Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 39 Seiten

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Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete stehen dem Experimentierartikel grösstenteils positiv gegenüber. Der SSV (Zürich und Basel) und der SGV begrüssen die Einführung eines Experimentierartikels, fordern aber die Ausweitung des Geltungsbereichs. Der SGV verlangt die Sicherstellung der Reversibilität und Beschränkung der Pilotprojekte auf drei Jahre. Weiter äussert er Bedenken bezüglich der Wirksamkeit des Artikels, da der bereits bestehende Spielraum heute nicht ausgenutzt wird. Die SAB ist gegenüber dem Experimentierartikel ebenfalls positiv eingestellt, möchte das heute geltende Territorialitätsprinzip aber bewahren. Zudem regt sie an, für den Fall einer positiven Evaluation eine Verlängerung der Verordnung vorzusehen, die die Rechte und Pflichten der Teilnehmer des Pilotprojekts und die Abweichungen vom Gesetz so regelt, dass erfolgreiche Pilotprojekte auch nach Ablauf des ursprünglich vom Bundesrat bewilligten Zeitrahmens fortgesetzt werden können. Die Einwohnergemeinde Biel steht dem Artikel ablehnend gegenüber, weil sie durch die Pilotprojekte eine Verschiebung der Lasten auf die Gemeindeebene befürchtet.

Von den Dachverbänden der Wirtschaft befürwortet der Grossteil die Einführung des Artikels mit Vorbehalt. Mit Ausnahme der FER plädieren economiesuisse, der SGV-USAM, sciencesuisse, die HKBB sowie der ASSGP für eine Ausweitung des Geltungsbereichs der Projekte zur Stärkung von Qualität, Effizienz und Effektivität. Die Rahmenbedingungen wie Reversibilität oder zeitliche Begrenzungen der Projekte sollen ebenfalls konkretisiert werden. Scienceindustries, die HKBB und der ASSGP betonen zudem, dass das Territorialitätsprinzip nicht aufgeweicht werden darf. Die HKBB bekräftigt, dass es auch der Life Sciences-Industrie erlaubt werden soll, im Rahmen des Experimentierartikels Projekte vorzuschlagen. Das CP sowie der SGB lehnt die Einführung eines Experimentierartikels ab, u.a. weil bereits heute ein grosser Spielraum im KVG für Pilotprojekte besteht.

Beide Konsumentenverbände befürworten einen Experimentierartikel unter dem Vorbehalt, dass ausschliesslich Projekte durchgeführt werden, die tatsächlich zu einer Kostensenkung führen (SKS), und dass die Teilnahme auf Freiwilligkeit beruht (FRC).

Die Patientenverbände unterstützen die Einführung eines Experimentierartikels. Pro Aidants und der VASK unterstützen den Vorschlag vorbehaltslos. Ausser der SPO, welche nur Projekte mit kostendämpfendem Charakter bewilligen möchte, fordern die Patientenverbände eine Ausweitung des Geltungsbereichs. Der Experimentierartikel soll dazu dienen, die Qualitätsverbesserung, das Rückerstattungssystem und insbesondere die integrierte Versorgung zu verbessern. Die KLS und GELIKO fordern, dass Projekte basierend auf Ergebnissen der Versorgungsforschung oder aus der akademischen klinischen Forschung ermöglicht werden. KLS und oncosuisse lehnen die Zwangsverpflichtung zur Teilnahme an einem Pilotprojekt ab. Der DVSP betont zudem, dass nicht die kostendämpfende Wirkung, sondern der Nutzen für den Patienten / die Patientin im Zentrum der Bewertung stehen muss. Die SPO unterstreicht dabei, dass die bisherige Erfahrung mit Kostendämpfungsmassnahmen eine Gefahr für die Qualität der Patientenbehandlung aufzeigt. Patientengruppierungen müssen zwingend miteinbezogen werden, um ihre Perspektive einbringen zu können.

Das BFG sowie die P.IP begrüssen den Experimentierartikel unter der Bedingung, dass der Geltungsbereich für Pilotprojekte ausgeweitet wird, diese reversibel sind und kein Teilnahmezwang besteht. Die GFCH fordert die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Projekte zur Förderung von Prävention in der Gesundheitsversorgung. Die SCTO, SAKK, die SPOG und ihre forschenden Onkologen begrüssen den Vorschlag eines Experimentierartikels und fordern die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Projekte im Bereich Anwendungsoptimierung von Medikamenten.

Die Versicherer befürworten den Experimentierartikel prinzipiell. Ausser santésuisse vertreten die Versicherer (u.a. HSK, MTK, SVV) die Meinung, dass der Geltungsbereich für Pilotprojekte ausgeweitet werden muss. Die Teilnahme an einem Projekt muss zudem auf Freiwilligkeit beruhen. Nur santésuisse befürwortet den Teilnahmezwang unter der Bedingung, dass es für bestimmte Projekte notwendig sein kann, alle davon betroffenen Leistungserbringer einzubinden. In solchen Fällen ist aber sicherzustellen, dass eine Mehrheit der betroffenen Leistungserbringer das Projekt unterstützt. Groupe Mutuel lehnt den Experimentierartikel ab, sollte ein Teilnahmezwang bestehen. Die CSS fordert, dass für die Pilotprojekte die WZW-