Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/11: Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) · 30 Seiten

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V-NISSG

2 Besonderer Teil

2.1 Ingress

Aufgrund der Tatsache, dass das NISSG etliche kompetenzbegründende Normen enthält, verweist der Ingress der Verordnung auf das NISSG als Ganzes.

2.2 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

2.2.1 1. Abschnitt: Verwendung von Solarien

Wenn ein Solarium falsch installiert, gewartet oder verwendet wird, können Nutzerinnen und Nutzer sehr starker UV-Strahlung ausgesetzt sein. Solche Strahlenbelastungen können laut Weltgesundheitsorganisation zu gefährlichen Verbrennungen, zu Krebs und zu vorzeitiger Hautalterung führen.

Verbrennungen der Haut entstehen dann, wenn die Strahlungsdosis des Solariums für eine Kundin oder einen Kunden zu hoch ist. Gründe dazu sind nicht betriebstaugliche Solarien (fehlerhafte Zeitschaltuhr, fehlerhafte oder falsche Röhren, fehlende Schutzmittel), ungeeignete Hauttypen der Kundschaft (hellhäutig), ungeeignete Kundschaft (unter phototoxischen Medikamenten stehend, kosmetische Mittel verwendend), falsche oder fehlende Berechnung und Einstellung der UV-Dosis (Strahlungsleistung mal Behandlungszeit) im Bestrahlungsplan. Dieses Schadenpotenzial ist real (Solarienvollzug Kanton BL; Prosafe-Studie 2011), lässt sich aber für die Schweiz nicht berechnen.

Haut- und Gewebeveränderungen entstehen dann, wenn Personen zu hohe UV-Belastungen in ihrem Leben erhalten haben. Massgebend sind UV-Belastungen in jungen Jahren und intermittierende Belastungen mit hohen Dosen, wie sie typischerweise auch in Solarien vorkommen. Sie führen zu kosmetischen Effekten wie Lederhaut und fleckiger Haut wie auch zu Hautkrebs, im Besonderen zu Karzinomen und Melanomen. Auf Grund epidemiologischer Studien wie auch der heute zur Verfügung stehenden Daten des Krebsregisters lässt sich nicht abschätzen, wie gross das kosmetische Schadenpotenzial und die Gefährdung durch Karzinome sind. Bei Melanomen hingegen muss auf Grund der Daten des Krebsregisters davon ausgeggangen werden, dass in der Schweiz pro Jahr 1400 Männer und 1300 Frauen an Melanomen erkranken. Laut aktuellen epidemiologischen Erkenntnissen sind 5,4% der Melanomerkrankungen auf Solarien zurückzuführen (Männer 3,7%, Frauen 6,9%)6. Auf die Schweiz bezogen heisst dies, dass in der Schweiz 51 Männer und 90 Frauen pro Jahr an solariuminduzierten Melanomen erkranken bzw. 14 Männer und 19 Frauen daran sterben.

Um die Nutzerinnen und Nutzer vor diesen Gefährdungen zu schützen, dürfen Solariumbetreiberinnen und -betreiber nur Solarien zur Verfügung stellen, die erstens nach den Produktesicherheitsanforderungen in Verkehr gebracht wurden und zweitens nach den Sicherheitsvorgaben des Herstellers installiert, gewartet und verwendet werden.

Die grundlegenden Sicherheitsvorgaben für die Verwendung von Solarien, die ein Solarienhersteller seinem Gerät beilegen muss, sind in der Norm SN EN 60335-2-27:2013, "Sicherheit elektrischer Geräte

6 Boniol et al. 2012: Cutaneous melanoma attributable to sunbed use: systematic review and meta-analysis.