Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/3: Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch im Bericht zur Phase 2 der Schweiz · 31 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 28Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum im Bericht zur Phase 2 der Schweiz

5 Auswirkungen

5.1 Einleitung

5.1.1 Vorgeschlagene Massnahmen

Bei der vorliegenden Vorlage stehen folgende Massnahmen im Vordergrund, um die Empfehlungen des Global Forum umzusetzen: die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien (inkl. Übergangsbestimmungen), die Einführung eines Sanktionssystems für den Fall von Pflichtverletzungen, die Pflicht zur Führung eines Kontos bei einer schweizerischen Bank und das Einsichtsrecht in die gesellschaftsrechtlich zu führenden Verzeichnisse.

5.1.2 Alternative und nicht weitergeführte Massnahmen

Anstelle der formellen Abschaffung der Inhaberaktien könnte alternativ die bloss faktische Abschaffung (Immobilisierung) der Inhaberaktien durch deren Ausgestaltung als Bucheffekten oder deren Hinterlegung bei einer Drittperson in Betracht gezogen werden. Durch die faktische Abschaffung der Inhaberaktien ginge aber deren Wesen – Inhaberklausel, wonach der Schuldner verspricht, er werde dem Inhaber aufgrund der blossen Vorweisung des Wertpapiers erfüllen – endgültig verloren, und die Anonymität der Aktionäre wäre nicht mehr gewährleistet. Zudem würden die Kosten bei einer faktischen Abschaffung höher ausfallen als bei der formellen Abschaffung.70

5.2 Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft

5.2.1 Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz und den Wettbewerb

Die vorgeschlagenen Massnahmen werden zu einem Reputationsgewinn für die Schweiz führen, was sich vorteilhaft auf die Schweizer Wirtschaft auswirken wird. Sie verfolgen den Zweck, dass die Schweiz in der nächsten Länderprüfung als standardkonform beurteilt wird und mögliche schädliche wirtschaftliche Gegenmassnahmen – auch seitens Ländern, zu denen die Schweiz traditionell enge wirtschaftliche Beziehungen pflegt – verhindert werden können. Solche Gegenmassnahmen wären für Unternehmen und Arbeitnehmende und letztlich auch für die Steuerzahlenden von potentiell grossem, wenn auch schwer quantifizierbarem Nachteil. Es besteht deshalb ein starkes öffentliches Interesse, die Schweizer Wirtschaft davor zu bewahren.

Die Wettbewerbsintensität wird durch die vorliegende Vorlage kaum tangiert. Das Marktverhalten von Gesellschaften hängt nicht davon ab, ob sie Inhaber- oder Namenaktien emittiert haben. Eine Reduktion der Anzahl Gesellschaften in der Schweiz ist ebenfalls nicht zu erwarten.

5.2.2 Auswirkungen auf die betroffenen Gruppen

5.2.2.1 Unternehmen (insbesondere KMU) und deren Aktionäre

Gesellschaften, die ihre Inhaberaktien als Inhaberpapiere ausgegeben haben, werden infolge der Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien Massnahmen ergreifen müssen. Sie werden die in Umlauf befindlichen Inhaberpapiere zurückrufen, diese vernichten und –

70 Vgl. Ziff. 5.2.2.1.