Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 39 Seiten

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Von den Leistungserbringern kamen verschiedenste Vorschläge. Die SVKH und die UNION schlagen vor, dass der gesamte Medikationsprozess nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist elektronisch erfolgen soll. Die Arbeit der interprofessionellen Arbeitsgruppe elektronisches Patientendossier (IPAG) soll dabei als Grundlage dienen. Die AeGBL und die Organisationen der Kinder- und Jugendmedizin weisen darauf hin, dass eine Kostenreduktion im Schweizerischen Gesundheitswesen ebenfalls durch adäquate und wirksame Schutzmassnahmen und Tabakwerbeschutz von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes zu Tabakprodukten erzielt werden könnte. CURAVIVA beantragt, dass Art. 7 Abs. 2 KLV ergänzt wird, um die Leistungen in der Palliativpflege adäquat zu erfassen und zu finanzieren. Des Weiteren, dass die OKP-Beiträge für Leistungen in Pflegeheimen durch eine entsprechende Ergänzung von Art. 7a Abs. 3 KLV auch bei einem Pflegebedarf von mehr als 220 Minuten pro Tag in Schritten zu 20 Minuten abgestuft werden, indem die Anzahl der Stufen von zwölf auf 18 erhöht wird. Ferner beantragt CURAVIVA, den Vorschlag M10 zur Stärkung der koordinierten Versorgung zur Kostendämpfung in der OKP bereits ins erste Massnahmenpaket zu integrieren. Gleich wie senesuisse, weist sie auch darauf hin, dass durch die nationale Strategie Palliative Care Kosten reduziert werden und sie entsprechend umgesetzt werden muss. Die Spitex spricht sich ebenfalls für die Förderung der Pallative Care aus. Des Weiteren befürwortet sie die Massnahme zur Stärkung der koordinierten Versorgung und fordert eine rasche und klare Regelung der Abgeltung von Pflegematerial. pharmasuisse fordert die Umsetzung der Motion 16.4049 Humbel, der Motion 18.4079 Ettlin, der Motion 18.3977 Humbel und der Motion 18.3397 SGK-N. Des Weiteren wird der Bundesrat gebeten, auf jede weitere weder sachlich noch betriebswirtschaftlich begründete Kürzung des Ertrags der Apotheker und Apotheken zu verzichten. Die SGAP weist darauf hin, dass durch eine Steigerung der Qualität (und Homogenisierung der Qualität) der Leistungen bei den einzelnen Leistungserbringern und eine bessere Vernetzung vermutlich mehr Kosten gespart werden können, als durch eine aufwändige Datenerhebung und -auswertung sowie einer Limitierung der Leistungen auf rein ökonomischer Basis.

Des Weiteren gingen folgende Anregungen ein: Stephan Lehner beantragt, dass Patienten mit einem Post-Polio-Syndrom in die Liste nach Art. 31 Abs. 1 KVG: Krankheitsbedingte Zahnbehandlungen aufzunehmen sind. Peter Zürrer schlägt eine Totalrevision der Organisation der Spitäler vor. Kathrin Weber fordert eine Lösung der Spitalfrage auf nationaler Ebene. Zudem weist sie darauf hin, dass eine Krankenkasse eine Non-Profit-Organisation sein sollte und nicht in der freien Marktwirtschaft angesiedelt werden dürfte. Die GFCH regt an, im Rahmen des zweiten Massnahmenpakets die Perspektive zu erweitern und konkret kosteneffiziente Massnahmen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention zu fördern. Die IG eHealth und die GELIKO schlagen eine Verpflichtung zu elektronischem Medikationsprozess vor. Ausserdem schlagen sie vor, den Einsatz des EPD bei alternativen Versicherungsmodellen zuzulassen. Und Medidata weist darauf hin, dass Plattformen für die elektronische Rechnungsübermittlung bereits seit einigen Jahren bestehen.