Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1

penzell Ausserrhoden reichen einen Formulierungsvorschlag für Absatz 2 der Übergangsbestimmungen ein, der enthält, dass Zwischenziele zu benennen seien, «die frühzeitig zu einer mehr als linearen Absenkung führen».

Act schreibt, dass der mindestens lineare Absenkpfad den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit geben würde. Bio Suisse bringt als begriffliche Alternative ein, von einem Aufbaupfad zu einer ausgeglichenen Klimabilanz bis 2050 zu sprechen. Zwei Privatpersonen führen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme aus, dass bisher in der politischen Diskussion zu wenig beachtet werde, dass die Gesamtmenge an Treibhausgasen, welche in den kommenden Jahren noch emittiert werden, eine zentrale Grösse sei. Diese sei wichtiger als das Jahr, in welchem das Netto-Null-Ziel erreicht werde. Die in der Schweiz politisch diskutierten Absenkpfade seien nicht genügend ambitioniert, die Schweiz müsse eine raschere Emissionsverminderung als der Durchschnitt der Staaten erreichen.

Gegen die Erwähnung von Zwischenzielen, die zu einer mindestens linearen Absenkung führen, werden verschiedene Argumente genannt, darunter die im Folgenden aufgezählten, welche eine inhaltliche Verwandtschaft haben: Erwähnt wurde beispielsweise, dass derartige Zwischenziele schlecht mit Investitionszyklen, der technologischen Entwicklung und/oder gewissen langfristigen Investitionen vereinbar seien (Economiesuisse, Hotelleriesuisse, FDP, Scienceindustries, Swissmem, CVCI, IGEB,

Cemsuisse, Metal Suisse, Strasseschweiz, Auto-Schweiz, FMS, TCS). Weiter wurde genannt, dass der lineare Absenkpfad «planwirtschaftlich» sei (Economiesuisse, Hotelleriesuisse) oder dass dieser heute in Unkenntnis der künftigen Marktrealitäten festgelegt werde (Strasseschweiz, Auto-Schweiz,

FMS, TCS). Die FDP anerkennt allerdings, dass es grundsätzlich einen gesetzlichen Absenkpfad brauche. Scienceindustries und Swissmem teilen mit, dass für die Industrie ein linearer Absenkpfad nicht realistisch sei. Ähnlich argumentiert die CVCI, welche schreibt, dass bei langen Investitionszyklen, wie in der Industrie, die Vorgabe eines linearen Absenkpfades problematisch sei. Die IGEB schreibt, dass die Definition von Zwischenzielen nicht zweckmässig sei, weil energieintensive Unternehmen mit langen Zeithorizonten planen würden. CO2-Reduktionen seien nicht linear zu erreichen. Cemsuisse argumentiert mit der Langfristigkeit von sinnvollen Massnahmen, die nicht zu Zwischenzielen passen würden. Ähnlich argumentiert ausserdem Metal Suisse. Einige Teilnehmende schlagen eine alternative Formulierung ohne mindestens linearen Absenkpfad vor, die unter anderem beinhaltet, dass Akteure aus betroffenen Wirtschaftszweigen in die Formulierung der Ziele und Instrumente einzubinden wären (Strasseschweiz, Auto-Schweiz, FMS). Diesen Einbezug fordert hinsichtlich der Ziele auch Metal Suisse. Strasseschweiz, Auto-Schweiz und die FMS bauen ausserdem eine «kann»-Formulierung hinsichtlich der Zwischenziele ein. Der VSG argumentiert mit den wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen der Nachhaltigkeit gegen den mindestens linearen Absenkpfad. Ausserdem hält es der VSG für inkonsequent, dass im erläuternden Bericht die Option von getrennten Klimazielen, nämlich ein Reduktionsziel und ein Ziel für negative Emissionen, genannt wird, in den Übergangsbestimmungen aber ein linearer Absenkpfad festgehalten wird. Die HKBB kritisiert am mindestens linearen Absenkpfad, dass er die Anwendung von Technologien unnötig einschränken würde.

Mehrere Teilnehmende befürworten eine Festlegung der Zwischenziele im Sinne von Richtwerten, welche alle fünf Jahre gemeinsam mit der weiteren klimapolitischen Gesetzgebung angepasst werden sollen (Economiesuisse, Scienceindustries, Swissmem). Eine ähnliche Forderung, ohne Nennung der «Richtwerte», erhebt der VSG. Dieser erwähnt neben anderen Kritikpunkten am mindestens linearen Absenkpfad, dass nicht geklärt sei, welches der Ausgangspunkt des mindestens linearen Absenkpfades wäre. Carbura erwähnt, dass man eine Linearität über einen Mehrjahreszeitraum betrachten müsste, denn aufgrund der Heizgradtage schwanke der Verbrauch von fossilen Brennstoffen jährlich stark. Avenergy merkt an, dass es unklar sei, ob beim Absenkpfad von Nettoemissionen ausgegangen werde.

Infrawatt kommentiert zu den Übergangsbestimmungen des direkten Gegenentwurfs, dass sie es begrüsst, dass eine rasche Absenkung der Treibhausgasemissionen erfolgen soll. Der SVV hat explizit keine Bemerkungen zu Absatz 2 der Übergangsbestimmungen. Cemsuisse, IGEB und Metal Suisse möchten den ganzen Absatz 2 der Übergangsbestimmungen streichen und äussern sich grundsätzlich kritisch zu Zwischenzielen.

22/35 BAFU-D-47633401/949