Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1
5 Beurteilung der Umsetzung
5.1 Kantone
Mehrere Kantone (BL, ZH, AR) und die RKGK haben angemerkt, dass im erläuternden Bericht die Angaben zu den finanziellen Auswirkungen, zu den volkswirtschaftlichen Kosten und zum Nutzen des Netto-Null-Ziels nur allgemeiner Art sind. In der Botschaft sollen die finanziellen Auswirkungen der notwendigen Massnahmen auf die Kantone, auch bezüglich Steuereinnahmen, und die Verteilungswirkungen aufgezeigt werden. Der Kanton Appenzell Innerrhoden fordert ähnlich, dass in der Botschaft die finanziellen Auswirkungen der notwendigen Massnahmen auf die Kantone, auch hinsichtlich der Steuereinnahmen, und die Verteilwirkung und Kostentragung der Massnahmen dargestellt werden. Darüber hinaus will er eine Prüfung, ob allenfalls Investitionshilfen des Bundes bezüglich Forschung und Infrastruktur notwendig sind. Der Kanton Bern bemerkt, dass seiner Ansicht nach im erläuternden Bericht zu wenig aufgezeigt ist, welche politischen und rechtlichen Folgen eine Nichterreichung der Absenkziele für die Schweiz und die im Vollzug tätigen Kantone hat.
Der Kanton Aargau merkt an, dass der direkte Gegenentwurf den Gesetzgebern sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Kantone mehr Spielraum als die Initiative lasse. Dies würde seine Erfolgschancen erhöhen. Seine energiepolitischen Forderungen, und auch diejenigen des Kantons St. Gallen, der EnDK und der BPUK, zur Ausführungsgesetzgebung wurden unter Ziffer 4.1 dargestellt. Der Kanton Solothurn begrüsst, dass der direkte Gegenentwurf in der Umsetzung mehr Spielraum lässt. Der Kanton Luzern weist darauf hin, dass es einerseits in einigen Bereichen der Klimapolitik internationale Rahmenbedingungen brauche, andererseits müsse man eine gewisse Flexibilität in der Umsetzung wahren.
Die RKGK betont, dass für sie die Umsetzung des direkten Gegenentwurfs entscheidend ist, gerade auch hinsichtlich der Berücksichtigung der Berggebiete. Deshalb fordert sie Klärungen in den Erläuterungen. In der Botschaft soll festgehalten werden, dass der Verfassungsartikel nicht genutzt werden kann, um andere Politikbereiche zu übersteuern, keine Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen verschiebt und nicht als Grundlage dienen kann, die Gewässerhoheit der Kantone anzutasten. Ausserdem müsse der Bundesrat darlegen, mit welchen Massnahmen er die Ziele erreichen will und wie bei Zielkonflikten vorgegangen werde. Auch für den Kanton Wallis sind die Auswirkungen der Umsetzung des direkten Gegenentwurfs auf die Berggebiete eine zentrale Thematik. Ihm ist ebenfalls wichtig, dass die Kompetenzen der Kantone respektiert werden. Die Erwähnung der Situation der Berg- und Randgebiete im Verfassungsartikel müsse in der Umsetzung konkretisiert werden.
5.2 Andere Teilnehmende
Die FDP kritisiert den erläuternden Bericht, da er mangelhafte Grundlagen enthalte. In der Botschaft brauche es deutlich mehr Informationen und konkrete Umsetzungsvorschläge. Mehrere Teilnehmende fordern, dass zum Zeitpunkt einer allfälligen Annahme des CO2-Neutralitätsziels durch das Volk die dazu notwendigen Massnahmen und die daraus folgenden Kosten bekannt sein müssen (Strasseschweiz, Auto-Schweiz, FMS, Metal Suisse). Der VSG fordert, dass für die Botschaft weitere Abklärungen erfolgen, damit die Meinungsbildung stattfinden könne, so zu den Auswirkungen auf Bund, Kantone und Volkswirtschaft. Der TCS schreibt, dass dargelegt werden müsste, mit welchen Massnahmen die Transition bei der individuellen Mobilität umgesetzt werden soll. Die FER fragt sich, wie viele Kosten für die Wirtschaft der direkte Gegenentwurf verursachen würde. Prométerre kritisiert, dass der Bundesrat Ziele in die Verfassung schreiben wolle ohne die Auswirkungen der dafür notwendigen Massnahmen zu nennen.
Unter Ziffer 3.3.3 wurde bereits dargestellt, dass der ETH-Rat die Ansicht vertritt, dass die Umsetzbarkeit der Initiative fraglich sei, weil sie einen vollständigen Ausgleich der CO2-Emissionen aus dem Verbrauch von fossilen Brenn- und Treibstoffen im Inland fordert. Der HEV stellt ein Fragezeichen hinter die Umsetzbarkeit der in Absatz 4 festgehaltenen Ziele der Stärkung der Volkswirtschaft und der Sozialverträglichkeit. Starke Regulierungen würden in der Regel zu erheblichen Kosten führen. Falls man diesem Phänomen mit Subventionen begegnen wolle, sei wiederum die Technologieneutralität gefährdet. Damit wirtschaftlich tragfähige Lösungen möglich seien, müssten sämtliche Massnahmen an den Lebenszyklen der Objekte orientiert sein.
28/35 BAFU-D-47633401/949