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Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 26 Seiten
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Anhang 5 (Art. 43 Abs. 1 und 3)
Berechnung der Bruttowertschöpfung
1 Berechnung der Bruttowertschöpfung bei ordentlicher Revision
Bei Unternehmen, die der ordentlichen Revision nach Artikel 727 Absatz 1 OR unterliegen (Art. 43 Abs. 1), berechnet sich die Bruttowertschöpfung wie folgt:
a. nach der Entstehungsrechnung:
Umsatzerlös aus Lieferungen und Lieferungen
– Erlösminderungen
= Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen
+ aktivierte Eigenleistungen
+/– Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen, angefangene Arbeiten und nicht fakturierte Dienstleis-
tungen
+ andere betriebliche Erträge
= Bruttoproduktionswert
– Waren-, Material- und Dienstleistungsaufwand
– übrige betriebliche Aufwendungen
= Bruttowertschöpfung
b. nach der Verteilungsrechnung (Kontrollrechnung):
+/– Jahresergebnis
+ Personalaufwand
+ Abschreibungen
+/– Finanzergebnis
+/– ausserordentlicher Aufwand / ausserordentlicher Ertrag
+/– Steuern
= Bruttowertschöpfung
2 Berechnung der Bruttowertschöpfung bei eingeschränkter Revision und bei Opting-out (Verzicht)
Bei Unternehmen, die der ordentlichen Revision nach Artikel 727 Absatz 1 OR nicht unterliegen (Art. 43 Abs. 3), berechnet sich die Bruttowertschöpfung wie folgt:
a. bei Abrechnung mit Vorsteuerabzug (effektive Methode):
Bruttoumsatz
– Mehrwertsteuer
= Nettoumsatz
Vorleistungen (anrechenbare Vorsteuer ÷ 8 %)
+ Vorleistungen Ausland
+ Subventionen, Schadenersatz
– Investitionen (Basis Jahresrechnung)
= Total Vorleistungen ohne Investitionen
Nettoumsatz
– Total Vorleistungen ohne Investitionen
= Bruttowertschöpfung (Näherung)
b. bei Abrechnung mit Saldobesteuerung:
Bruttoumsatz
– Mehrwertsteuer
= Nettoumsatz
Bruttoumsatz · Umsatzanteil 1. Saldosteuersatz · (7.4074 % – 1. Saldosteuersatz)
+ Bruttoumsatz · Umsatzanteil 2. Saldosteuersatz · (7.4074 % – 2. Saldosteuersatz)
= theoretische Vorsteuer