Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1
wurf in der jetzigen Form zwar, hält einen solchen, mit Änderungen gegenüber dem jetzigen Vorschlag, dennoch für notwendig zur Bekämpfung der Initiative. In seinen Überlegungen spielt auch eine Rolle, ob das Volk dem totalrevidierten CO2-Gesetz zustimmen wird oder nicht.
Ja oder eher Ja zum Gegenentwurf und zur Gletscher-Initiative
Weiter unterstützen einige Teilnehmende sowohl den direkten Gegenentwurf als auch die Initiative grundsätzlich oder tendenziell (Infrawatt, SSV, Fernwärme Schweiz, Bio Suisse, AEE Suisse,
Ökostrom Schweiz). Von diesen bevorzugen im direkten Vergleich der SSV, Fernwärme Schweiz und Ökostrom Schweiz die Initiative.
Weitere grundsätzliche Äusserungen
In der Stellungnahme des ETH-Rates wird begrüsst, dass der direkte Gegenentwurf die Grundzüge des Initiativtextes übernimmt. Act begrüsst, dass der direkte Gegenentwurf die Ziele der Initiative übernimmt. Allerdings weist Act darauf hin, dass es jetzt insbesondere gesetzliche Anpassungen brauche. Eine Privatperson findet, dass der direkte Gegenentwurf viel zu wenig Klimaschutz nach sich ziehe und bezeichnet ihn, unter anderem aufgrund von Überlegungen zur Klimagerechtigkeit, sogar als illegal. Sie fordert einen indirekten Gegenvorschlag, der ein neues, schärferes CO2-Gesetz bringen solle. Eine andere Privatperson kritisiert am direkten Gegenentwurf, dass die Schweiz mit ihm riskiere, das Netto-Null-Ziel nicht bis 2050 zu erreichen.
Der Kanton Tessin teilt mit, zwar die Ziele der Initiative zu unterstützen, äussert sich aber teilweise kritisch zu deren Inhalten. Allerdings kann der Stellungnahme auch keine explizite Zustimmung zum direkten Gegenentwurf entnommen werden.
3 Stellungnahmen zu den einzelnen Absätzen
Unter dieser Ziffer werden die Stellungnahmen zu den einzelnen Absätzen der Vorlage dokumentiert. Aufgrund ihrer thematischen Nähe wurden auch mehrere Aussagen, die sich nicht explizit auf die genannten Absätze beziehen, den Ziffern zu den einzelnen Absätzen zugeordnet.
Die Nummerierung der Absätze folgt dem direkten Gegenentwurf. In diesem wurden im Vergleich zur Initiative die Absätze 2 und 3 vertauscht. Diesen Abtausch beurteilen mehrere Teilnehmende kritisch (SSV, Travail Suisse, Kanton BE, Initiativkomitee, Swisscleantech, GLP, Fernwärme Schweiz, Bio Suisse, FFU, Mountain Wilderness, Alpen-Initiative). Ihrer Ansicht nach wäre es sinnvoller, wenn das Netto-Null-Ziel vor den Bestimmungen zu den fossilen Brenn- und Treibstoffen genannt würde.
3.1 Absatz 1: Verpflichtung von Bund und Kantonen zu klimapolitischem Einsatz
Der erste Absatz des direkten Gegenentwurfs regelt ebenso wie in der Initiative die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen. Der direkte Gegenentwurf unterscheidet sich in Absatz 1 von der Initiative durch die Streichung des Zusatzes «im Inland und im internationalen Verhältnis».
Text direkter Gegenentwurf: 1 Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Begrenzung der Risiken und Auswirkungen der Klimaveränderung ein.
Text Initiative: 1 Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten im Inland und im internationalen Verhältnis für die Begrenzung der Risiken und Auswirkungen der Klimaveränderung ein.
3.1.1 Internationales Verhältnis
Mehrere Teilnehmende unterstützen, dass die im Initiativtext enthaltene Präzisierung zum internationalen Verhältnis auch in den direkten Gegenentwurf aufgenommen werden soll (SSV, Travail Suisse,
RKGK, Kantone BL, BS, ZH, GR, SH, TG, VD, TI, Initiativkomitee, Infrawatt, Bio Suisse, FFU, CIPRA Schweiz, Mountain Wilderness, SAC, Alpen-Initiative). Begründet wird dies häufig damit, dass das
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