Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1
Der VSG schreibt, dass die Klimapolitik im Kontext der wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen der Nachhaltigkeit betrachtet werden müsse. Deshalb begrüsst er derartige Präzisierungen. Bio Suisse ist mit der Erwähnung sozialer Aspekte einverstanden, wenn dies nicht auf Kosten ökologischer Ziele geht.
Weitere Teilnehmende unterstützen allgemein Absatz 4, woraus sich eine implizite Zustimmung zu den Elementen der Volkswirtschaft und Sozialverträglichkeit schliessen lässt (s. Ziff. 3.4.4).
3.4.2 Erwähnung der Berg- und Randgebiete
Mit der zusätzlichen Erwähnung der Situation der Berg- und Randgebiete sind mehrere Teilnehmende einverstanden (EnDK, BPUK, CVP, SAB, Kantone ZG, GR, VD, TI, VS, AI, Schweizerischer Bauernverband, Travail Suisse, Centre Patronal, Ökostrom Schweiz, Seilbahnen Schweiz, RKGK, Infrawatt, SVV, Swisscleantech, BDP, Akademien der Wissenschaften, HEV, Junglandwirte, Swissmechanic,
SVBK, Prométerre). Begründet wurde die Zustimmung mehrfach mit der schwierigeren Ausgangslage dieser Gebiete. In der Beurteilung des Kantons Aargau steigen die Erfolgschancen des direkten Gegenentwurfs mit der Erwähnung der Situation der Berg- und Randgebiete. Fernwärme Schweiz teilt mit, dass der Verband sowohl mit Absatz 4 in der Formulierung der Initiative als auch mit demselben Absatz in der Formulierung des direkten Gegenentwurfs leben könne, wobei die zweitgenannte Option bevorzugt werde. Die Erwähnung der Anliegen der Berg- und Randgebiete würde wohl die Akzeptanz des Verfassungsartikels in der Bevölkerung erhöhen. Weitere Teilnehmende unterstützen allgemein Absatz 4, woraus man eine implizite Zustimmung zur Erwähnung lesen kann (s. Ziff. 3.4.4).
Der SSV und das Initiativkomitee halten die Erwähnung der Berg- und Randgebiete nicht für notwendig, weil bereits die Erwähnungen der Stärkung der Volkswirtschaft und der Sozialverträglichkeit im vorgesehenen Verfassungstext enthalten seien. Zur Erhöhung der Akzeptanz des direkten Gegenentwurfs und im Sinne eines Signals für den nationalen Zusammenhalt ist der SSV aber dennoch mit der Erwähnung der Situation der Berg- und Randgebiete einverstanden. Das Initiativkomitee bekämpft die Erwähnung nicht und beantragt sogar, Absatz 4 im direkten Gegenentwurf wie vom Bundesrat vorgesehen beizubehalten. Problematisch sei allerdings, dass der erläuternde Bericht die Erwähnung auf eine Art begründe, die andeute, dass eine Dekarbonisierung in diesen Gebieten nicht möglich sei.
Auch die FFU schreiben, man könne die Erwähnung der Berg- und Randgebiete beibehalten, wenn dies aber bedeuten würde, dass man dort fossile Treibstoffe erlauben würde, wäre dies jedoch problematisch. Ausserdem sei die Solidarität nicht auf die Bergregionen zu beschränken, stattdessen sei globale Solidarität gefragt. Für die Berggebiete sei vor allem die Begrenzung des Klimawandels zentral. Infrawatt fordert, dass die Berücksichtigung der Berg- und Randgebiete möglichst nicht auf Kosten der Reduktion der Treibhausgasemissionen geschieht.
Mehrere Stellungnahmen kritisieren die Ergänzung der Situation der Berg- und Randgebiete (Kantone BL, ZH, GLP, ZHK, Pro Natura). Argumente gegen die Ergänzung sind unter anderem, dass dadurch eine partikulare Anspruchsgruppe zu stark hervorgehoben wird beziehungsweise dass die urban geprägten Gebiete von der Klimapolitik ebenso zu berücksichtigen seien. Die FDP kann nachvollziehen, dass man periphere Regionen einbeziehen will, gibt aber zu bedenken, dass auch andere Regionen stark vom Klimawandel betroffen seien. Deshalb fordert sie, dass die Berücksichtigung der «Situation aller Gebiete» verankert werden soll, anstatt nur die Situation der Berg- und Randgebiete. Die GLP bringt ein, dass man formulieren soll, dass «regionale Gegebenheiten» berücksichtigt würden.
Einige Teilnehmende haben alternative Formulierungen vorgeschlagen. Eine Variante zielt darauf ab, die wirtschaftliche Entwicklung der Berg- und Randgebiete und ihren Beitrag zum Klimaschutz im Verfassungstext zu verankern (RKGK, Kanton AI). Diese Aspekte spricht in ähnlicher Weise, auf die Berggebiete bezogen, auch der Kanton Wallis an, allerdings ohne explizit eine andere Formulierung einzubringen. Auch der Kanton Graubünden erinnert daran, dass man die wirtschaftliche Entwicklung in den Berg- und Randgebieten beachten müsse. Der SAC, die Alpen-Initiative, CIPRA Schweiz und Mountain Wilderness möchten eine Formulierung, welche beinhaltet, dass die Klimapolitik die Berg- und Randgebiete bei der Erreichung der Klimaneutralität unterstützt. Eine ähnliche Forderung erhebt die SES.
19/35 BAFU-D-47633401/949