenverkaufs an der Grenze die dortige Staugefahr reduziert würde.
Zeitliche Stückelungen sowie unterschiedliche Tarifgestaltungen, sollten solche doch einmal erwünscht sein, könnten mit einer E-Vignette jedenfalls rasch und einfach umgesetzt werden.
1.4 Verworfene Massnahmen Verkehrslenkende Massnahmen
Die Nationalstrassenabgabe eignet sich wegen des geringen Abgabebetrages und des pauschalen Charakters nicht dazu, eine verkehrslenkende Wirkung zu erzielen. Auf Lösungen mit dem Ziel einer Verkehrslenkung wurde aus diesem Grund verzichtet.
Warum keine Kurzzeitabgabe?
Eine Eigenschaft der E-Vignette ist die Einfachheit der zeitlichen Stückelung. Auch kurze Nutzungsperioden wären denkbar. Eine Stückelung bei gleichbleibender Jahresabgabe führt indessen zwingend zu Mindereinnahmen. Soll bei einer Stückelung das Einnahmenniveau gehalten werden, müsste der Preis der Jahresabgabe entsprechend angehoben werden. Nach der Abstimmung von 2013 ist nicht mit einer Zustimmung zu einer Anhebung der Jahresabgabe zu rechnen.
Emissionsabhängiger Tarif
Eine Tarifgestaltung nach Emissionsklasse wäre grundsätzlich möglich. Sie ist aber nur sinnvoll, wenn daraus bei vertretbarem Aufwand eine Lenkungswirkung entstehen kann. Die Preisdifferenzen zwischen den verschiedenen Emissionsklassen wären sogar bei einer Jahresabgabe von 100 Franken viel zu klein, um überhaupt eine solche Wirkung erzielen zu können.
Vergünstigte Tarife für Motorräder, Anhänger und Veteranenfahrzeuge
Ein vergünstigter Tarif für Motorräder, Anhänger und Veteranenfahrzeuge wäre denkbar, da diese das abgabepflichtige Strassennetz in geringerem Masse belasten. Einerseits ist die jährliche Fahrleistung dieser Fahrzeuge häufig niedriger, da sie oft nur saisonal eingesetzt werden. Darüber hinaus werden die Strassen durch das meist geringere Gewicht nicht im gleichen Umfang belastet.
Andererseits stellt die Nationalstrassenabgabe eine eigentliche Pauschalabgabe dar, die eben gerade keine Rücksicht auf die Dauer der Benützung oder die Fahrleistung resp. das Gewicht eines Fahrzeuges nimmt und deren Abgabehöhe im Vergleich zu den anderen um-