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Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 26 Seiten
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Anhang 1 (Art. 24 und 25)
Geothermie-Erkundungsbeiträge
1 Prospektion und Exploration
1.1 Geothermie-Erkundungsbeiträge dienen der Prospektion und Exploration des tiefen Untergrunds mit dem Ziel, ein Geothermie-
Reservoir nachzuweisen.
1.2 Die Prospektion umfasst Untersuchungen, die einerseits der indirekten Charakterisierung des Untergrunds eines vermuteten
Geothermie-Reservoirs und andererseits der Bestimmung des obertägigen Standortes sowie des unterirdischen Landepunktes einer Explorationsbohrung dienen.
1.3 Die Exploration nach einem Geothermie-Reservoir erfolgt mittels einer Bohrung und dient der Bestätigung eines vermuteten
Geothermie-Reservoirs und der Bestimmung des Ertragspotenzials (Höffigkeit).
2 Anrechenbare Investitionskosten
2.1 Im Rahmen der Prospektion anrechenbar sind die Investitionskosten, die unmittelbar für die wirtschaftliche und zweckmässige
Ausführung notwendig sind für die:
a. Akquisition neuer Geodaten im Prospektionsgebiet;
b. Planung, die im Rahmen von Dienstleistungsverträgen mit Dritten für die Akquisition von neuen Geodaten anfallen;
c. Analyse und Interpretation, sofern sie von Dienstleistern erbracht werden.
2.2 Im Rahmen der Exploration anrechenbar sind folgende Investitionskosten, die unmittelbar für die wirtschaftliche und zweck-
mässige Ausführung notwendig sind für die:
a. Vorbereitung, Erstellung und Abbau des Bohrplatzes;
b. Bohrungen inklusive Verrohrung, Zementation und Komplettierung für die geplante Explorationsbohrung sowie von Horchbohrungen;
c. Bohrlochstimulationen;
d. Bohrlochtests;
e. Bohrlochmessungen inklusive Instrumentierung;
f. Analysen vorgefundener Substanzen;
g. geologische Begleitung, Datenanalyse und Interpretation, sofern sie von Dritten erbracht wurden.
2.3 Nicht anrechenbar sind die Kosten, die im Rahmen von behördlichen Abläufen für die Erkundung, während der Erkundung
und nach der Erkundung anfallen.
3 Verfahren für einen Prospektionsbeitrag
3.1 Gesuch
Das Gesuch muss Auskunft geben über die technischen, ökonomischen, rechtlichen, sicherheits- - und umwelschutzrelevanten und organisatorischen Belange des Projekts, insbesondere über:
a. den Stand des heutigen Wissens im Erkundungsgebiet mittels einer Aufarbeitung aller bestehenden Geodaten, Analysen und Interpretationen.
b. die erdwissenschaftlichen Prospektionen, die für die Bestimmung des Standorts und Landungspunkt der Explorationsbohrung geplant sind und der Auffindung und Charakterisierung des Geothermie-Reservoirs dienen, und darüber, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, ein solches Reservoir zu finden;
c. die detaillierten Terminpläne und Kostenschätzungen mit Abweichungen von höchstens 10 Prozent;
d. die Massnahmen, die geplant sind zur Erfassung von Gefahren und der Risiken für Gesundheit, Arbeits- und Betriebssicherheit, und Umwelt, insbesondere Trinkwasserressourcen, und der Minderung der Risiken auf ein Niveau, das möglichst gering und vernünftigerweise praktikabel ist.
3.2 Bericht
Die Gesuchstellerin muss den heutigen Stand des Wissens nach Ziffer 3.1 Buchstabe a vollständig und gewissenhaft in einem Bericht beschreiben.
3.3 Expertengremium
3.3.1 Das BFE ernennt eine Vertreterin oder einen Vertreter des Bundesamtes für Landestopografie (swisstopo) insbesondere für die
Beurteilung der erdwissenschaftlichen Projektkomponenten und des Mehrwerts für die Erkundung der Schweiz in das unabhängige Expertengremium.
3.3.2 Das Expertengremium prüft und beurteilt das Gesuch hinsichtlich der Auskünfte nach Ziffer 3.1 und insbesondere hinsichtlich:
a. der geplanten Prospektionsarbeiten und des Projektmanagements;
b. des technischen und qualitativen Standes der geplanten Arbeiten und des Innovationsgehalts;
c. der Frage, um wie viel die Prospektionsarbeiten die Wahrscheinlichkeit erhöhen, ein geothermisches Reservoir mittels einer Explorationsbohrung vorzufinden;
d des Mehrwerts für die Erkundung des Untergrunds der Schweiz nach geothermischen Reservoiren; und
e. des Managements der Risiken für die Gesundheit, die Arbeits- und Betriebssicherheit und die Umwelt.