Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1
3.5.2 Diverses
Mehrere Mitglieder der Klima-Allianz und der SVU (letzterer im Sinne eines Eventualantrags zu einer anderer ihrer Forderungen) wollen die zusätzliche Erwähnung eines Absenkpfades für den Verbrauch fossiler Energien bis 2040, Umverkehr sogar mit der Jahreszahl 2030. Mehrere Mitglieder der Klima-Allianz übernehmen Absatz 1 der Übergangsbestimmungen in ihren Formulierungsvorschlag für einen direkten Gegenentwurf, während sie bei Absatz 2 der Übergangsbestimmungen aufbauend auf dem Initiativtext den oben genannten Absenkpfad für fossile Energien einfügen.
Anstelle einer Frist von 5 Jahren für den Erlass der Ausführungsgesetzgebung fordert die GLP eine Frist von nur 3 Jahren, weil die Thematik dringlich sei. Fernwärme Schweiz wünscht, dass die Umsetzung schneller kommt als erst nach 5 Jahren, anerkennt aber, dass die politischen Prozesse eher langsam ablaufen.
Der ETH-Rat begrüsst, dass Zwischenziele definiert werden sollen. Der Kanton Solothurn begrüsst,
dass im direkten Gegenentwurf die Übergangsbestimmungen der Initiative übernommen wurden. Die Definition von Zwischenzielen auf Gesetzesebene hätten sich in der Klimapolitik bewährt. Auch
Swisscleantech begrüsst die unveränderte Übernahme der Übergangsbestimmungen der Initiative in den direkten Gegenentwurf. Auch der SSV erklärt sich mit den Übergangsbestimmungen einverstanden. Swissmem und Economiesuisse haben explizit keine Bemerkungen zu Absatz 1 der Übergangsbestimmungen. Das Initiativkomitee ist mit dem Bundesrat einig, dass die Übergangsbestimmungen aus der Initiative übernommen werden. Bio Suisse ist mit Absatz 1 der Übergangsbestimmungen einverstanden.
Mehrere Teilnehmende beantragen einen Zusatz zu Absatz 1 der Übergangsbestimmungen. Es solle eingefügt werden, dass der Bund bei der Ausführungsgesetzgebung die internationale Entwicklung berücksichtigt und international kompatible Mechanismen favorisiert (Scienceindustries, IGEB,
Cemsuisse, SVV, Strasseschweiz, Auto-Schweiz, FMS, VSG, Hotelleriesuisse, Metal Suisse). Economiesuisse und Swissmem möchten diese Aspekte ähnlich in den direkten Gegenentwurf aufnehmen, allerdings nicht im Rahmen der Übergangsbestimmungen, sondern in einem eigenen Absatz in Artikel 74a, was die Ergänzung weniger unmittelbar mit der Ausführungsgesetzgebung verknüpft. Die Teilnehmenden begründen die geforderte Ergänzung beispielsweise damit, dass ein wirtschaftlich negativer klimapolitischer Alleingang der Schweiz verhindert werden soll. Eine vergleichbare Forderung erhebt auch die CVCI, die sich allerdings nicht darauf festlegt, ob die Verankerung in den Übergangsbestimmungen oder anderswo im Verfassungstext eingebaut werden soll.
4 Stellungnahmen zu weiteren Sektorpolitiken und Themen
Viele Stellungnahmen beinhalten Ausführungen, die entweder grundsätzlicher klimapolitischer Natur sind, bereits die Ausführungsgesetzgebung zum vorgesehen Verfassungsartikel betreffen oder aus anderweitigen Gründen nicht ins Schema der Absätze des Verfassungsartikels passen. Diese Ausführungen sollen in dieser Ziffer zusammengefasst werden. Auf Wiederholungen von unter früheren Ziffern genannten Positionen wurde verzichtet.
4.1 Energiepolitik
Die SVP führt aus, dass es nötig sei, die CO2-freie Stromproduktion auszubauen. Der direkte Gegenentwurf berücksichtige eine mögliche Strommangellage nicht. Während die Kernkraftwerke abgeschaltet würden, zeigten sich bei den erneuerbaren Energien limitierende Faktoren. Eine auf Netto-Null Treibhausgasemissionen ausgerichtete Politik verschärfe die absehbare Strommangellage. Die FER spricht sich ebenfalls für eine sichere Energieversorgung aus und lehnt unrealistische energiepolitische Zielsetzungen ab. Die SAB erwähnt, dass die Schweiz alles daransetzen müsse, die einheimischen erneuerbaren Energieträger zu fördern. In den Wintermonaten zeichne sich ein Versorgungsengpass ab. Der Kanton Aargau, die EnDK und die BPUK diskutieren, dass die Dekarbonisierung bis 2050 ein Gesamtumbau des schweizerischen Energiesystems nach sich ziehe. Für diesen Umbau brauche es Planungssicherheit. Der Elektrizitätsbedarf werde trotz Effizienzsteigerungen signifikant zunehmen. Die Ausführungsgesetzgebung müsse den Erhalt und Zubau von Erzeugungskapazitäten und eine grössere Energieeffizienz sicherstellen. Die Kosten des Umbaus müssten transparent ausgewiesen
23/35 BAFU-D-47633401/949