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Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 26 Seiten

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Anhang 5 (Art. 43 Abs. 1 und 3)

Berechnung der Bruttowertschöpfung

1 Berechnung der Bruttowertschöpfung bei ordentlicher Revision

Bei Unternehmen, die der ordentlichen Revision nach Artikel 727 Absatz 1 OR unterliegen (Art. 43 Abs. 1), berechnet sich die Bruttowertschöpfung wie folgt:

a. nach der Entstehungsrechnung:

Umsatzerlös aus Lieferungen und Lieferungen

– Erlösminderungen

= Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen

+ aktivierte Eigenleistungen

+/– Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen, angefangene Arbeiten und nicht fakturierte Dienstleis-

tungen

+ andere betriebliche Erträge

= Bruttoproduktionswert

– Waren-, Material- und Dienstleistungsaufwand

– übrige betriebliche Aufwendungen

= Bruttowertschöpfung

b. nach der Verteilungsrechnung (Kontrollrechnung):

+/– Jahresergebnis

+ Personalaufwand

+ Abschreibungen

+/– Finanzergebnis

+/– ausserordentlicher Aufwand / ausserordentlicher Ertrag

+/– Steuern

= Bruttowertschöpfung

2 Berechnung der Bruttowertschöpfung bei eingeschränkter Revision und bei Opting-out (Verzicht)

Bei Unternehmen, die der ordentlichen Revision nach Artikel 727 Absatz 1 OR nicht unterliegen (Art. 43 Abs. 3), berechnet sich die Bruttowertschöpfung wie folgt:

a. bei Abrechnung mit Vorsteuerabzug (effektive Methode):

Bruttoumsatz

– Mehrwertsteuer

= Nettoumsatz

Vorleistungen (anrechenbare Vorsteuer ÷ 8 %)

+ Vorleistungen Ausland

+ Subventionen, Schadenersatz

– Investitionen (Basis Jahresrechnung)

= Total Vorleistungen ohne Investitionen

Nettoumsatz

– Total Vorleistungen ohne Investitionen

= Bruttowertschöpfung (Näherung)

b. bei Abrechnung mit Saldobesteuerung:

Bruttoumsatz

– Mehrwertsteuer

= Nettoumsatz

Bruttoumsatz · Umsatzanteil 1. Saldosteuersatz · (7.4074 % – 1. Saldosteuersatz)

+ Bruttoumsatz · Umsatzanteil 2. Saldosteuersatz · (7.4074 % – 2. Saldosteuersatz)

= theoretische Vorsteuer