Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 33 Seiten
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Revision des Nationalstrassenabgabegesetzes
Stärken
Diese Erhebungsform mittels Klebevignette ist einfach und den Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern vertraut. Ihre Stärke liegt zum einen in der Anonymität der Erhebung in Gestalt des Vignettenerwerbs. Positiv ist zum anderen, dass die Entrichtung mit blossem Auge durch den Blick auf die Windschutzscheibe kontrolliert werden kann. Sie weist aber auch die nachfolgend genannten Schwächen auf.
Vignettenvertrieb
Der Vertrieb der heutigen Klebevignette ist nur über ein aufwändiges Verkaufsstellennetz möglich. Im Inland sind dafür die Kantone zuständig, welche über ihre Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa den Verkauf durch die Post und das Automobilgewerbe (Garagen und Tankstellen) organisiert haben. An der Grenze verkauft die EZV die Vignetten. Der Verkauf der Klebevignette wurde an Autobahnzollstellen so weit wie möglich an externes Hilfspersonal ausgelagert und der Verkauf im umliegenden Ausland gefördert. Dadurch kann die Grenzwache ihre originären Aufgaben wahrnehmen und der Verkehrsfluss beschleunigt werden.
Von den insgesamt 10 Millionen produzierten Vignetten werden rund 2 Millionen im Ausland, 2 Millionen an der Grenze und 6 Millionen im Inland abgesetzt. Den Vertrieb im In- und Ausland entschädigt die EZV mit 10 Prozent des Vignettenpreises, was jährlich knapp 35 Millionen Franken entspricht.
Sämtliche Verkaufsstellen müssen zeitnah im November mit den neuen Vignetten beliefert werden. Dabei sind Sendungsverluste oder Diebstähle mit entsprechendem Verlustrisiko nicht auszuschliessen. Auf eine Versicherung des Fiskalwertes wurde aufgrund der hohen Kosten, die in jedem Fall vom Bund zu tragen wären, bisher verzichtet. Zudem ist zu befürchten, dass gestohlene Vignetten über nicht autorisierte Händler in den Verkauf gelangen, was zu Einnahmeverlusten führt. Am Ende der Abgabeperiode unverkaufte Vignetten müssen von den Verkaufsstellen zur Abrechnung an die Zollverwaltung zurückgeschoben werden. Die retournierte Anzahl Vignetten muss kontrolliert werden. Sowohl Auslieferung wie Rückschub der Vignetten sind mit erheblichem logistischem Aufwand verbunden.
Wechselkurs
Obwohl die Zollverwaltung den ausländischen Verkaufspreis der Vignette gestützt auf Verträge mit den ausländischen Vertriebsstellen festgelegt, kann mangels Sanktionsmöglichkeiten nicht verhindert werden, dass einzelne ausländische Verkaufsstellen die Vignette mit Zuschlägen von bis über 10% verkaufen.
Fehlende Flexibilität für die Tarifgestaltung
Für «Wenignutzer» wie Fahrzeughalterinnen und -halter mit Wechselschildern, Anhänger und Motorräder wurden immer wieder Ausnahmen gefordert, weil sich die Betroffenen benachteiligt fühlen, da sie für jedes Fahrzeug / jeden Anhänger eine separate Vignette kaufen müssen. Mit der heutigen Pauschalabgabe in Form der Klebevignette könnte nur mit noch höherem Aufwand (Druckkosten, Logistik, Kontrolle) eine nutzergerechte Tarifstruktur angeboten werden.
Der Bundesrat hat zu den Themen «Wechselschilder» und «kontrollschildgebundene Autobahnvignette» mehrmals Stellung genommen, so z.B. in der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung vom 18. Januar 20122, sowie bei verschiedenen parlamentarischen Vorstössen (Motion Lehmann 13.3219 «Autobahnvignette: Wechselschilder, Anhänger und Motoräder» vom 31.3.2013 oder Interpellation Quadri 12.3434 «Autobahnvignetten und Wechselschilder. Unbefriedigende Situation korrigieren» vom 5.6.2012). Er hat darin explizit darauf hingewiesen, dass er in
2 BBl 2012 745