Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1
Text direkter Gegenentwurf: 2 Der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe ist so weit zu vermindern, als dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist.
Text Initiative (Absatz 3): 3 Ab 2050 werden in der Schweiz keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht. Ausnahmen sind zulässig für technisch nicht substituierbare Anwendungen, soweit sichere Treibhausgassenken im Inland die dadurch verursachte Wirkung auf das Klima dauerhaft ausgleichen.
3.2.1 Verminderung von fossilen Brenn- und Treibstoffen
Sehr viele Stellungnahmen behandeln die Frage, ob bei fossilen Treib- und Brennstoffen im Grundsatz eine Verminderung erfolgen soll oder ob, im Sinne der Initiative, ein Verbot notwendig sei. Die beiden grundsätzlichen Optionen werden dabei in den Formulierungsvorschlägen der Teilnehmenden in unterschiedlichen Varianten mit den vorgesehenen Ausnahmen kombiniert, wie weiter unten dokumentiert wird.
Mehrere Teilnehmende unterstützen entweder explizit den Verzicht auf ein Verbot für fossile Brenn- und Treibstoffe oder stimmen der im direkten Gegenentwurf stattdessen vorgesehenen Verminderung des Verbrauchs fossiler Brenn- und Treibstoffe zu (Economiesuisse, Scienceindustries, Swissmem,
RKGK, FDP, VSE, EnDK, BPUK, SVV, SAB, Centre Patronal, Suissetec, Carbura, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Bauernverband, FER, Strasseschweiz, Auto-Schweiz, VFAS, FMS, Avenergy, Biofuels Schweiz, ETH-Rat, HEV, VSG, Hotelleriesuisse, Junglandwirte, Swissmechanic, Gastrosuisse, SVBK, Kantone ZH, OW, GR, SH, TG, FR, TI, VS, TCS, Metal Suisse, ZHK, AIHK,
HKBB, Agora, Prométerre, IG Detailhandel). Ein mehrfach genanntes Argument gegen ein Verbot ist, dass es keine Technologieverbote geben soll. Weiter werden Zweifel an der Verfügbarkeit der alternativen Energieträger geäussert. Einige Teilnehmende erwähnen explizit, dass sie das Verbot zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen. Mit dieser Formulierung wird potenziell eine Türe für eine spätere Neubeurteilung offengehalten.
Aus den Reihen der Verbots-Gegner haben mehrere ergänzende Bemerkungen mitgeteilt. Der ETH-Rat befürchtet trotz seiner ablehnenden Haltung zu einem Verbot, dass die Formulierung im direkten Gegenentwurf dazu führe, dass die Bedingungen für Alternativen zu fossilen Brenn- und Treibstoffen nicht optimal sein werden, und bringt deshalb eine andere Formulierung ein. Im direkten Gegenentwurf müsse klar geregelt werden, dass die Hürde für die Nutzung von fossilen Brenn- und Treibstoffen ab 2050 sehr hoch sein werde. Die IG Detailhandel unterstützt zwar momentan den Verzicht auf ein Verbot ab 2050 ebenfalls, allerdings müsse der Bundesrat aufzeigen, wie man ohne diese Massnahme ein Netto-Null-Ziel erreichen könne. Sie erwähnt weiter, dass hinsichtlich der wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung bis 2050 noch erhebliche Unsicherheiten bestehen würden. Gemäss Carbura gebe es für viele Anwendungen keinen adäquaten Ersatz für flüssige Treib- und Brennstoffe und diese würden in erneuerbarer Form nicht in auseichenden Mengen zur Verfügung stehen werden. Ein Verzicht auf fossile Treib- und Brennstoffe könne ausserdem nur mit massiven Subventionen sozialverträglich sein. Die Formulierung im direkten Gegenentwurf sei zwar das geringere Übel als die Initiative, aber dennoch zu einschränkend. Wenn fossile Treib- und Brennstoffe nur für einige wenige Anwendungen benutzt werden dürfen, sei die Versorgungsinfrastruktur, zum Beispiel Tanklager, nicht aufrecht zu erhalten. Biofuels Schweiz spricht ebenfalls diese Versorgungsinfrastruktur an, deren Wert nicht vernachlässigt werden dürfe. Seit den Siebzigerjahren habe es keine Versorgungsengpässe mehr gegeben. Die Infrastruktur sei ausserdem mit geringen Anpassungen auch für biogene und synthetische Brenn- und Treibstoffe verwendbar. Für den Verband widerspricht ein Verbot auch der Handels- und Gewerbefreiheit. Die Versorgungssicherheit wird auch von der AIHK erwähnt. Sie schreibt, dass diese durch die Formulierung des direkten Gegenentwurfs, der ein teilweises Verbot der fossilen Energieträger enthalte, nicht gefährdet werden dürfe. Gemäss Avenergy ignoriere die Initiative die Realität, da sie innerhalb einer Generation auf eine wichtige Säule der Energieversorgung verzichten wolle. Der TCS hat Zweifel, ob 2050 die Verfügbarkeit von alternativen Brenn- und Treibstoffen ausreichend sein wird
7/35 BAFU-D-47633401/949