Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 39 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht
zwingend gegenüber dem Vorjahr festgestellt werden, aus Gründen der zeitlichen Vergleichbarkeit und der Robustheit der Ergebnisse kann es sinnvoll sein, längere Zeitperioden oder Durchschnittswerte zu berücksichtigen. Weiter sollen die zu steuernden Bereiche grundsätzlich auf tarifpartnerschaftlicher Ebene bestimmt werden. Auch Groupe mutuel spricht sich für die Massnahme aus, beantragt jedoch die Streichung der darin enthaltenen subsidiären Kompetenzen des Bundesrates. Der SVV, curafutura, CSS, Helsana und auch HSK erachten die Massnahme als nicht zielführend; denn aus ihrer Sicht ist es den Tarifpartnern schon heute möglich, Kostensteuerungsmechanismen in Tarifverträge einzubauen, und es gibt auch bereits solche Verträge. Von einem Zwang sollte deshalb abgesehen werden; denn es werden vermehrte Verhandlungsblockaden der Tarifpartner befürchtet. Aus Sicht der CSS braucht es zusätzlich den Druck von verbindlich festgesetzten Kostenzielen gemäss Massnahme 1 des Expertenberichts des Bundesrates. Zielführender wäre aus Sicht von curafutura, CSS, Helsana und HSK eine Anpassung der Rahmenbedingungen durch die Aufhebung des Vertragszwangs für Tarifverträge.
Der Grossteil der Leistungserbringerverbände spricht sich gegen die Verpflichtung zur Vereinbarung von Massnahmen zur Steuerung der Kosten aus. Sowohl die Befürworter als auch die Gegner der Massnahme fordern diverse Anpassungen an der Vernehmlassungsvorlage. Viele Leistungserbringerverbände befürchten, dass mit der Vorlage durch die Hintertür ein Globalbudget eingeführt wird, welches aus ihrer Sicht zu Rationierungen, einer Zweiklassenmedizin und Qualitätsverlust führt (z.B. VLSS, SBV, VSAO, FMH, mfe, SGPP, KKA, SMVS,
VSÄG, BüAeV, AeGLu, GAeSO, Argomed, AeGBL, AAV, AGZ, SVM, SSO, AllKidS). Die
in der Vorlage enthaltene subsidiäre Kompetenz des Bundesrates wird von einigen abgelehnt (H+, AllKidS, ChiroSuisse, BFG). Es handle sich hier um eine Machtverschiebung in Richtung Bundesrat bzw. in Richtung Versicherer. Einige Leistungserbringerverbände finden, dass genauer zu definieren ist, was mit ungerechtfertigter Erhöhung von Mengen und Kosten gemeint ist bzw. welche Faktoren in diese Beurteilung einfliessen sollen (z.B. K3, Kinder- und Jugendmedizin, SGAP). Insbesondere auch von Leistungserbringerseite wird der kurze Beobachtungszeitraum von einem Jahr bemängelt (z.B. mfe, UNION, Kinder- und Jugendmedizin, SBK, orthoptics, SVDE). Denn um feststellen zu können, ob es eine ungerechtfertigte Erhöhung von Mengen und Kosten gegeben hat, sei ein längerer Beobachtungszeitraum notwendig als nur ein Jahr. Bestimmte Leistungserbringerverbände sind der Ansicht, dass die Massnahmen zur Steuerung der Kosten nicht in jedem Bereich sinnvoll sind, insbesondere nicht in den Bereichen, in welchen der Staat die Tarife festsetzt bzw. die Beiträge oder Höchstvergütungen der OKP nicht von ihnen festgelegt werden (CURAVIVA, Spitex, ASPS). Die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Datenlieferungspflicht der Leistungserbringer und Versicherer gegenüber dem Bundesrat wird von den Leistungserbringerverbänden kritisch beurteilt (CURAVIVA, RVBB, KKA). Es sei möglichst genau zu spezifizieren, welche Daten damit genau gemeint seien, um einerseits den administrativen Aufwand gering zu halten und andererseits eine unnötige Datensammlung zu vermeiden. KKA, SMVS und VSÄG schlagen vor, dass die Tarifpartner stattdessen in ihren Tarifverträgen ein gemeinsames Monitoring, das den verschiedenen bekannten Faktoren korrekt und transparent Rechnung trägt, vorsehen und für den Fall unvorhergesehener und ungerechtfertigter Entwicklungen in den Bereichen Versorgungssicherheit, Qualität der Versorgung sowie Mengen- und Kostenentwicklungen Korrekturmassnahmen vereinbaren.
4.7 Stellungnahmen zum Referenzpreissystem bei Arzneimitteln (M22)
Zum Referenzpreissystem haben sich 102 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Die Massnahme wird kontrovers beurteilt. Mehr als zwei Drittel der Stellungnehmenden lehnen die Massnahme ab. Zu den Hauptkritikern gehören insbesondere die Pharmaverbände, die Leistungserbringer, die Kantone sowie die Wirtschaftsverbände. Für die Einführung eines solchen Systems sprechen sich vor allem die Parteien, die Versicherer, die Konsumenten- und Patientenverbände aus. Die Akteure haben sich in unterschiedlichem Detaillierungsgrad zum Vorschlag geäussert, weshalb zu einigen Artikeln nur Rückmeldungen von wenigen Stellungnehmergruppen vorliegen (hauptsächlich Versicherer und Leistungserbringer).