Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1

1 Einführung

Die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» wurde am 27. November 2019 vom Verein Klimaschutz Schweiz eingereicht. Sie ist mit 113’125 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen. Die Initiative sieht die Einfügung eines neuen Verfassungsartikels zur Klimapolitik vor (Art. 74a BV), der verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Auch sollen ab diesem Zeitpunkt in der Schweiz grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Die Initiative verfolgt mit dem aus dem Klimaübereinkommen von Paris vom Dezember 2015 abgeleiteten Verminderungsziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen für das Jahr 2050 im Grundsatz dasselbe Ziel wie der Bundesrat. Die Initiative geht dem Bundesrat allerdings punktuell zu weit. Er schlägt deshalb vor, der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Damit soll das grundsätzliche Verbot fossiler Energieträger ersetzt werden durch eine Pflicht zur Verminderung des Verbrauchs dieser Energieträger. Armee, Polizei oder Rettungsdienste sollen für Schutz- und Rettungseinsätze bei Bedarf auf fossile Treibstoffe zurückgreifen können. Der Gegenentwurf hält deshalb in einem neuen Verfassungsartikel fest, dass die nationale Sicherheit nicht negativ beeinträchtigt werden darf. Auch sollen Ausnahmen möglich sein, wenn alternative Technologien wirtschaftlich nicht tragbar oder nur in ungenügendem Ausmass vorhanden sind. Der Gegenentwurf nimmt als Ergänzung zur Sozialverträglichkeit die besondere Situation von Berg- und Randregionen in die Verfassung auf. In der Schweiz ist das Potenzial für die dauerhafte Speicherung von CO2 aufgrund von technischen, wirtschaftlichen,

ökologischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen begrenzt. Der Bundesrat lässt daher im Gegenentwurf offen, ob die im Jahr 2050 verbleibenden Emissionen aus fossiler Energie mit Senken im In- oder Ausland ausgeglichen werden.

Der Bundesrat hat am 2. September 2020 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,

Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zum direkten Gegenentwurf des Bundesrates zur Gletscher-Initiative ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis am 2. Dezember 2020.

Die Vernehmlassung und der vorliegende Ergebnisbericht beziehen sich ausschliesslich auf den Vorentwurf für einen direkten Gegenentwurf und berücksichtigen allfällige Überarbeitungen im Anschluss an die Vernehmlassung nicht.

2 Zentrale Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

2.1 Eingegangene Stellungnahmen

Insgesamt sind 143 Stellungnahmen eingegangen. 86 Stellungnahmen wurden von Adressatinnen und Adressaten der Vernehmlassung eingereicht, darunter 26 von Kantonen, 8 von in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, 3 von Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete und 6 von gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft.

57 Stellungnahmen sind ohne direkte Einladung eingereicht worden. Darunter befinden sich 6 Stellungnahmen von Privatpersonen. Ebenfalls liegt eine Stellungnahme des Initiativkomitees der Gletscher-Initiative vor. Diese Stellungnahme wurde gemeinsam mit dem Verein Klimaschutz eingereicht und umfasst eine Liste mit über 7'000 Unterschriften1 von Einzelpersonen, welche die Stellungnahme ebenfalls unterstützen.2

Mehrere Mitglieder und Partner der Klima-Allianz haben vollständig oder weitgehend identische Stellungnahmen eingereicht.3 Die EnDK und die BPUK haben eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht. Diese wird vom Kanton St. Gallen und ergänzend zu seiner eigenen Stellungnahme vom

1 Zahl gemäss Angabe in der Stellungnahme.

2 Diese Stellungnahme wird im Folgenden einheitlich als Stellungnahme des Initiativkomitees bezeichnet.

3 Neben Mitgliedern der Klima-Allianz haben weitere Teilnehmende eine diesen Stellungnahmen vollständig oder weitgehend identische Stellungnahme eingereicht. Für diese Stellungnahmen wird in diesem Ergebnisbericht zum Zweck der 2/35 BAFU-D-47633401/949