Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1
Verbot ab einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt die Anwendung von Lenkungsmassnahmen oder die Förderung von Forschung und Innovation nicht ausschliessen würde. Auch die EVP äussert sich kritisch zur Ausweitung auf drei Ausnahmen im direkten Gegenentwurf und lehnt die vom Initiativtext abweichende Formulierung ab. Ausserdem erwähnt sie, dass der Initiativtext auch zulasse, auf marktwirtschaftliche Massnahmen zu setzen.
Neben den beiden Optionen Verminderung und Verbot werden in einigen Stellungnahmen weitere Formulierungen vorgeschlagen. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Appenzell Innerrhoden und die Akademien der Wissenschaften schlagen eine Variante mit dem Wort «vermeiden» vor. Der Kanton Basel-Stadt will mit seiner Formulierung ein Verbot mit Ausnahmen festhalten, welche vom Gesetzgeber in der Ausführungsgesetzgebung präziser zu definieren wären. Der VSG bringt eine Formulierung ein, welche darauf abzielt, die klimarelevanten Emissionen zu vermindern, aber beispielsweise die laut VSG treibhausgasneutrale Nutzung von blauem und türkisem Wasserstoff nicht einzuschränken. Economiesuisse will eine Präzisierung auf Gesetzesstufe, sodass aus dem Verbrauch von fossilen Brenn- und Treibstoffen hinsichtlich Absatz 2 nur die klimawirksamen Emissionen erfasst werden.
Der Schweizerische Gemeindeverband hält einen vollständigen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern für zu radikal und Ausnahmen ausschliesslich aus technischen Gründen für nicht umfassend genug, insbesondere auch für Gemeinden in den Berg-, Rand- und Grenzregionen. Die CVP schreibt,
dass eine Abkehr von den fossilen Energieträgern für das Netto-Null-Ziel vordringlich sei. Umverkehr fordert neben dem grundsätzlichen Verbot von fossilen Brenn- und Treibstoffen ausserdem, dass die CO2-Emissionen aus dem Verbrauch dieser Energieträger bis 2030 auf Netto-Null abgesenkt werden. Pingwin Planet kritisiert, dass die Kombination aus dem Verzicht auf ein Verbot für fossile Brenn- und Treibstoffe ab 2050 und aus der Erwähnung der wirtschaftlichen Tragbarkeit eine Ungenauigkeit in der Verfassung bringe, die riskant sei. Eine Privatperson kritisiert auf allgemeiner Ebene eine auf fossilen Energieträgern basierende Wirtschaft und beklagt, dass die Schweiz fossile Energieträger direkt und indirekt subventionieren würde. Der Kanton Aargau versteht, dass der Bundesrat auf ein Verbot für fossile Energieträger auf Verfassungsstufe verzichten will. Allerdings würde er es für sinnvoll halten, wenn in der Botschaft erwähnt würde, dass ein Verbot auf Gesetzesstufe auch mit dem direkten Gegenentwurf eine Option sein könnte.
3.2.2 Wirtschaftliche Tragbarkeit
Im Unterschied zur Initiative enthält der direkte Gegenentwurf eine Ausnahme hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragbarkeit bezüglich der Verminderung von fossilen Brenn- und Treibstoffen. Mehrere Teilnehmende merken an, dass die Definition der wirtschaftlichen Tragbarkeit unklar sei, dass zu viel Interpretationsspielraum vorhanden sei und/oder eine genaue Definition des Begriffs notwendig sei (Kantone UR, VD, Swisscleantech, BDP, Travail Suisse, Schweizerischer Gewerbeverband, VFAS,
ETH-Rat, HEV, GLP, Initiativkomitee, AEE Suisse, Swissmechanic, Gastrosuisse, Pingwin Planet,
FFU, SVU, Naturfreunde, eine Privatperson). Während einige dieser Teilnehmenden befürchten, dass die Ausnahme zu grosszügig ausgelegt werden könnte, befürchten andere eine zu enge Interpretation und damit eine zu starke Einschränkung der Nutzung von fossilen Energieträgern.
Hingegen unterstützen mehrere Teilnehmende ausdrücklich die Ausnahme bezüglich der wirtschaftlichen Tragbarkeit (Kantone ZG, OW, GR, SH, TI, LU, TG, Economiesuisse, Centre Patronal, Seilbahnen Schweiz, Jardinsuisse, FDP, Swissmem, HEV, VSG, Schweizerischer Bauernverband, Junglandwirte, Swissmechanic, HKBB, Agora, Hotelleriesuisse). Für die CVP müssen die Massnahmen wirtschaftlich tragbar sein. Der Schweizerische Bauernverband und die Junglandwirte führen aus, dass die Landwirtschaft auf wettbewerbsfähige Produktionsmittel wie zum Beispiel Treibstoffe angewiesen sei.
Andererseits wird in mehreren Einsendungen die Ausnahme aufgrund der wirtschaftlichen Tragbarkeit abgelehnt (Initiativkomitee, Ökostrom Schweiz, Kantone AG, GE, VD, SGB, Travail Suisse,
Swisscleantech, SP, BDP, Akademien der Wissenschaften, FFU, GLP, Pingwin Planet, Nestlé, SVU, eine Privatperson, Alliance Sud, Brot für Alle, HEKS, Helvetas, Naturfreunde). Begründet wird dies häufig mit der Befürchtung, dass dies eine zu starke Abschwächung des Ziels, von den fossilen Brenn- und Treibstoffen wegzukommen, sei. Das Initiativkomitee, die BDP und die SVU erinnern daran, dass in Absatz 4 die Volkswirtschaft in der Initiative bereits erwähnt wird. Auch Ökostrom Schweiz ist der 9/35
BAFU-D-47633401/949