Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1

Dagegen fordert Seilbahnen Schweiz, dass im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Situation von Berg- und Randgebieten Ausnahmen bei der Verwendung von fossilem Treibstoff möglich sein sollten. Der Schweizer Bergführerverband erinnert daran, dass im Berggebiet heute Helikoptertransporte eine wichtige Rolle spielen würden, unter anderem für die Rettung. Hier gebe es noch keine technischen Lösungen, welche CO2-neutral sind. Ausserdem seien die Mitglieder des Verbands auf private Verkehrsmittel angewiesen. Für Carbura zielt die Erwähnung von Berg- und Randgebieten an der Thematik vorbei, denn es gebe in allen Landesteilen Anwendungen, für welche die Nutzung von fossilen Treib- und Brennstoffen nach wie vor alternativlos sei. Der Kanton Jura erinnert in seiner Stellungnahme an seine Situation, welche davon geprägt sei, nicht ein Zentrums- sondern unter anderem ein grenznahes Gebiet zu sein. Die peripheren Regionen müssten vom Bund im Zusammenhang mit der Klimapolitik überproportional unterstützt werden.

Der SVU diskutiert in seiner Stellungnahme die Verwendung der Begriffe «Berggebiete» und «Randgebiete» im Landwirtschaftsrecht beziehungsweise in der Gesetzgebung zur Schwerverkehrsabgabe. Daraus folgend bringt er eine neue Formulierung ein, die für Klarheit sorge. Eine zu weite Definition der Berg- und Randgebiete könne die Klimapolitik abschwächen. Allfällige Erleichterungen bei der Nutzung von fossilen Brenn- und Treibstoffen wären in der Zukunft den topografisch extremsten Berggebieten zu gewähren. Die SP schreibt, dass eine ambitionierte Klimapolitik im Interesse der Berg- und Randgebiete wäre, weil diese Regionen vom Klimawandel besonders betroffen seien. Den Bergregionen sollten Investitionshilfen und eine Stärkung des Service Public zukommen.

3.4.3 Innovations- und Technologieförderung

Bezüglich der Erwähnung der Innovations- und Technologieförderung als namentlich genannte, zu nutzende Instrumente der Klimapolitik unterscheiden sich der direkte Gegenentwurf und die Initiative nicht. Die Erwähnung wird vom Kanton Waadt und der GLP unterstützt. Die CVP erwähnt, ohne explizit auf Absatz 4 zu verweisen, die Wichtigkeit von Innovation und Technologieförderung. Weitere Teilnehmende unterstützen allgemein Absatz 4, woraus man eine implizite Zustimmung lesen kann (s.

Ziff. 3.4.4). Bio Suisse deutet den Gedanken der Innovations- und Technologieförderung derart, dass die Transformation als Chance verstanden werde, und begrüsst dies. Der SGB erwähnt, dass viele Arbeitsplätze davon abhängen würden, ob es die Schweiz schafft, ein Kompetenzzentrum für erneuerbare Energien und klimaverträgliche Technologien zu werden. In diesem Zusammenhang fordert er eine Förderpolitik, bezieht sich aber nicht explizit auf Absatz 4.

Mehrere Teilnehmende möchten die Forschung als weiteres namentlich genanntes Instrument ergänzen (FDP, IGEB, SVV, Economiesuisse, Scienceindustries, Swissmem, Strasseschweiz, Auto-

Schweiz, FMS, Metal Suisse), teilweise als Ersatz für den Begriff Technologie. Technologieförderung sei hier nicht zu erwähnen, weil die Technologieneutralität gewahrt sein müsse (IGEB, Economiesuisse, Scienceindustries, Swissmem, Strasseschweiz, Auto-Schweiz, FMS, Metal Suisse). Einige dieser Teilnehmenden sehen die daraus resultierende Formulierung «Forschungs- und Innovationsförderung» als Verweis auf das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG).

Die Akademien der Wissenschaften möchten Innovations- und Technologieförderung nicht erwähnt haben, weil kein Grund ersichtlich sei, dass ein einzelnes Politikinstrument hervorgehoben werde. Auch Mountain Wilderness will die Innovations- und Technologieförderung streichen, da der Eindruck entstehen könne, dass dieses Instrument alleine die Lösung sei.

3.4.4 Diverses

Ökostrom Schweiz, die BDP, die FFU und das Initiativkomitee unterstützen Absatz 4 des direkten Gegenentwurfs. Travail Suisse befürwortet Absatz 4 sowohl des direkten Gegenentwurfs als auch der Initiative. Cemsuisse teilt mit, keine Bemerkungen oder Anpassungsvorschläge zu Absatz 4 zu haben.

Bei mehreren Mitgliedern der Klima-Allianz ist davon auszugehen, dass sie Absatz 4 der Initiative unterstützen, da sie diesen in ihren Vorschlag für einen direkten Gegenentwurf aufnehmen.

20/35 BAFU-D-47633401/949