Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1
Verschiedene Teilnehmende haben weitere Aspekte vorgeschlagen, die in Absatz 4 erwähnt werden sollten. So möchten die Kantone Bern und Thurgau und der VSG die Umweltverträglichkeit verankern. Die Akademien der Wissenschaften möchten die Versorgungssicherheit und die Verträglichkeit mit Nachhaltigkeits- und Schutzzielen festhalten. Mountain Wilderness möchte diese Verträglichkeit ebenfalls erwähnen. Die GLP drängt auf die Erwähnung von finanziellen Lenkungsmechanismen als gleichberechtigtes Instrument neben der Innovations- und Technologieförderung. Birdlife möchte die Biodiversitätsverträglichkeit ergänzt sehen. Im Kontext der Nennung von Instrumenten im Absatz 4 fordert der TCS, dass die Grundsätze zur ökologischen Transition der Mobilität erwähnt werden sollen; die Strassenbenutzerinnen und Strassenbenutzer müssten unterstützt werden. Die richtigen Massnahmen seien Anreize und Unterstützungen anstatt Verbote und Verteuerungen. Der Kanton Zürich und die ZHK beantragen, das in Absatz 4 ergänzt wird, dass insbesondere marktwirtschaftliche Instrumente berücksichtigt werden sollen. Die HKBB favorisiert ebenfalls marktwirtschaftliche und «liberale» Ansätze und möchte deshalb einen Grundsatz «Anreiz vor Zwang» ergänzen. Für die Unternehmen sei Flexibilität in der Umsetzung wichtig. Dagegen äussert sich der SGB, ohne direkten Bezug zu Absatz 4, kritisch zu marktwirtschaftlichen Instrumenten.
Die FFU und das Initiativkomitee legen Wert darauf, dass die Erwähnungen der Volkswirtschaft, der Sozialverträglichkeit und der Berg- und Randgebiete die Grundsätze des Ausstiegs aus den fossilen Energien und des Netto-Null-Zieles nicht abschwächen dürften. Infrawatt legt Wert darauf, dass die Berücksichtigung der Sozialverträglichkeit und der Berg- und Randgebiete möglichst nicht auf Kosten der Emissionsverminderungen umgesetzt werden soll.
3.5 Übergangsbestimmungen
Die Übergangsbestimmungen sind im direkten Gegenentwurf identisch zur Initiative formuliert.
Text direkter Gegenentwurf und Initiative:
1Der Bund erlässt die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 74a innert fünf Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände.
2Das Gesetz legt den Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen bis 2050 fest. Es benennt Zwischenziele, die mindestens zu einer linearen Absenkung führen, und regelt die zur Einhaltung des Absenkpfades erforderlichen Instrumente.
3.5.1 Mindestens linearer Absenkpfad für Treibhausgasemissionen
Als Hauptkonfliktpunkt bezüglich der Übergangsbestimmungen hat sich in der Vernehmlassung der im Gesetz festzulegende mindestens lineare Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen erwiesen. Während einige Teilnehmende fordern, dass im direkten Gegenentwurf eine mehr als lineare Absenkung vorgesehen werden solle (Kantone ZH, AR, TG, Bio Suisse), kritisieren andere Teilnehmende die Erwähnung von Zwischenzielen, die explizit zu einer mindestens linearen Absenkung führen (FDP, IGEB, Cemsuisse, Economiesuisse, Scienceindustries, Swissmem, Avenergy, Strasseschweiz, Auto-
Schweiz, FMS, VSG, Hotelleriesuisse, TCS, Metal Suisse, HKBB, CVCI). Nestlé scheint sich diesen anzuschliessen, wenn die Unternehmung beim linearen Absenkpfad Flexibilität fordert. Teilweise fordern diese Teilnehmenden die Streichung von Absatz 2 der Übergangsbestimmungen oder bringen eigene Formulierungsvorschläge ein. Eine weitere Gruppe an Teilnehmenden unterstützt entweder explizit einen mindestens linearen Absenkpfad oder grundsätzlich Absatz 2 gemäss Initiative und direktem Gegenentwurf (Travail Suisse, Akademien der Wissenschaften, SP, GLP, Act, Fernwärme
Schweiz, IG Detailhandel). Die SP erwähnt, dass es allenfalls Zwischenziele brauche, die über einen linearen Absenkpfad hinausgehen. Weitere Stellungnahmen unterstützen im Grundsatz die Übernahme der Übergangsbestimmungen aus der Initiative (s. Ziff. 3.5.2.). Dies kann implizit ebenfalls als Zustimmung zum mindestens linearen Absenkpfad verstanden werden.
Die Kantone Zürich und Thurgau erwähnen die Relevanz der kumulierten Menge an Treibhausgasen, die zukünftig noch ausgestossen wird. Ähnlich argumentiert der Kanton Appenzell Ausserrhoden, der die Bedeutung der insgesamt ausgestossenen Menge an CO2 hervorhebt. Die Kantone Zürich und Ap-
21/35 BAFU-D-47633401/949