Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/54: Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) · 21 Seiten

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HMV IV-Paket / Erläuterungen zum Gesamtpaket

Die Einführung einer Pflicht zur Veröffentlichung von Ergebnissen klinischer Versuche wird eine finanzielle Auswirkung für die Pharmaindustrie haben, da die Ergebnisberichte erstellt, anonymisiert und sodann veröffentlich werden müssen. Die finanzielle Auswirkung wird dadurch vermindert, dass die Firmen auf bereits in anderen Ländern publizierte Ergebnisse klinischer Versuche verweisen können. Eine Quantifizierung dieser finanziellen Auswirkungen ist zurzeit nicht möglich.

3.3.5 Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin

Daten zur Anwendung von buchführungspflichtigen Tierarzneimitteln (inkludiert alle Antibiotika) müssen bereits heute von der Tierärztin bzw. vom Tierarzt in der Krankengeschichte festgehalten werden.

Für die Erfassung von Fütterungsarzneimitteln für die orale Gruppentherapie, die bis anhin mit dem amtlichen Rezeptformular verschrieben werden mussten, gibt es für die praktizierende Tierärzteschaft einen gewissen Zusatzaufwand (mehr und präzisere Angaben); es wird jedoch auch Vorteile geben, da automatische Berechnungen von Dosierungen, Absetzfristen, abzugebender Menge sowie Warnungen (z.B. bei Über- oder Unterdosierung) angezeigt werden können. Für die Erfassung weiterer Verschreibungs-, Abgabe- oder Anwendungsdaten (nicht orale Gruppentherapie und Einzeltiertherapie) wird es für die Tierärzteschaft einen Zusatzaufwand geben.

Die Tierhalterinnen und Tierhalter sind von der Meldepflicht ausgenommen. Mit dem ersten Aufbauschritt ist kein Zusatzaufwand für die Landwirtschaft bzw. Tierhalterinnen und Tierhalter zu erwarten. Sie können zusammen mit ihrer Tierärztin bzw. ihrem Tierarzt anhand von landesweiten Vergleichswerten beurteilen, wie ihr Umgang mit Antibiotika einzustufen ist. Dadurch sind ein besseres Bewusstsein und eine angemessene Reaktion möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt sind in Bezug auf den Antibiotikaverbrauch zusätzliche Kontrollen und Massnahmen, insbesondere bei Vielverbrauchern, vorgesehen. Dies wird bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern einen Zusatzaufwand verursachen.

Schon jetzt sind Zulassungsinhaberinnen verpflichtet, den Vertrieb von antibiotikahaltigen Präparaten für Tiere einmal jährlich zu melden. Bis anhin erhielten die Zulassungsinhaberinnen eine Excel-Liste mit ihren Präparaten und mussten diese ausfüllen. Zukünftig soll diese Meldung nicht nur pro Präparat und Packungsgrösse sondern auch pro Tierärztin und Tierarzt erfolgen. Diese Meldungen sollen automatisiert werden, um die Auswertung zu erleichtern; somit entsteht ein vertretbarer Zusatzaufwand.

Obwohl es keine direkten Auswirkungen für die Konsumentenschaft gibt, sind die indirekten Auswirkungen positiv für den Konsumentenschutz. Durch das IS ABV wird ein wertvoller Beitrag zu Transparenz und Konsumentenvertrauen geleistet, indem gezielte Massnahmen zur Verbesserung der Resistenzsituation ergriffen werden können.

3.4 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen

Die im vorliegenden Paket aufgenommenen Revisionsvorschläge haben keinen Einfluss auf internationale Verpflichtungen der Schweiz.