Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 39 Seiten
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4.11 Nicht weiter verfolgte Massnahmen
4.11.1 M35 Unabhängige Rechnungskontrollbehörde
Die Schaffung einer unabhängigen Rechnungskontrollbehörde wurde von 13 Vernehmlassungsteilnehmern explizit erwähnt. Diese haben sie mehrheitlich abgelehnt, insbesondere die Versicherer und Leistungserbringer resp. ihre Verbände sowie der Gewerbeverband. Unterstrichen wurde, dass der Rechnungskontrolle als ureigene Aufgabe der Krankenversicherer aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks bereits hohe Aufmerksamkeit ge-
schenkt werde. Die Massnahme wurde als systemwidrige, zwangsweise Zentralisierung ohne erkennbaren Mehrwert und Gewähr von Einsparungen auf Leistungsseite angesehen. Von Seiten der Patienten- und Konsumentenorganisationen wurde der vorläufige Verzicht bedauert resp. die unverzügliche Schaffung einer unabhängigen Rechnungskontrollbehörde gefordert. Die Schaffung einer unabhängigen Rechnungskontrollbehörde wurde als Massnahme zur Gleichbehandlung aller Versicherten angesehen, welche zu einer Bündelung der Ressourcen und einer effizienteren Kontrolle führen werde.
4.11.2 M09 Rechnungskontrolle verstärken
Die Stärkung der Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle wurde von 24 Vernehmlassungsteilnehmern explizit erwähnt und stiess bei diesen auf breite Zustimmung. Eine strengere Aufsicht würde die konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften sicherstellen sowie eine grössere Vereinheitlichung und Normierung der Rechnungskontrolle bewirken. Da die Rechnungskontrolle zu den Kernaufgaben der Versicherer gehöre, müsse die Verantwortung grundsätzlich bei den Versicherern bleiben. Die Stärkung der Rechnungskontrolle müsse die Qualität der Kontrolle verbessern und neue Kontrollmöglichkeiten ermöglichen, ohne den vom Gesetzgeber festgelegten Rahmen der Versicherer zu beeinträchtigen. Zudem müsse das Kosten/Nutzen-Verhältnis der Massnahme vorab geprüft werden. Zusätzlich müssten jedoch auch weitere Massnahmen wie die systematische elektronische Zustellung der Rechnungen an die Versicherer sowie eine zusätzliche Standardisierung der Rechnungen umgesetzt werden, um eine effiziente und effektive Rechnungskontrolle sicherstellen zu können. Zusätzlich verlangt wurden Massnahmen wie die Zuordnung mittels eines Identifikations-Codes an die ausführende Person für jede KVG-Leistung oder die Lieferung von zusätzlichen Informationen bezüglich Diagnose- und Behandlungscodierung im ambulanten Bereich an den Versicherer. Zudem sollen die Sanktionsmassnahmen gegenüber den Leistungserbringern ausgebaut werden.
4.11.3 M36 Unabhängige Tarifgenehmigungs- und Tariffestsetzungsbehörde (Gover-
nance Konflikt der Kantone)
Es sind nur 4 Stellungnahmen (SKS, SGV, economiesuisse, SVP) eingegangen, die sich explizit zum Governance-Konflikt der Kantone geäussert haben. Es wurde jeweils kritisiert, dass dieser nicht stärker reduziert werde.
4.11.4 M16 Skaleneffekte in der Tarifstruktur
Zu dieser Massnahme haben sich die Vernehmlassungsteilnehmende in ihren Stellungnahmen nicht geäussert.
4.12 Weitere Vorschläge
In den eingegangenen Stellungnahmen äusserten 31 Teilnehmende weitere Vorschläge.
Von den Kantonen schlagen VD und GR eine Anpassung von Art. 49 Abs. 2 KVG vor, damit das Problem der Integration von curafutura in die SwissDRG AG gelöst - und die Einreichung des Genehmigungsantrags beim Bundesrat der nationalen Tariforganisation anvertraut werden könne.