Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 39 Seiten

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Ein Grossteil der Kantone sowie die GDK lehnen die Einführung eines Referenzpreissystems ab. Sie vermuten, dass ein solches System das Problem der wirklich teuren Arzneimittel nicht lösen kann. Zudem befürchten sie, dass die vorgeschlagene Regelung zu einer für die Leistungserbringer und Versicherten äusserst unübersichtlichen Situation führen kann. Nur die Kantone TG, TI, GE, JU und VD stehen der Einführung positiv gegenüber.

Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien begrüssen die Einführung eines Referenzpreissystems mehrheitlich. Die GPS steht dem Vorschlag positiv gegenüber. Grundsätzlich einverstanden zeigen sich auch CVP, FDP, GLP und SPS. Die CVP steht den vorgeschlagenen Modellen jedoch skeptisch gegenüber. Sie beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob sich ein wettbewerbliches Referenzpreissystem einfacher als mit den von ihm vorgeschlagenen Modellen umsetzen lässt. Darüber hinaus sollen weitere Massnahmen im Arzneimittelbereich des Expertenberichts umgesetzt werden (insbesondere die Senkung der Hürden für Generika). Die FDP warnt zudem vor zu viel Bürokratie und mahnt zur Vorsicht in Bezug auf die Versorgungssicherheit. Auch die SPS plädiert dafür, dass medizinische Gründe, die gegen einen Wechsel eines Arzneimittels sprechen, zwingend beachtet werden müssen und den Patientinnen und Patienten keine Zusatzkosten aufgebürdet werden. BDP und SVP lehnen den vorliegenden Vorschlag ab, da sie ihn als nicht zielführend einschätzen und Bedenken bezüglich der Patienten- und Versorgungssicherheit haben.

Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

sind geteilter Meinung. Die SAB begrüsst die Einführung eines Referenzpreissystems und fordert, dass bei der Wahl des Modells die Kriterien der realisierten Einsparungen und der Versorgungssicherheit prioritär zu berücksichtigen sind. Der SSV (Zürich) und der SSV (Basel) lehnen ein Referenzpreissystem klar ab, da dieses aufgrund seiner Ausgestaltung die Versorgungssicherheit gefährden würde. Zudem vermutet der SSV (Basel), dass die Apotheken zukünftig den Patienten mehrheitlich Spezialitäten unterhalb des Referenzpreises abgeben, was zu einem Preiskampf unter den Pharmaunternehmen und schliesslich zu sinkenden Preisen führen wird. Die daraus entstehende Abwärtsspirale bei den Preisen ist als Kostensenkungsmassnahme auf den ersten Blick zu begrüssen, birgt aber die Gefahr, dass der Patient unter Umständen bei jedem Bezug seiner Medikamente ein anderes Generikum erhält.

Von den Dachverbänden der Wirtschaft wird die Massnahme mehrheitlich abgelehnt. Die ASSGP, scienceindustries, economiesuisse und die HKBB vertreten die Meinung, dass am aktuellen Preisfestsetzungssystem im Grundsatz festzuhalten ist, dieses aber mit richtigen Anreizen für die Generikaabgabe erweitert werden soll. scienceindustries weist darauf hin, dass es verfrüht ist, neue Massnahmen im Arzneimittelbereich vorzuschlagen, da die positiven Effekte der neu geregelten dreijährlichen Preisüberprüfungen noch gar nicht abschliessend beurteilt werden können. economiesuisse sieht im Referenzpreissystem eine neue und komplizierte Regulierung, die bei einer administrierten Preissetzung unnötig ist. Der SGV-USAM und das CP befürchten, dass durch die zu tiefen Preise die Versorgungssicherheit gefährdet würde und die Weiterentwicklung von Präparaten mit bekannten Wirkstoffen und damit für die Patienten nützliche Innovationen abgewürgt werden könnten. Zudem würde die Wahlfreiheit der Ärzte, der Leistungserbringer und vor allem auch der Patienten unverhältnismässig stark eingeschränkt. Die HKBB sowie scienceindustries lehnen es ab, dass der Bundesrat ohne Einbezug der betroffenen Industriepartner Parameter wie den Preisabstand oder den neuen Preisabschlag bestimmen soll. Dies schaffe bei den Herstellern und Vertreibern von Arzneimitteln inakzeptable Unsicherheiten. Auch zur Einführung des Günstigkeitsprinzips äussert die HKBB grosse Zweifel. Die Festlegung von Voraussetzungen auf Verordnungsstufe, welche Arzneimittel als medizinisch gleich geeignet definieren, wird als besonders problematisch angesehen. Überdies sei die pharmakologische Wirkung am Patienten nicht nur von der Wirkstoffzusammensetzung sondern auch von der galenischen Formulierung und damit der Pharmakokinetik abhängig (Voltaren versus Voltaren Rapid). Nicht zuletzt lehnen die HKBB, ASSGP und scienceindustries die Gleichbehandlung von Biosimilars bzw. Referenzpräparaten mit Generika bzw. Originalpräparaten strikt ab. Im Unterschied zu Generika sind Biosimilars zum Referenzpräparat nicht wirkstoffidentisch und können weder mit dem Referenzpräparat noch untereinander ausgetauscht werden. Der SGB und FER sprechen sich für die Einführung eines Referenzpreissystems aus. Seitens FER werden aber auch grosse Bedenken