Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/61: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Personendaten durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten · 30 Seiten
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stehen UNO-Organisationen zur Verfügung, wo sie ihre Erfahrungen und ihr Know-how einbringen. Die Expertinnen und Experten sind in Fachgruppen eingeteilt und setzen im Feld Präventivmassnahmen um oder unterstützen die Bevölkerung während und nach Konflikten oder Katastrophen.
Sobald eine Mission ansteht, erhalten die Expertinnen und Experten einen Arbeitsvertrag, der auf dem BPG und der Verordnung über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der
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Menschenrechte und die humanitäre Hilfe (PVFMH) beruht. In den Zeiten, in denen diese Personen nicht einer bestimmten Mission zugeteilt sind, sorgt das EDA für ihre Weiterbildung.
Die in diesem Rahmen erfolgende Datenbearbeitung besteht aus nichts anderem als einem speziellen Rekrutierungsverfahren, das sich in der Form, aber vor allem bezüglich der Dauer von jenem unterscheidet, das im BPG vorgesehen ist. Da die Datenbearbeitung in diesem besonderen Rekrutierungsverfahren anderen Bedingungen entspricht, insbesondere hinsichtlich der Daten sowie deren Speicherung und Weitergabe, ist es angebracht, die entsprechende Datenbearbeitung im VE-BPDG-EDA zu regeln.
Buchstabe a
Ermittlung und Planung des erforderlichen Bestands heisst, die personellen Ressourcen zu bestimmen, die das EDA in quantitativer, qualitativer und zeitlicher Hinsicht benötigt, um den internationalen Organisationen, die Experten suchen, geeignete Leute vorschlagen zu können, oder um Expertinnen und Experten zu engagieren, deren Profil den Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit Krisen oder Konflikten entspricht. Die Planung des Expertenbedarfs und das Management der Expertinnen und Experten sind unerlässliche Elemente für die Strategie und Entwicklung der Politik des EDA in den Bereichen Friedensförderung und Menschenrechte ebenso wie für die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal in Krisen- oder Kriegssituationen.
Buchstabe b
Ziel der Rekrutierung von Expertinnen und Experten ist, zu gewährleisten, dass der nötige Bestand an ausgewählten Spezialisten mit einem bestimmten Profil vorhanden ist.
Buchstabe c
Die Administration der Expertinnen und Experten – oder die Verwaltung von deren Daten – umfasst sämtliche Prozesse im Zusammenhang mit dieser Personenkategorie: Bedarfsanalyse, Massnahmen, um sie langfristig zu halten, Erstellung von Personalakten und Formalitäten beim Ausscheiden von Expertinnen und Experten. Bei der Verwaltung der Daten zu dieser Personenkategorie werden die persönlichen Daten und die Informationen zu den Aufgaben und Funktionen, die ihnen übertragen werden sollen, miteinander verknüpft.
Buchstabe d
Die Führung der Expertinnen und Experten umfasst einen umsichtigen Einsatz dieser Personen sowie deren Förderung und langfristige Bindung. Sie beruht auf der gegenseitigen Akzeptanz von EDA und Expertinnen und Experten sowie auf einer Unternehmenskultur, die Dialog und Feedback fördert. Mit der Führung der Expertinnen und Experten sollen auch Diversität und Chancengleichheit umgesetzt werden.
Buchstabe e
Die Entwicklung der Expertinnen und Experten umfasst sämtliche Massnahmen zum Erhalt und zur Steigerung der Qualifikationen dieser Personen. Dazu gehören Ausbildung, Weiterbildung, Schulung, Supervision und Coaching. Mit der Entwicklung der Expertinnen und Experten sollen fachliche und soziale Kompetenzen sowie wesentliche Qualifikationen gefördert werden.
Buchstabe f
Die Kontrolle der Expertinnen und Experten umfasst die Planung, Steuerung und Nachverfolgung der Prozesse im Zusammenhang mit den Einsätzen (mittels Analysen von Vergleichsdaten, Berichten und Massnahmenplänen). Sie schafft so die nötigen Grundlagen für die Senkung der Personalkosten,