Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/62: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1) · 39 Seiten
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Zu der Massnahme «Massnahmen zur Steuerung der Kosten» haben sich insgesamt 107 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Sie wurde von einer knappen Mehrheit (vor allem Leistungserbringer und ein Teil der Versicherer) abgelehnt. Demgegenüber wurde sie vor allem von Kantonen und politischen Parteien begrüsst, jedoch mit diversen Änderungsvorschlägen.
Zum «Referenzpreissystem bei Arzneimitteln (M22)» haben sich 102 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Die Massnahme wird kontrovers beurteilt. Mehr als zwei Drittel der Stellungnehmenden lehnen die Massnahme ab. Zu den Hauptkritikern gehören insbesondere die Pharmaverbände, die Leistungserbringer, die Kantone sowie die Wirtschaftsverbände. Für die Einführung eines solchen Systems sprechen sich vor allem die Parteien, die Versicherer, die Konsumenten- und Patientenverbände aus. Die Akteure haben sich in unterschiedlichem Detaillierungsgrad zum Vorschlag geäussert, weshalb zu einigen Artikeln nur Rückmeldungen von wenigen Stellungnehmergruppen vorliegen (hauptsächlich Versicherer und Leistungserbringer).
Zu der Massnahme «Beschwerderecht für Versichererverbände gegen Beschlüsse der
Kantonsregierungen nach Artikel 39 KVG» haben sich insgesamt 88 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Die Massnahme wurde von einer Mehrheit abgelehnt, insbesondere von den Kantonen und den Leistungserbringern. Von den politischen Parteien und den Versicherern wird sie begrüsst.
Zum «Experimentierartikel (M02)» haben sich 132 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Eine grosse Mehrheit begrüsst die Massnahme im Grundsatz. Abgelehnt wird die Massnahme von einem Teil der Leistungserbringer, insbesondere einigen kantonalen Ärztegesellschaften.
Insgesamt äusserten sich 47 Vernehmlassungsteilnehmer zu den «Massnahmen im MVG, UVG und IVG». Die Mehrheit, insbesondere die Leistungserbringer und die Kantone, lehnt die Massnahmen ab.
Zu den Massnahmen, zu welchen in der Vernehmlassungsvorlage keine Gesetzesanpassungen vorgeschlagen wurden (M35 Unabhängige Rechnungskontrollbehörde, M09 Rechnungskontrolle stärken, M36 Unabhängige Tarifgenehmigungs- und Tariffestsetzungsbehörde, M16 Skaleneffekte in der Tarifstruktur), haben sich nur sehr wenig Vernehmlassungsteilnehmer geäussert.
4 Zusammenfassung der Stellungnahmen
4.1 Stellungnahmen zur Vorlage im Allgemeinen
In viele Stellungnahmen werden die Bemühungen des Bundesrates zur Dämpfung der Kostenentwicklung begrüsst oder verständnisvoll beurteilt. Kritik wird von verschiedener Seite geäussert. Die Versicherer stellen das Kostendämpfungspotenzial in Frage. Die Kantone, politischen Parteien und die Wirtschaftsverbände weisen auf die Gefahr von Wechselwirkungen mit anderen geplanten oder laufenden Revisionen hin. Die Gesamtsicht auf das System müsse gewahrt werden. Die Kantone befürchten zudem negative Auswirkungen auf andere Finanzierer und die Versorgung. Die Leistungserbringer kritisieren den einseitigen Fokus der Vorlage auf die Kosten und geben mögliche negative Konsequenzen auf die Versorgungsqualität und -sicherheit zu bedenken. Die Vorlage sei ein verstecktes Globalbudget, begünstige die Bürokratie und setze zu stark auf staatliche Steuerung. Die letzten beiden Punkte bringen auch die Versicherer vor.
4.2 Stellungnahmen zu Artikel 42 Absatz 3 dritter Satz und Artikel 59 Sachüber-
schrift, Abs. 1 erster Satz sowie Abs. 3 Bst. g (Rechnungskopie inkl. Sanktionie-
rung)
Zu dieser Massnahme haben sich insgesamt 109 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Die Massnahme wurde von einer Mehrheit begrüsst. Kritisiert wurde die Massnahme teilweise von den Leistungserbringern, aber auch die Kantone und die Versicherer schlagen gewisse Anpassungen vor.