Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1

unter anderem die Ansicht, dass die Verfassung die falsche Normstufe sei oder die Tatsache, dass der Bundesrat bereits ein Netto-Null-Ziel deklariert habe. Ausserdem wird unter anderem argumentiert,

dass sich die Entwicklung bis 2050 nicht vorhersagen lasse, dass die Schweiz heute schon klimapolitisch vorbildlich sei, dass Mehrkosten zu befürchten seien oder dass die daraus folgenden Massnahmen unklar seien. Carbura beurteilt die Absicht des Bundesrates, beim direkten Gegenentwurf die Klimawirkung der Luftfahrt im Netto-Null-Ziel nur so weit zur berücksichtigen, wie dies wissenschaftlich und technisch im Einklang mit den Angaben im Treibhausgasinventar möglich ist, im Vergleich zu den Absichten der Initiantinnen und Initianten als das kleinere Übel. Das Centre Patronal kann zwar ein Netto-Null-Ziel unterstützen, jedoch nicht die damit verbundene Frist bis 2050. Eine Frist gefährde die Energieversorgungssicherheit, während der Nutzen der Umsetzung in der Schweiz für das globale Klima sehr gering sei.

Die FDP möchte, dass für die Zielerreichung zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Emissionen unterschieden wird. Wo keine Substitute für Emissionsquellen möglich sind, brauche es mehr Flexibilität bei der Zielerreichung. Dies sei schon auf Verfassungsstufe festzulegen. Bei den kaum vermeidbaren Emissionen brauche es Senken beziehungsweise Negativemissionen.

Die Akademien der Wissenschaften erklären, dass sich eine Klimapolitik mit einem Netto-Null-Ziel fundamental von einer Klimapolitik mit einem Emissionsreduktionsziel um 80 oder 90 Prozent unterscheiden würde, da die Eliminierung der letzten 10 bis 20 Prozent am schwierigsten sei.

3.3.2 Allgemeine Aspekte zu Treibhausgassenken

Der Verankerung des Ausgleichs durch Senken in der Verfassung kann Carbura nicht zustimmen, da heute der mangelhafte Kenntnisstand bezüglich dieser Technologien dies nicht zulasse. Auf diese Kenntnislage bezüglich CO2-Senken verweist auch Avenergy und kann deshalb der Verankerung der Klimaneutralität bis 2050 in der Verfassung nicht zustimmen. Auch die FER hinterfragt die Annahme, dass genügend CO2-Senken vorhanden sein werden.

Der Kanton Bern merkt an, dass in der Botschaft zu erwähnen sei, dass neben CO2-Senken auch Senken bezüglich anderer Treibhausgase zu berücksichtigen seien. Für den SIA ist es entscheidend, dass die restlichen Treibhausgasemissionen mit sicheren und dauerhaften Senken ausgeglichen werden. Scienceindustries und Swissmem fordern eine Ergänzung dahingehend, dass im Verfassungstext stehen soll, dass die Treibhausgasemissionen durch «biologische als auch technische» Senken ausgeglichen werden können. Scienceindustries legt Wert darauf, dass die Möglichkeit der Abscheidung und Einlagerung von Emissionen bei der Industrie nicht verbaut werden soll.

Der Bundesrat setze beim direkten Gegenentwurf darauf, dass 2050 qualitativ hochwertige Treibhausgassenken im Ausland grossflächig verfügbar seien, schreibt der ETH-Rat. In einem Umfeld, in welchem alle Staaten ihre Emissionen eliminieren wollen, könnten diese dannzumal jedoch limitiert und teuer sein. Deshalb sei es wichtig, dass auch mit dem direkten Gegenentwurf ausreichend Anreize für Emissionsverminderungen im Inland geschaffen würden. Deshalb plädiert der ETH-Rat für eine in der Verfassung verankerte Obergrenze (etwa 10 Prozent der inländischen CO2-Emissionen 2020) bis zu welcher der Ausgleich durch permanente Treibhausgassenken gestattet wäre. Ausserdem fordert der ETH-Rat, dass bezüglich der Umweltintegrität der Senken hohe Standards gelten sollen. Weil CO2 ein nahezu permanentes Treibhausgas sei, müssten die Senken für den Ausgleich von CO2-Emissionen dauerhaft sein. Einige nicht permanente Senken würden allerdings für andere Treibhausgase mit kürzerer Lebensdauer infrage kommen. Der Kanton Aargau prognostiziert, dass der Ausgleich der Treibhausgasemissionen durch Senken eine Herausforderung werden dürfte, weil alle Staaten, welche das Pariser Übereinkommen ratifiziert haben, dies umsetzen müssten. Der SSV bemängelt an der Formulierung im direkten Gegenentwurf, dass der verfehlte Eindruck erweckt würde, man könne das Netto-Null-Ziel auch wesentlich mit Senken anstatt mit Emissionsverminderungen erreichen. Wegen dem beschränkten Potenzial von CO2-Senken und weiteren Problemen bevorzugt der SSV deshalb die Formulierung der Initiative. Ähnlich argumentieren auch die GLP, der SAC, die Alpen-Initiative,

Swisscleantech und das Initiativkomitee. Aus den gleichen Gründen haben die Akademien der Wissenschaften eine alternative Formulierung für Absatz 3 eingebracht. Die Grünen begrüssen, dass die Initi-

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