Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1
ative und der direkte Gegenentwurf die politische Debatte zu negativen Emissionen lancieren würden und nennen dazu mehrere Anliegen. Sie vertreten unter anderem die Ansicht, dass Negativemissionen nur dort genutzt werden sollen, wo Emissionen nicht verhindert werden können oder wo Emissionen aus der Vergangenheit eliminiert werden sollen. Hingegen dürften Negativemissionen nicht als Rechtfertigung genutzt werden, dass weiterhin fossile Brenn- und Treibstoffe verwendet würden. Der SSV schreibt, dass Senken nur dort genutzt werden sollten, wo die Eliminierung von Treibhausgasemissionen voraussichtlich sehr schwierig wird.
Die GLP anerkennt, dass ein vollständiger Ausstieg aus fossilen Brenn- und Treibstoffen schwierig wird, deshalb unterstützt sie wo notwendig den Ausgleich mit Senken. Den Absatz 3 (gemäss Zählweise des Initiativtextes) will sie derart formulieren, dass ein Ausgleich der Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen ab 2040 obligatorisch ist. Sie möchte darüber hinaus sicherstellen, dass der direkte Gegenentwurf die Verwendung von synthetischen Brenn- und Treibstoffen nicht behindert. Der Formulierungsvorschlag der GLP unterscheidet sich vom Initiativtext unter anderem dadurch, dass bei ihm die Worte «sichere Treibhausgassenken» in Absatz 2 (Zählweise Initiativtext) nicht vorkommen.
Das Initiativkomitee und die FFU wollen hinsichtlich Absatz 3 an Absatz 2 der Initiative festhalten,
schlagen jedoch eventualiter vor, dass eingebaut werden solle, dass der Ausgleich der Wirkung der Treibhausgasemissionen in der Verantwortung der Emittenten ist und diese spätestens ab 2050 dafür aufzukommen hätten.
Die HKBB befürwortet Treibhausgassenken. Sie schlägt jedoch Änderungen im Verfassungstext vor, um weitere Aspekte zu berücksichtigen. Es sei unklar, was im Verfassungstext mit «sicheren» Treibhausgassenken gemeint sei. Deshalb fordert sie die Beschreibung «zuverlässige und gesicherte» Senken und führt aus, was darunter zu verstehen sei. Dabei diskutiert sie die Thematik, inwiefern der Wald als Senke gilt. Ausserdem schlägt die HKBB vor, Absatz 3 dahingehend zu ergänzen, dass die Treibhausgassenken nach Möglichkeit mit der Treibhausgasquelle zu vernetzen seien.
3.3.3 Geografischer Standort der Treibhausgassenken und Anrechenbarkeit Emissionsver-
minderungen im Ausland
Die Ausführungen des erläuternden Berichts haben bei mehreren Teilnehmenden zur Vermutung geführt, dass der Bundesrat den Begriff der Senken uminterpretiert habe, sodass auch Emissionsverminderungen im Ausland als Senken definiert wären (mehrere Mitglieder der Klima-Allianz). Diese angebliche Uminterpretation wird in diesen Stellungnahmen kritisiert. Weiter ist auch der Kanton Basel-Stadt der Ansicht, dass CO2-Emissionsverminderungen im Ausland nicht an das Netto-Null-Ziel angerechnet werden können. Er fordert deshalb eine Überarbeitung des erläuternden Berichts im Hinblick auf die Botschaft. Allgemein ist bei vielen Stellungnahmen unklar, ob die Anrechenbarkeit von Emissionsverminderungen (im Ausland) an das Netto-Null-Ziel begrüsst wird oder ob eine Anrechenbarkeit von Emissionsverminderungen zumindest in einer Übergangsperiode vor 2050 gewährleistet sein soll. Ausserdem werden mutmasslich verschiedene Definitionen der Begriffe «Senke», «Kompensation»,
«Emissionsverminderungen» und «Auslands-/Inlandsmassnahmen» verwendet.
Mehrere Teilnehmende unterstützen, dass CO2-Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen, wie in der Initiative vorgesehen, in der Schweiz ausgeglichen werden müssen (Initiativkomitee, Kantone AR, VD, GE, SP, EVP, Travail Suisse, FFU). Ein Argument für diese Position sind beispielsweise die voraussichtlich höheren Kosten für Inlandsenken, welche einen Anreiz darstellten, von den fossilen Energieträgern wegzukommen. Die Vorgabe des Ausgleichs der Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen durch Inlandsenken scheinen auch mehrere Mitglieder der Klima-Allianz und Ökostrom Schweiz zu fordern, da sie ihren Vorschlag für einen allfälligen direkten Gegenentwurf bezüglich Absatz 2 auf dem Initiativtext (Absatz 3) aufbauen oder diesen Absatz des Initiativtextes sogar ausdrücklich befürworten. Dabei ist zu beachten, dass ein zeitlich vorgezogenes Verbot (z. B. 2040) für fossile Energieträger, wie es in diesen Stellungnahmen teilweise gefordert wird, im Initiativtext auch einen früheren Ausgleich der restlichen Emissionen aus diesen Energieträgern durch Inlandsenken impliziert. Einige Stellungnahmen enthalten eine grundsätzliche Zustimmung zum Absatz 3 des Initiativtextes (s. Ziff. 3.2.5.), was ebenfalls als Zustimmung zur Vorgabe für Inlandsenken gemäss Initiative verstanden werden kann. Der Kanton Jura ist gegen Kompensationsmassnahmen im Ausland und die Nutzung 15/35
BAFU-D-47633401/949