Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 39 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
Die GDK und praktisch alle Kantone stimmen der Zielsetzung dieser Massnahme zu: Die Transparenz über die abgerechneten Leistungen und ihre Kosten soll erhöht werden, um das Kostenbewusstsein der Versicherten zu stärken. Die vorgeschlagene Regelung erachten sie aber als ungeeignet, um dieses Ziel zu erreichen. Sie würde zu einem massiven Mehraufwand bei den Leistungserbringern führen, ohne einen erheblichen zusätzlichen Nutzen zu bringen, da die Rechnungsinhalte für die versicherten Personen schwierig zu interpretieren sind. Sie schlagen daher vor, anstelle des Versands einer Rechnungskopie an die versicherte Person ein Auskunftsrecht zu schaffen, das den versicherten Personen auf Anfrage ein Anrecht auf Information durch den Leistungserbringer zu den abgerechneten Leistungen und deren Kosten einräumt. Zudem sollten die Versicherer auf der Leistungsabrechnung ergänzend zu heute den vom Kanton getragenen Anteil aufführen. Mit dieser Alternative könnte aus ihrer Sicht das Ziel der Massnahme erreicht werden, ohne das System mit erheblichem administrativen Mehraufwand zu belasten.
Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien stimmen der Massnahme alle zu. Die glp befürchtet jedoch, dass der Anstieg der Verwaltungskosten bei Leistungserbringern und Versicherern nicht mit entsprechenden Kosteneinsparungen einhergeht. Aus ihrer Sicht muss sichergestellt werden, dass die versicherte Person die Rechnung liest und versteht und dass sie einen Anreiz hat, falsche Rechnungen beim Versicherer zu beanstanden. Die Versicherer wiederum müssen die falschen Rechnungen beim Leistungserbringer beanstanden, und die Rückforderungen falscher Rechnungen dürfe nicht mehr kosten als der eingesparte Fehlbetrag. Auch die Motion Grossen (18.3664) «Digitalisierung auch im Gesundheitswesen» muss gemäss glp rasch umgesetzt werden. Die FDP stimmt der Massnahme zu, sofern die Übermittlung der Rechnung an den Patienten elektronisch erfolgt, und dafür gesorgt wird, dass die Rechnungen besser lesbar gemacht werden. Aus Sicht der CVP muss die Kontrolle der Leistungserbringer durch das Bundesamt für Gesundheit erfolgen und nicht durch die Versicherer. Zudem müssen die Sanktionsmassnahmen bei Nichteinhaltung auf Verordnungsstufe präzisiert werden. Auch die SPS setzt sich dafür ein, dass die Rechnungen besser verständlich gemacht werden. Dazu brauche es auch eine Stärkung der Patienten- und Konsumentenorganisationen, damit sie die Patienten und Patientinnen unterstützen können.
Die SAB begrüsst einen stärkeren Einbezug der versicherten Personen in die Rechnungskontrolle. Allerdings weist sie darauf hin, dass die Verständlichkeit der Rechnungen eine Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit der vorgesehenen Massnahme ist und fordert deswegen parallel dazu eine grundlegende Vereinfachung des Tarmed. Der SSV (Basel) schliesst sich der Stellungnahme der GDK an. Der SSV (Zürich) befürchtet, dass der Versand von 130 Millionen Papierrechnungen per Post zu einem Kosten- und Prämienschub führt. Stattdessen sollen höhere Standards für einen elektronischen Versand oder eine elektronische Ablage entwickelt werden, um einen aufwändigen und ökologisch unsinnigen Papierversand zu vermeiden.
Die Dachverbände der Wirtschaft begrüssen die Massnahme grundsätzlich, zeigen sich aber in gewissen Punkten auch skeptisch. Der SGV-USAM kann der Massnahme nur unter der Bedingung zustimmen, dass der Versand in elektronischer Form erfolgen kann. Er hat zudem ernsthafte Zweifel daran, ob die Massnahme tauglich ist, das Kostenwachstum auch nur geringfügig einzudämmen. Auch die FER und der SGB sprechen sich für die elektronische Übermittlung aus. economiesuisse unterstützt die Massnahme, weil sie die Transparenz und die Eigenverantwortung stärkt. Der SGB erachtet es weiter für wichtig, dass im Rahmen dieser Revision auch die Rolle der Patienten-/Konsumentenschutzorganisationen bzw. Patientenstellen als Anwälte der Versicherten gestärkt wird. Sie könnten den Patienten bei der Rechnungskontrolle mit ihrem Fachwissen zur Seite stehen. Ebenfalls stark im Sinne der Versicherten und deshalb zu befürworten ist aus Sicht des SGB die Aufhebung der doppelten Freiwilligkeit beim elektronischen Patientendossier. Gemäss CP ist die Stärkung der Verantwortlichkeit der Versicherten entscheidend im Kampf gegen die Kostenexplosion im Gesundheitswesen. Deshalb müssten aus Sicht des CP dem Verständnis förderliche Massnahmen einfach, wirtschaftlich und mit möglichst wenig Zwang behaftet sein. Eine Webseite mit Erklärungen könnte in diesem Zusammenhang eine gute Lösung darstellen. Zudem sollte die Sanktionsmöglichkeit