Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 39 Seiten

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bel, da der Heilungsverlauf aufgrund unterschiedlicher, komplexer Voraussetzungen individuell schwierig vorhersagbar ist. Aus Sicht von UNION, DAKOMED, SVKH und OdA KT sind Patientenpauschalen für die komplementärmedizinische Grundversorgung weder geeignet noch sachgerecht, weil die Behandlungen massgeschneidert und individuell abgestimmt auf den jeweiligen Patienten erfolgen. Die in der Vorlage enthaltene subsidiäre Kompetenz des Bundesrates zur Anpassung von Pauschaltarifstrukturen wird von diversen Leistungserbrin-

gerverbänden abgelehnt (z.B. BüAeV, PKS, ÄeGLU, AAV, swiss orthopaedics, FMCH).

Diese führt aus Sicht von swiss orthopaedics zu einem Ungleichgewicht zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern, weil bei fehlendem Konsens ein Tarifeingriff zum Vorteil der Kostenträger führen werde. BEKAG und SSO lehnen Pauschalen für den ambulanten Bereich grundsätzlich ab. Laut SSO besteht die grosse Gefahr, dass die Sachgerechtigkeit verloren geht und eine sachfremde Vermengung von preisbestimmenden Faktoren erfolgt.

4.4 Stellungnahmen zu Artikel 47a Organisation für Tarifstrukturen für ambulante Be-

handlungen inkl. Übergangsbestimmung (M34 Tariforganisation)

Zu dieser Massnahme haben sich insgesamt 114 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Die Massnahme hat von allen Seiten grosse Zustimmung erfahren, insbesondere auch von den Leistungserbringern. Die Notwendigkeit der Schaffung einer nationalen Organisation im ambulanten Bereich zur Lösung der bestehenden Blockaden wird allgemein anerkannt, und die Sanktionsmöglichkeiten werden mehrheitlich begrüsst. Gleichwohl werden auch viele kleinere Anpassungsvorschläge gemacht.

Die GDK sowie die Kantone sprechen sich grundsätzlich für die Massnahme aus, fordern jedoch, dass die Kantone paritätisch an der Tariforganisation beteiligt werden, die Zuständigkeit der Tariforganisation sich auf Tarifstrukturen mit schweizweiter Gültigkeit beschränkt und die Tariforganisation in der Startphase für die Tarifstrukturen für Arztleistungen zuständig ist. Zudem sollen die von der Organisation erarbeiteten Tarifstrukturen dem Bundesrat auch von der Organisation selbst zur Genehmigung unterbreitet werden. Einzig der Kanton NW ist gegen die Schaffung einer weiteren Organisation für Tarifstrukturen für ambulante Behandlungen. Aus seiner Sicht könnte evtl. die bereits bestehende Organisation SwissDRG AG Aufgaben im Bereich der ambulanten Tarifstrukturen übernehmen.

Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien begrüssen mit Ausnahme der SVP die Massnahme (glp, GPS, BDP, FDP, SPS, CVP). Die glp, die GPS, die BDP und die FDP fordern, dass sich die Tariforganisation auf die ärztlichen Einzelleistungstarifstrukturen bzw. auf TARMED beschränkt. Die glp und die BDP sind der Ansicht, dass die Tarifstrukturen dem BR weiterhin von den Tarifpartnern und nicht von der Tariforganisation eingereicht werden sollen, die GPS ist gegenteiliger Meinung. Gemäss GPS sollen die Kantone paritätisch an der Tariforganisation beteiligt sein. Die SPS ist erstaunt, dass keine Patienten- und Konsumentenorganisationen Einsitz in der Tariforganisation haben.

Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete wird die Massnahme begrüsst (SSV [Zürich], SSV [Basel], SAB). Der SSV (Basel) schliesst sich der Stellungnahme der GDK an. Der SSV (Zürich) findet, dass sich die Tariforganisation primär auf den Ärztetarif konzentrieren sollte.

Mit Ausnahme von economiesuisse wird die Massnahme von den Dachverbänden der Wirtschaft begrüsst (FER, SGV-USAM, SGB, CP). economiesuisse lehnt die Massnahme ab, weil sie aus ihrer Sicht die Tarifpartnerschaft schwächt. Der Bundesrat soll so wenig wie möglich in die Tarifpartnerschaft eingreifen. Der SGV-USAM begrüsst die Massnahme nur, wenn die Tariforganisation in einer ersten Phase nur für den ärztlichen Tarif zuständig ist und die Zuständigkeit dann sukzessive auf weitere Bereiche ausgedehnt wird. Nebst den Versicherern und Leistungserbringern sollen laut SGB auch die Patientenorganisationen im Verwaltungsrat der Tariforganisation vertreten sein, und die Organisation soll auch gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz über ihre Arbeit schaffen. Aus Sicht von CP muss das Prinzip der Tarifautonomie auch im Gesetzestext noch verdeutlicht werden.

Die Konsumentenverbände unterstützen die Massnahme (SKS, FRC). Die FRC wünscht sich aber eine stärkere Beteiligung der Versicherten; denn die Versicherer treten aus Sicht der