Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1

von Auslandsenken, weil es für die hiesige Wirtschaft besser sei, die notwendigen finanziellen Mittel im Inland zu investieren. Auch der SGB äussert sich kritisch zu Auslandskompensationen. Weiter sind die Umweltfreisinnigen St. Gallen der Meinung, dass CO2 im Inland kompensiert werden müsse. Ökostrom Schweiz fordert die Vorgabe der Inlandsenken zum Ausgleich von Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen (gemäss Absatz 3 der Initiative). Ausserdem fordert der Verband eine Priorisierung von Inlandsenken bezüglich aller Treibhausgase bei Absatz 3 des direkten Gegenentwurfs. Der Verband lobt inländische «Kompensationsmassnahmen».

Andere Teilnehmende sind der Ansicht, dass die Nutzung von Auslandsenken für Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen zwar nicht vollständig verhindert werden solle, allerdings Inlandsenken (nicht notwendigerweise auf Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen bezogen) priorisiert oder anderweitig besonders gefördert werden sollen (SSV, Kantone ZH, BL, BS, AI, TG, Infrawatt, ETH-Rat, Schweizerischer Bauernverband, Junglandwirte). Teilweise werden von diesen Teilnehmenden konkrete Formulierungsvarianten für den Verfassungstext vorgeschlagen. Für die Priorisierung von Inlandsenken wird unter anderem mit einem ansonsten zu geringen Anreiz für Emissionsverminderungen im Inland und für die Entwicklung von Negativemissionstechnologien argumentiert, oder mit wirtschaftlichen Vorteilen, die im Inland bei hiesigen Projekten anfallen. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden bringt für den Fall, dass der Bundesrat am direkten Gegenentwurf festhält, eine Formulierung ein, nach der sich Senken vorzugsweise im Inland befinden sollen. Der Kanton Fribourg fordert in seiner Stellungnahme ebenfalls eine andere Formulierung von Absatz 3, welche sicherstellen soll, dass Inlandmassnahmen maximal unterstützt werden. In der Stellungnahme von Fernwärme Schweiz findet sich ebenfalls ein Formulierungsvorschlag für eine Priorisierung von Inlandsenken. Zwar würden Inlandsenken voraussichtlich alleine nicht ausreichen, aber die Priorisierung sei für die Fernwärmebranche vorteilhaft. Suissetec teilt mit, die Streichung der teilweisen Beschränkung auf Inlandsenken mittragen zu können. Allerdings seien «Kompensationsmassnahmen» im Inland zu bevorzugen. Der Kanton Appenzell Innerrhoden will Inlandsenken priorisieren, weil er einen wesentlichen Beitrag des schweizerischen Waldes annimmt. Der ETH-Rat analysiert, dass bezüglich der künftigen inländischen Verfügbarkeit von Technologien für negative CO2-Emissionen verschiedene Unsicherheiten (u. a. Potenzial und Kosten) bestehen. Weil aber gemäss der Initiative die CO2-Emissionen aus dem Verbrauch von fossilen Brenn- und Treibstoffen in der Schweiz ausgeglichen werden müssten, und diese Emissionen sich kaum vollständig eliminieren liessen, sei die Umsetzbarkeit der Initiative fraglich. Falls allerdings gar kein verbindlicher Inlandanteil für die Senken vorgegeben würde, bestehe die Gefahr, dass in der Schweiz zu wenig Anstrengungen für die Entwicklung von Negativemissionstechnologien unternommen und zu wenig Anreize für die Emissionsverminderung existieren würden. Deshalb solle in der Verfassung festgehalten werden, dass die Senken «soweit möglich» in der Schweiz sein sollen. Die CVP fordert, dass Inlandsmassnahmen im Vordergrund stehen, erwähnt aber dass limitierte Potenzial von Inlandsenken. Deshalb soll sich die Schweiz weiterhin die «Reduktion von Treibhausgasemissionen» im Ausland anrechnen. AEE Suisse begrüsst die Formulierung von Absatz 3, die keine geografischen Einschränkungen für Senken enthält, bevorzugt jedoch «inländische Kompensationsmassnahmen».

Gemäss dem SIA wird es 2050 nur noch wenige technische Anwendungen geben, bei denen fossile Brenn- und Treibstoffe nicht substituiert werden können. Dies relativiere die Bedeutung der Frage der Kompensation, sei es eine In- oder Auslandskompensation. Der SVU teilt die Analyse des SIA. Der SVU fordert darüber hinaus, dass im direkten Gegenentwurf eindeutig definiert wird, bis wann Treibhausgassenken im Ausland angerechnet werden können. Er erwähnt Vorteile von Inlandsenken und schlussfolgert, dass auch im direkten Gegenentwurf eine Beschränkung auf Inlandsenken eingefügt werden soll. Der Formulierungsvorschlag des SIA enthält keine geografischen Beschränkungen für den Senkenstandort. Dies trifft auch auf die Stellungnahme der GLP zu.

Wiederum andere Teilnehmende beurteilen die Anrechenbarkeit von Auslandsenken positiv oder lehnen die Beschränkung auf Inlandsenken für den Ausgleich der Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen ab (EnDK, BPUK, VSE, Kantone OW, NE, SH, VS, Economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband, Scienceindustries, Swissmem, IGEB, Cemsuisse, FDP, Strasseschweiz, Auto-Schweiz, FMS, VSG, Hotelleriesuisse, Centre Patronal, Metal Suisse, Swisscleantech, IG Detailhandel, ZHK,

VFAS, Swissmechanic, CVCI, Agora, HKBB, SAB, SVV, TCS, Gastrosuisse, Nestlé, Carbura, Akade-

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