Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/3: Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch im Bericht zur Phase 2 der Schweiz · 31 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum im Bericht zur Phase 2 der Schweiz
1 Ausgangslage
1.1 Empfehlungen im Bericht des Global Forum zur Phase 2 der Schweiz
Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) sorgt dafür, dass die internationalen Standards zum Informationsaustausch auf Ersuchen und zum automatischen Informationsaustausch auf internationaler Ebene in einheitlicher Weise umgesetzt werden.1 Das Global Forum überprüft die Umsetzung der Standards mittels Länderüberprüfungen (Peer Reviews). Die Länderüberprüfungen betreffend den Informationsaustausch auf Ersuchen erfolgen in zwei Phasen. In der ersten Phase wird untersucht, ob auf nationaler Ebene die nötigen Rechtsgrundlagen für den Informationsaustausch auf Ersuchen nach dem internationalen Standard vorhanden sind. Phase 2 bewertet die Umsetzung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch auf Ersuchen in der Praxis. Das Global Forum wendet als Beurteilungskriterien zehn Elemente2 an, die den internationalen Standard bilden. Die Beurteilungsskala des Global Forum hat vier Stufen: „konform“, „weitgehend konform“, „teilweise konform“ und „nicht konform“. Nur die Noten „weitgehend konform“ und „konform“ sind genügend; die Noten „teilweise konform“ und „nicht konform“ gelten gemäss den Vorgaben von G20 und Global Forum als ungenügend. Nach bestandener Phase 2 wird eine Gesamtnote erteilt.
Am 26. Juli 2016 hat das Global Forum den Bericht zur Phase 2 der Schweiz veröffentlicht.3 Die Schweiz hat die Gesamtnote „weitgehend konform“ erhalten. Zwei der zehn geprüften Beurteilungskriterien sind mit der ungenügenden Note „teilweise konform“ bewertet und mit verschiedenen Empfehlungen versehen worden. Sie beschlagen einerseits die Transparenz juristischer Personen (dazu Ziff. 2.2) und anderseits das Regime betreffend gestohlene Daten als eine Modalität des Informationsaustauschs (dazu Ziff. 1.3 und 2.3.3). Zwei weitere Beurteilungskriterien sind mit der Note „weitgehend konform“ bewertet und ebenfalls mit zu beachtenden Empfehlungen versehen worden. Sie betreffen den Austausch von Informationen über verstorbene Personen (Ziff. 2.3.1) sowie die Vertraulichkeit des Ersuchens (Ziff.
2.3.2) als weitere Modalitäten des Informationsaustauschs.
Ziel dieser Vorlage ist es, die zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.
Die nächste Länderüberprüfung der Schweiz4 wird in der zweiten Hälfte 2018 beginnen. Die erforderlichen Gesetzesänderungen müssen deshalb gemäss aktuellem Prüfungskalender
1 Siehe www.oecd.org/tax/transparency.
2 Vgl. Bericht zur Phase 2 der Schweiz (www.sif.admin.ch > Themen > Informationsaustausch > Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes; englische Version), S. 143 ff: Elemente A.1, A.2, A.3, B.1, B.2, C.1, C.2, C.3, C.4 und C.5.
3 Vgl. Fn. 2.
4 Die nächste Länderüberprüfung wird auch als zweite Runde der Länderüberprüfungen des Global Forum bezeichnet. Während dieses Prüfzyklus werden der rechtliche Rahmen und die praktische Umsetzung des Standards ein weiteres Mal geprüft, jedoch anhand der Terms of Reference des Global Forum von 2016 (Terms of Reference 2016), die überarbeitete Beurteilungskriterien betreffend die Erhältlichkeit von Informationen über wirtschaftlich berechtigte Personen und Gruppenersuchen enthalten (https://www.oecd.org/tax/transparency/about-the-global-forum/publications/terms-of-reference.pdf). Die Terms of Reference 2016 fokussieren auf die Erhältlichkeit von Informationen über die an juristischen Personen, Rechtsvereinbarungen und Bankkonten wirtschaftlich berechtigten Personen für den Informationsaustausch zu Steuerzwecken, unabhängig vom Risikoprofil der juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen. Demgegenüber stehen die GAFI-Standards im Zeichen der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, und bei der Beschaffung der erforderlichen Informationen ist aus Gründen der Verhältnismässigkeit ein risikobasierter Ansatz anwendbar. Daraus folgt, dass das Global Forum die Erhältlichkeit der betreffenden Informationen unter einem anderen Gesichtswinkel prüft als die GAFI. Dieser unterschiedliche Gesichtswinkel der beiden Gremien gilt für die Prüfung der Transparenz juristischer Personen im Allgemeinen.