Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1

Ansicht, dass dem Anliegen in der Initiative schon genügend Rechnung getragen wird. Der ETH-Rat möchte den Absatz ohne die Ausnahme bezüglich der wirtschaftlichen Tragbarkeit formulieren,

wünscht aber, falls der Bundesrat den Absatz wie im direkten Gegenentwurf vorgesehen beibehält,

dass in der Botschaft dargelegt wird, dass von einem sehr engen Verständnis von wirtschaftlicher Tragbarkeit ausgegangen werde. Pingwin Planet fordert für den Fall, dass die wirtschaftliche Tragbarkeit im Verfassungstext bliebe, eine Umformulierung, damit sie als eines von mehreren Kriterien in eine Interessenabwägung einfliesse. Die SIA bringt eine Formulierung ohne die wirtschaftliche Tragbarkeit ein und bemerkt, dass technische Lösungen zum Ersatz von fossilen Brennstoffen vorhanden wären und bereits heute schon wirtschaftlich tragbar seien.

Weiter wurde in mehreren Stellungnahmen eine neue Formulierung mit einer Negation «wirtschaftlich nicht tragbar» vorgeschlagen (Kantone BS, BL, AI). Der SSV bringt eine Variante ein, in der von

«volkswirtschaftlich […] nicht tragbar» gesprochen wird und in der zudem eine langfristige Perspektive und die Kosten für die zum Ausgleich der Emissionen notwendigen Senkenleistungen erwähnt werden. Auch der Kanton Basel-Stadt ergänzt in seiner Formulierung die langfristige Perspektive und die Kosten für die Senkenleistung. Die Wirtschaftlichkeit dürfe nicht ein Grund sein, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu verlangsamen.

Infrawatt fordert, dass im Sinne einer Präzisierung der Begriff «volkswirtschaftlich» genutzt werden soll. Für Fernwärme Schweiz tritt das Wirtschaftlichkeitsargument im Vergleich zu den befürchteten Schwierigkeiten aufgrund der Klimaerwärmung in den Hintergrund. Deshalb kritisiert der Verband die Erwähnung der wirtschaftlichen Tragbarkeit. Als allfällige Option bringt Fernwärme Schweiz ebenfalls eine Präzisierung im Sinne einer volkswirtschaftlichen Tragbarkeit ein. In einer ähnlich aufgebauten Argumentation erläutert Bio Suisse, dass die technischen Optionen zur Substitution von fossilen Brenn- und Treibstoffen wirtschaftlich tragbarer seien als die negativen Folgen des Klimawandels.

Act erinnert daran, dass beim bestehenden Instrument der Zielvereinbarungen die Vorgabe der wirtschaftlichen Tragbarkeit bewährt sei. Die HKBB möchte zur wirtschaftlichen Tragbarkeit im Verfassungstext die soziale Tragbarkeit ergänzen. Ausserdem sei im Sinne der wirtschaftlichen Tragbarkeit ein Monitoring zu führen, welches prüft, ob die klimapolitischen Massnahmen die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen schwächen. Der HEV will wirtschaftliche Tragbarkeit derart verstanden wissen, dass fossile Heizungen, welche laut HEV nach dem CO2-Gesetz bis Ende 2045 eingebaut werden dürften, weitere 25 bis 30 Jahre betrieben werden dürfen.

3.2.3 Technische Machbarkeit

Sowohl in der Initiative («Ausnahmen sind zulässig für technisch nicht substituierbare Anwendungen») als auch im direkten Gegenentwurf («technisch möglich») wird die technische Machbarkeit als Ausnahme erwähnt. Hinsichtlich der Auswertung der Vernehmlassung wird nicht zwischen den beiden Varianten unterschieden.

Unterstützung zur Ausnahme der technischen Machbarkeit findet sich in mehreren Stellungnahmen (Seilbahnen Schweiz, Centre Patronal, Kantone OW, GR, SH, TI, TG, GE, VD, Swisscleantech, Swissmem, SP, HEV, VSG, GLP, Initiativkomitee, Pingwin Planet, Nestlé, HKBB, Ökostrom Schweiz).

Swisscleantech prognostiziert jedoch, dass im Jahr 2050 fossile Energieträger nur noch in sehr wenigen Fälle technisch nicht ersetzt werden können. Ähnlich argumentiert das Initiativkomitee, welches darauf hinweist, dass Brenn- und Treibstoffe im Prinzip synthetisch hergestellt werden könnten. Die CVP schreibt, dass Massnahmen technisch machbar sein müssen. Act ist der Ansicht, dass die Erwähnung der technischen Machbarkeit sicherstelle, dass Prozesse, die man noch nicht mit erneuerbaren Energien betreiben könne, weiterhin konkurrenzfähig sein können. Die Formulierungsvorschläge der Akademien der Wissenschaften, der FFU und von Travail Suisse bezüglich Absatz 2 enthalten ebenfalls eine Ausnahme für technisch nicht substituierbare Anwendungen. Der SSV und die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden beantragen alternative Formulierungen, welche mit der Negation «technisch nicht möglich» arbeiten.

Gemäss Pingwin Planet bringt der Vorbehalt der technischen Machbarkeit – im Gegensatz zu jenem der wirtschaftlichen Tragbarkeit – keine derartigen Auslegungsschwierigkeiten mit sich. Dagegen 10/35

BAFU-D-47633401/949