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Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 26 Seiten

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Art. 82 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Energieverordnung vom 7. Dezember 199818 wird aufgehoben.

Art. 83 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

18 In dieser Fussnote wird nach der 2. Ämterkonsultation die AS-Fundstelle des Grunderlasses (AS 1999 207) und sämtlicher späterer Änderungen aufgeführt, sofern sie zum Zeitpunkt der Aufhebung noch relevant sind.