Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 39 Seiten

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vereinbarte Steuerung gelten. Es muss auch ein Mechanismus für die Steuerung bei Unterversorgung vorgesehen werden. Und Interferenzen zu anderen laufenden KVG-Revisionsprojekten müssen ausgemerzt werden. Bei kantonalen Tarifverträgen sollten die für die gesamtschweizerischen Verträge vorgesehenen Bestimmungen analog gelten, d.h. die Steuerungsmechanismen müssen auch Eingang in die kantonalen Verträge finden. Die Genehmigung soll in diesem Fall durch die Kantonsregierungen erfolgen.

Eine Mehrheit der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien spricht

sich grundsätzlich für eine Kostensteuerung aus; es handle sich um ein wichtiges Element zur Kosteneindämmung, welches den Druck auf die Tarifpartner erhöhe. Zwei Parteien sprechen sich dagegen aus (FDP, BDP). Von den Bundesratsparteien unterstützen die CVP und die SPS die Massnahme. Die CVP spricht sich dafür aus, dass verbindliche Kostenbegrenzungsmassnahmen analog zur «Kostenbremse-Initiative» der CVP eingeleitet werden sollen, sobald die Kostenentwicklung deutlich über der Einkommensentwicklung liege. Die SVP zeigt sich kritisch bezüglich Umsetzung der Massnahme in der Praxis, und die FDP lehnt die Massnahme ab. Die glp unterstützt den Vorschlag des Bundesrates insofern, als Anreize gesetzt werden, um Instrumente zur Kostendämpfung in Tarifverträgen zu vereinbaren. Einen Zwang lehnen die Grünliberalen jedoch ab. Auch aus Sicht der BDP führt eine Verpflichtung zu Massnahmen nur zu mehr Verhandlungsblockaden. Die GPS verweist auf die Stellungnahme der GDK.

Der SSV (Zürich) unterstützt das Ziel der Kosteneindämmung, hingegen lehnt er die Eingriffe des Bundes zur Mengen- und Kostensteuerung ab, weil diese die Erbringung von medizinisch notwendigen Leistungen verhindern. Die SAB begrüsst die Verpflichtung der Tarifpartner sowie die subsidiäre Kompetenz des Bundesrates. Sie regt an, neben der Überwachung der mengenmässigen Entwicklung der verschiedenen Positionen und der abgerechneten Kosten auch verbindliche Ziele in Bezug auf die Kostenentwicklung vorzusehen.

Die Dachverbände der Wirtschaft sind geteilter Meinung. Der SGB und die FER erachten die Massnahme als richtig, economiesuisse, CP und der SGV-USAM lehnen die Massnahme tendenziell ab. Der SGV-USAM ist der Ansicht, dass es nicht Aufgabe der Leistungserbringer und deren Verbände sein kann, Massnahmen zur Steuerung der Kosten auszuarbeiten, mit den Versicherern zu verhandeln und das Ergebnis durch den Bundesrat genehmigen zu lassen. Sehr problematisch erachtet der SGV-USAM die subsidiäre Kompetenz des Bundesrates, weil diese zu einer weiteren Verstaatlichung unseres Gesundheitswesens führt und faktisch ein Globalbudget eingeführt wird. economiesuisse lehnt die Massnahme zwar ab, sieht aber in einem Mengenmonitoring durchaus Potenzial (auch CP). Unerwartete Entwicklungen könnten analysiert und allfällige Massnahmen ergriffen werden. economiesuisse erachtet die subsidiäre Kompetenz als unnötig, da der Bundesrat bei der Tarifgenehmigung genügend Druck entfalten kann und mit 47a KVG ein zusätzliches Druckinstrument hat. CP befürchtet, dass diese Massnahme zu einer Rationierung der Leistungen in einer Zweiklassenmedizin führt. Der SGB erachtet die Massnahme als richtig, entscheidend ist für ihn aber, dass die Steuerung grundsätzlich über stufenweise vorgenommene Tarifanpassungen und nicht über mengenmässige Beschränkungen erfolgt und dass spezifische Korrekturkomponenten (wie neue Pflichtleistungen oder die demografische Entwicklung) in die Beurteilung der Massnahmen miteinbezogen werden.

Der Konsumentenverband SKS begrüsst die Massnahme, die entsprechenden Prinzipien sollen analog aber auch auf kantonaler Ebene gelten. Die Patientenverbände (VASK, IGPZ) sind der Ansicht, dass auch die Patienten- und Angehörigenorganisationen bzw. die Versichertenverbände einbezogen - und mit den Massnahmen zur Kostensteuerung gleichzeitig auch Solidarität und Angemessenheit der medizinischen Leistung gestärkt werden sollten.

Bei den Versicherern haben sich santésuisse und Groupe mutuel für die Massnahme ausgesprochen, die anderen Versicherer zeigen sich gegenüber dem Vorschlag in der Vernehmlassungsvorlage kritisch (curafutura, SVV, CSS, Helsana, HSK). santésuisse begrüsst die Verpflichtung der Tarifpartner zur Kostensteuerung, schlägt aber diverse Anpassungen vor. So sollen die Ziele und Korrekturmassnahmen in kantonalen Tarifverträgen festgelegt werden. In den gesamtschweizerischen Verträgen wären dann ausschliesslich gemeinsame Grundsätze zu bestimmen. Die ungerechtfertigten Erhöhungen der Mengen und der Kosten sollen nicht