Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 39 Seiten

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ihre Erfahrungen zur Verfügung zu stellen und bei der Erarbeitung einer Verordnung über die Verständlichkeit der Rechnungen konstruktiv mitzuwirken.

4.3 Stellungnahmen zu Artikel 43 Absatz 5 erster Satz (M15 Pauschalen fördern)

Zu dieser Massnahme haben sich insgesamt 106 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Die Kantone sowie die Konsumenten- und Patientenverbände befürworten die Massnahme grundsätzlich, die politischen Parteien und Versicherer sprechen sich mehrheitlich dagegen aus. Die Leistungserbringerverbände sind geteilter Meinung.

Die GDK und die Kantone unterstützen das Vorhaben grundsätzlich. Die Erweiterung der subsidiären Kompetenz auf Pauschalen wird aus ihrer Sicht den Druck auf die Tarifpartner erhöhen, ambulante Pauschaltarifstrukturen zu vereinbaren. Eine schweizweit einheitliche Struktur für Pauschaltarife mache aber nur in Fällen Sinn, bei denen die Versorgung in der ganzen Schweiz standardisiert erfolge und auf klar abgrenzbare Leistungen bezogen sei. In vielen Bereichen (z. B. kardiale Rehabilitation, psychiatrische Tages- und Nachtstrukturen, Methadonbehandlungen) sei dies aber nicht der Fall, da unterschiedliche Versorgungsstrukturen bestehen. Die GDK fordert daher, dass nur für klar abgrenzbare, standardisierte ambulante Behandlungen Patientenpauschaltarife, die auf einer gesamtschweizerisch vereinbarten, einheitlichen Tarifstruktur beruhen, gelten sollen. Komplexere ambulante Behandlungen sollen weiterhin auf kantonalen Tarifstrukturen beruhen können.

Eine Mehrheit der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien befürwortet grundsätzlich die Verwendung von Pauschalen im ambulanten Bereich. Die Bestimmung dieser müsse aber bei den Tarifpartnern bleiben (z.B. FDP, BDP). Pauschalen haben gemäss CVP gegenüber dem Einzelleistungstarif Vorteile: Die Rechnungsstellung wird vereinfacht, und gleichzeitig kann der Versicherer die Arztrechnung besser kontrollieren. Zudem lässt sich die Mengenausweitung innerhalb eines Eingriffs eingrenzen. Die glp sieht Pauschaltarife als eine gute Möglichkeit, die Kosteneffizienz der Gesundheitsversorgung zu erhöhen. Die Vorgabe einer national einheitlichen Struktur für Pauschaltarife schränkt aus Sicht der glp und der BDP jedoch den Handlungsspielraum der Tarifpartner zu stark ein. Die SPS zeigt sich skeptisch betreffend Einführung von ambulanten Pauschalen, da die Erfahrungen im stationären Bereich eine Jagd nach lukrativen Fällen zeigen würde. Aus Sicht der SVP können Pauschalen im ambulanten Bereich Fehlanreize reduzieren. Anstelle einer schweizweit einheitlichen Definition sollen Pauschalen aber von den Tarifpartnern bilateral vereinbart werden können, basierend auf einer schweizweit genehmigten Tarifstruktur. Die Stellungnahme der GPS deckt sich inhaltlich mit derjenigen der GDK (siehe oben).

Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete begrüssen die Massnahme grundsätzlich (SAB, SSV [Zürich], SSV [Basel]). Der SSV (Basel) schliesst sich der Stellungnahme der GDK an. Der SSV (Zürich) unterstützt ambulante Pauschalen, da diese helfen können, die heute bestehenden Fehlanreize im System zu beseitigen. Bei der Erarbeitung von Pauschalen müsse aber ein Augenmerk auf gewisse Patientengruppen gelegt werden (z.B. Patienten mit komplexen - oder Mehrfacherkrankungen). Die Erfahrungen mit diesen Patientengruppen unter SwissDRG würden zeigen, dass die erbrachten Leistungen der Spitäler teilweise nicht adäquat abgebildet werden und es dadurch zu einer Unterfinanzierung kommt. Der SSV (Zürich) fordert aber, dass neben einer national einheitlichen Regelung von ambulanten Pauschalen, auch bilaterale, kantonale oder regionale Lösungen für ambulante Pauschalen weiterhin möglich sein sollen und auch neue Pauschallösungen für Spezialgebiete und sektorielle Leistungen entwickelt werden können.

Die Dachverbände der Wirtschaft unterstützen zwar im Grundsatz Pauschalen im ambulanten Bereich, dazu reicht aus ihrer Sicht jedoch das aktuell geltende Gesetz. Sowohl der SGB als auch economiesuisse wollen keine Beschneidung der Tarifautonomie. Den Tarifpartnern soll der heutige Spielraum belassen werden.

Die Konsumentenverbände (SKS und FRC) unterstützen das Vorhaben. Die SKS ist der Meinung, dass die Weiterentwicklung weg von Einzelleistungstarifstrukturen in Richtung Pauschalen dringend und rasch voranzutreiben ist. Sie kritisiert jedoch die zögerlichen Schritte, welche die Gesetzesvorlage diesbezüglich vorsieht. Die FRC unterstützt die Massnahme unter