Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1
und ob die Preise wirtschaftlich tragbar sein werden. Ausserdem werde möglicherweise der grenzüberschreitende Verkehr weiterhin auf fossile Treibstoffe angewiesen sein, falls diese im Ausland dannzumal noch benutzt würden. Letzteres erwähnt auch das Centre Patronal.
Der HEV schreibt, dass die Initiative Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer überdurchschnittlich belasten würde, weil diese Brennstoffe nicht auf eine Art im Ausland einkaufen könnten, wie zum Beispiel Autofahrerinnen und Autofahrer im Ausland tanken können. Ein weiteres Argument gegen die Initiative ist für den Verband, dass ab 2050 fossile Heizungen nicht mehr betrieben werden dürften. Ein Verbot für fossile Brenn- und Treibstoffe ab 2050 lehnen die ZHK, die FER und das Centre Patronal unter anderem deshalb ab, weil die technologische Entwicklung bis zum geplanten Verbotszeitpunkt ungewiss sei. Die Initiative hat nach Ansicht der ZHK und des Centre Patronal zudem zu wenige Ausnahmebestimmungen, die Erwähnung der technischen Machbarkeit sei nicht genügend. Die FER schreibt, die vom Bundesrat vorgeschlagene Verminderung sei zwar zu bevorzugen, aber auch da blieben Fragen offen. Swissmem begrüsst, dass die Verminderung im Rahmen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Tragbaren gemäss Gegenentwurf ermögliche, dass Firmen mit hohem Prozessenergiebedarf ihre Produktion weiterführen könnten. Dies sei das wichtigste Anliegen der Industrie.
Mehrere Teilnehmende wollen, dass man anstelle einer Verminderung des Verbrauchs der fossilen Treib- und Brennstoffe eine Unterstützung für die Entwicklung von CO2-armen Energieträgern als Ersatz für die genannten fossilen Energieträger festschreiben solle (Strasseschweiz, Auto-Schweiz,
FMS). Deshalb formulieren sie einen neuen Vorschlag für Absatz 2, der dies aufnimmt und einen Beitrag von Bund und Kantonen für den Ersatz mit denselben Ausnahmen verknüpft, die in Absatz 2 des direkten Gegenentwurfs vorkommen. Im Zeitraum bis 2050 könne man bei der Mobilität die Klimaneutralität ohne Unterstützungsmassnahmen nicht erreichen. Es brauche einen Massnahmenplan für die Dekarbonisierung der Mobilität, der gemeinsam mit der Annahme des direkten Gegenentwurfs vorgelegt werden solle. Einen identischen Formulierungsvorschlag bringt auch Metal Suisse ein, die Argumentation dafür ist ähnlich, wenn auch über die Mobilität hinausgehend.
Unter den Teilnehmenden die ein Verbot befürworten, plädieren einige gemäss der Initiative für ein Verbot ab 2050 (SSV, SP, Travail Suisse, Initiativkomitee, Ökostrom Schweiz, SIA, Kantone AR, GE, VD, Swisscleantech, EVP, Nestlé, FFU, Unisanté, Umweltfreisinnige St. Gallen), während andere das Verbot bereits ab 2040 (mehrere Mitglieder der Klima-Allianz, GLP) oder sogar ab 2030 (Umverkehr) ansetzen möchten. Die Grünen, Caritas, SVU und eine Privatperson sprechen sich ebenfalls für ein Verbot aus. Ob dieses ab 2050 oder ab einem anderen Zeitpunkt gelten soll, lässt sich aus ihren Stellungnahmen allerdings nicht explizit schliessen. Der Kanton Aargau will den Einsatz von fossilen Energieträgern mittels Ausnahmebewilligungen regeln. Die Position des Kantons Appenzell Ausserrhoden erschliesst sich aus seiner Haltung, dass es keine Notwendigkeit gebe, den Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe weniger entscheiden einzuschränken als dies mit der Initiative der Fall wäre.
Zentrale Argumente welche für ein Verbot genannt wurden, sind die Planungs- und/oder Investitionssicherheit, die durch klare Vorgaben geschaffen werde, weitere Vorteile für die Wirtschaft, die Notwendigkeit der Dekarbonisierung und die Machbarkeit des Ausstiegs aus den fossilen Energieträgern.
Fernwärme Schweiz sieht bei einem Verbot Vorteile für den Ausbau thermischer Netze. Das Initiativkomitee erläutert, dass die CO2-Emissionen aus der Energienutzung in der Initiative gesondert behandelt werden, weil es für das Netto-Null-Ziel notwendig sei, diese zu eliminieren. Andere Treibhausgasemissionen hingegen könnten kaum vollständig vermieden werden, für diese seien deshalb die Kapazitäten der Negativemissionen4 zu reservieren. Deshalb brauche es das Verbot für fossile Brenn- und Treibstoffe. Dessen Ankündigung sei ein Anreiz, Substitute bereitzustellen. Das grundsätzliche Verbot solle auch dann in den direkten Gegenentwurf aufgenommen werden, wenn zusätzlich die Ausnahmen der wirtschaftlichen Tragbarkeit und der Sicherheit des Landes und des Schutzes der Bevölkerung beibehalten würden. Die Grünen ergänzen zu ihrer Forderung nach einem Verbot, dass im direkten Gegenentwurf zu weitgehende Ausnahmen bezüglich der Verminderung eingefügt worden seien und dass ein
4 Bei verschiedenen Begriffen, wie zum Beispiel «Negativemissionen», «Negativemissionstechnologien», usw. kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass alle Vernehmlassungsteilnehmenden ein gemeinsames Verständnis dieser Begriffe haben. 8/35 BAFU-D-47633401/949