Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 39 Seiten

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die Bemühungen der Kantone und Gemeinden, die Entwicklung von integrierten Angeboten voranzutreiben, gefährden kann. Auch der SSV (Zürich und Basel) lehnt das Beschwerderecht ab, da es zu Verzögerungen und Rechtsunsicherheit führt. Die SAB begrüsst, dass mit dieser Massnahme die Leistungserbringer und Versicherer wieder gleichgestellt werden.

Bei den Dachverbänden der Wirtschaft gehen die Meinungen zum Beschwerderecht für Versichererverbände auseinander. FER unterstützt die Massnahme, weil damit sowohl die Interessen der Versicherer als auch die Interessen der Leistungserbringer in die kantonale Planung einfliessen können. Der SGV-USAM begrüsst das Beschwerderecht für Versichererverbände, weil die Erstellung der Spitallisten massgebenden Einfluss auf die Kosten hat, die die Krankenversicherer später zu vergüten haben. economiesuisse befürwortet die Stärkung der Interessen der Versicherten, allerdings stehen sie dem Verbandbeschwerderecht kritisch gegenüber und würden das Beschwerderecht den einzelnen Versicherern übertragen. scienceindustries und ASSGP sprechen sich gegen die Massnahme aus, denn es ist aus ihrer Sicht kein schutzwürdiges Bedürfnis der Versicherer erkennbar und es gibt im heutigen System für die Versicherten genügend Gewähr für eine bedarfsorientiert umgesetzte Spitalplanung. Auch der SGB lehnt die Massnahme ab, weil den demokratisch nicht legitimierten Versicherern nicht die Kompetenz zugesprochen werden darf, die Entscheide der demokratisch legitimierten Kantone zu Spital- und Pflegeheimlisten anzufechten. Das CP lehnt diese Massnahme entschieden ab, da sie nur die den Versichererverbänden eingeräumte Macht verstärke und das bestehende Gleichgewicht stören könnte.

Die Konsumentenverbände sind geteilter Meinung. Die SKS unterstützt das Beschwerderecht für Versichererverbände, da es einen verbesserten Schutz der Interessen der OKP gewährleistet. Allerdings müssen PatientInnen und KonsumentInnen miteinbezogen werden, da die Versicherer nicht immer deren Wohl vertreten. Die FRC ist gegen die Massnahme, da diese aus ihrer Sicht das System zum Nachteil der Konsumenten dauerhaft lähmt.

Die Patientenverbände unterstützen die Massnahme mehrheitlich. Die SPO begrüsst das Beschwerderecht für Versichererverbände, da es einen verbesserten Schutz der Interessen der OKP gewährleistet. Allerdings müssen PatientInnen und KonsumentInnen miteinbezogen werden, da die Versicherer nicht immer deren Wohl vertreten. Der DVSP und die IGPZ begrüssen das Beschwerderecht auch, allerdings sollte es ihres Erachtens auch auf die Patientinnen- und Patientenvertretungen bzw. Versicherten ausgeweitet werden. Der VASK lehnt die Massnahme ab. Solange die Versicherungen und Leistungserbringer mit ihrer zum Teil aggressiven Werbung die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen fördern, soll den Versicherungen kein Beschwerderecht zugestanden werden.

Von den Versicherern wird die Einführung eines Beschwerderechts für Versichererverbände begrüsst. Aus Sicht von Groupe Mutuel werden so auch die Interessen der Versicherer und somit letztendlich auch der Versicherten berücksichtigt. Helsana und curafutura weisen jedoch darauf hin, dass die eigentliche Aufgabe der Spitalplanung nicht den Krankenversicherern obliegt, und deshalb sollen die Versicherer nicht einen Teil der Planungsrolle der Kantone übernehmen. santésuisse fordert, dass nicht nur Verbände der Versicherer sondern auch die Versicherer selbst zur Beschwerde berechtigt sein sollten und nicht nur einzelne Entscheide sondern auch Erlasse der Kantone anfechtbar sein müssten. Helsana, HSK und santésuisse halten fest, dass beim Beschwerderecht im Bereich der vom Departement administrierten Preise im Medikamentenbereich (SL) ein weit grösseres Kostendämpfungspotenzial besteht.

Die Leistungserbringerverbände lehnen mit wenigen Ausnahmen das Beschwerderecht für Versichererverbände klar ab. Sie sind der Ansicht, dass die Beschwerdelegitimation der Versichererverbände die Möglichkeit eröffnen würde, das stationäre Versorgungssystem teilweise lahm zu legen oder mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten erheblich zu belasten (z.B. VLSS, BEKAG). Die Macht der Krankenversicherer würde weiter ausgebaut und ihr Veto hätte Planungsunsicherheiten bei den Kantonen und Spitälern zur Folge mit unbekannten Auswirkungen auf die Versorgung der Patienten (z.B. FMH, APA, GAeSO, mfe, SSO, VSAO). K3 bringt an, dass die Zulassung der Spitäler Sache der Kantone ist und die Krankenversicherer keinerlei Verantwortung für die Gesundheitsversorgung der Versicherten der Kantone tragen. Den Versicherern fehlt nach Ansicht von AllKidS diesbezüglich sowohl die Legimitation als auch