Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 39 Seiten

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geltend gemacht. Diese betreffen einerseits mögliche Versorgungsengpässe und andererseits die Patientensicherheit. Nicht nur der Wirkstoff sondern auch medizinische Aspekte (Wirksamkeit und Ansprechverhalten beim Patienten) sollen berücksichtigt werden. Der SGB möchte das Referenzpreissystem noch wesentlich griffiger ausgestalten (z.B. jährliche Überprüfung der Arzneimittelpreise, Einführung des Kostengünstigkeitsprinzips, Ausdehnung des Auslandpreisvergleichs auf weitere und günstigere europäische Länder). Zudem befürchtet er, dass durch die enge Definition der Wirkstoffgruppen (ATC-5-Level) und die Regelung, dass Wirkstoffe erst dann in das Referenzpreissystem aufgenommen werden, wenn dafür mindestens drei Arzneimittel auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt werden, das Referenzpreissystem für eine zu kleine Anzahl an Medikamenten Anwendung finden würde.

Beide Konsumentenverbände (SKS und FRC) befürworten die Einführung eines Referenzpreissystems. Die FRC weist aber auf die strukturellen Probleme des Gesundheitswesens hin, die weiterhin bestehen bleiben, und eine mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit. Zudem vertritt sie die Meinung, dass nicht allein der Wirkstoff berücksichtigt werden soll, sondern auch die Wirkstoffklassen und die Indikationen der gleichen galenischen Form.

Die Patientenverbände begrüssen die Massnahme. Der DVSP, die SPO und der VASK begrüssen grundsätzlich die Einführung eines Referenzpreissystems für patentabgelaufene Arzneimittel. Wichtig ist dem DVSP, dass die Versicherer keine zusätzlichen Kompetenzen erhalten und die Hoheit zwingend beim BAG verbleibt. Zudem betont er, dass die Sicherheit der Patientinnen und Patienten bei den Medikamenten wie bei den Wirkstoffen zu gewährleisten ist. Zusatzkosten bei der Abgabe von Originalpräparaten dürfen nicht auf die Patientinnen und Patienten abgewälzt werden. Dazu fordert die SPO eine Ausnahmeregelung für (wenige) medizinisch begründete Fälle. Sie schlägt vor, einen Antrag auf Kostengutsprache beim Vertrauensarzt der obligatorischen Krankenversicherungen einzureichen. Während der Zeit der Entscheidung durch den Vertrauensarzt der Krankenkasse, während laufenden Fristen und einem möglichen Einspruch gegen eine Verfügung sowie einem allfälligem Weiterzug müsste allerdings das teurere Präparat bezahlt werden.

Die IGPZ lehnt die Einführung von Referenzpreisen ab, weil sie unsolidarisch und nicht zielführend für eine nachhaltige Kostendämpfung im Kostenblock Arzneimittel seien und gleichzeitig Versorgungs- und Complianceprobleme provozieren. Die IGPZ sieht den vorrangigen Handlungsbedarf im Bereich der patentgeschützten Arzneimittel. Sie kann sich jedoch vorstellen, dass das BAG Höchstpreise festlegt, diese sich aber nicht nur auf patentabgelaufene Arzneimittel beschränken. Die Höchstpreise entsprächen damit gleichzeitig den Preisen der Arzneimittel auf der SL. Zudem fordert sie die Erarbeitung eines alternativen Vorschlags, welcher auf Konkurrenzförderung und eine Verhinderung von Monopolisierung zielt. Das BFG lehnt den Vorschlag ab, weil er zu einem Verlust der Rechtsstaatlichkeit führe, da für Generika keine Verfügung ergehe, welche mit Rechtsmitteln angefochten werden kann. Weiter sei der Spareffekt eines Referenzpreissystems völlig unklar, und es wird befürchtet, dass viele Generika vom Markt verschwinden würden.

Die Versicherer begrüssen ausdrücklich die Verankerung eines Referenzpreissystems im

KVG (santésuisse, curafutura, CSS, Helsana, Groupe Mutuel, SVV). curafutura betont,

dass mit dem Vorschlag einer langjährigen Forderung der Krankenversicherungen, des Preisüberwachers und der Konsumentenverbände entsprochen wird. santésuisse zeigt sich überzeugt, dass mit der Einführung eines Referenzpreissystems ohne jeglichen Qualitätsverlust bei den kassenpflichtigen Medikamenten rund 400 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden können. Sie weist jedoch auch darauf hin, dass das Referenzpreissystem für die Generika nur ein erster Schritt sein kann und in einem zweiten Schritt auf die übrigen Medikamente ausgedehnt werden muss. Helsana findet das Referenzpreissystem zwar sinnvoll, stuft die vom Bundesrat vorgeschlagenen Modelle jedoch als noch nicht umsetzbar ein. Sie ist der Ansicht, dass wenige Grundsätze im KVG vollkommen ausreichen.

Die Leistungserbringer sprechen sich mit grosser Mehrheit gegen ein Referenzpreissystem aus. Nur für wenige Verbände oder Gesellschaften (u.a. SGAIM, SGAP, SGG, SVM, VUA) überwiegen die positiven Effekte eines solchen Systems. Ein Grossteil der Leistungserbringer lehnt den Vorschlag aus Gründen der Gefährdung der Versorgungs- und Patientensicherheit

ab (u.a. FMH, H+, unimedsuisse, K3, Intergenerika, vips, SGDV, SGPP, KKA/SMVS,