Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1

mien der Wissenschaften). Bei vielen dieser Stellungnahmen bleibt unklar, ob auch die Anrechenbarkeit von Emissionsverminderungen im Ausland begrüsst wird. Zum Teil wird diese Anrechenbarkeit explizit begrüsst. Bei denjenigen Stellungnahmen, die Emissionsverminderungen im Ausland (allenfalls) begrüssen, bleibt in mehreren Fällen wiederum unklar, ob deren Anrechenbarkeit nur in einer Übergangszeit (vor 2050) gewährleistet sein soll, oder auch 2050 und später. Argumente gegen die Beschränkung auf Inlandsenken sind unter anderem die Erwartung, dass in der Schweiz nur ein beschränktes Senkenpotenzial zur Verfügung stehen wird, Unsicherheiten zu den weiteren Entwicklungen der Senkentechnologien und befürchtete Benachteiligungen für Bereiche der Wirtschaft wie einzelne Industriezweige oder die Luftfahrt. Mehrere der Teilnehmenden, die Auslandsenken positiv gegenüberstehen, fordern, dass deren Anrechenbarkeit in der Verfassung verankert wird (Economiesuisse, Scienceindustries, Swissmem, FDP, IGEB, Cemsuisse, Strasseschweiz, Auto-Schweiz, FMS,

VSG, Hotelleriesuisse, Metal Suisse). Hotelleriesuisse erwähnt, dass eine Verfassungsformulierung, welche Auslandsenken explizit beinhaltet, dem Gesetzgeber die Möglichkeit lasse, In- und Auslandanteile festzulegen. Economiesuisse vertritt die Ansicht, dass die Anrechnung von ausländischen Massnahmen, worunter sie Emissionsverminderungen ebenso zählen wie negative Emissionen, in der Verfassung zu verankern sei. Dies führt bei diesem Verband jedoch nicht zu einer Formulierungsvariante, wo «Emissionsverminderungen» in Absatz 3 explizit vorkämen. Mehrere Teilnehmende schreiben,

dass im Bereich der Mobilität eine CO2-Neutralität bis 2050 nur durch Kompensationen möglich sei, da der Ersatz aller fossilen Brenn- und Treibstoffe aufgrund der Verfügbarkeit von elektrischer Energie unwahrscheinlich sei (Strasseschweiz, Auto-Schweiz, FMS). Weil Massnahmen im In- und Ausland die gleiche Wirkung aufs Klima hätten, sollten diejenigen Lösungen bevorzugt werden, welche die geringsten Kosten aufweisen. Dies soll ausdrücklich in der Verfassung festgehalten werden, und insbesondere auch, dass neben Senken auch «Kompensationsmassnahmen» berücksichtigt werden. Die gleichen Elemente will auch Metal Suisse in der Verfassung verankern. Der HEV schreibt, dass technische Treibhausgassenken in näherer Zukunft nicht im notwendigen Mass zur Verfügung stehen würden,

weshalb man auf die natürlichen angewiesen sei, welche allerdings in der Schweiz nur eine begrenzte Kapazität hätten. Der Kanton Luzern begrüsst die Möglichkeit, Emissionen im Ausland zu kompensieren, wobei auch in dieser Stellungnahme unklar bleibt, ob dies nur für eine Übergangsperiode gilt.

Der Kanton Solothurn befürchtet, dass der direkte Gegenentwurf die Möglichkeit offenlässt, dass man mit der Umstellung auf fossilfreie Energieträger zuwartet (Absatz 2) und stattdessen billige Emissionszertifikate im Ausland zukauft. Die Akademien der Wissenschaften erwähnen zu ausländischen Emissionsreduktionszertifikaten, dass diese sich zukünftig auf einen Referenzfall mit einem Reduktionspfad mit Ziel Netto-Null zu beziehen hätten. Solche Emissionsreduktionszertifikate wären in immer geringeren Mengen verfügbar, wenn die Welt global dem Netto-Null-Ziel näherkommt. Hingegen steige die Bedeutung eines internationalen Marktes mit Senkenzertifikaten. Sie diskutieren allerdings auch Schwierigkeiten bezüglich Auslandsenken. Priorität seien Emissionsverminderungen im Inland. Damit letzteres auch im direkten Gegenentwurf klar festgehalten sei, schlagen sie eine alternative Formulierung vor. Die IG Detailhandel prognostiziert, dass die Verfügbarkeit von Treibhausgassenken im Ausland 2050 limitiert sein könnte, weil alle Staaten dannzumal ein Netto-Null-Ziel erreichen müssten. Deshalb sei die Bereitstellung von Inlandsenken wichtig. Swisscleantech fände einen weltweiten Markt für negative Emissionen sinnvoll, sodass die günstigsten Technologien angewendet werden. Reduktionszertifikate hingegen hätten im Kontext der Klimaneutralität keine Berechtigung mehr.

Caritas fordert eine grosse Zurückhaltung bei der Anrechenbarkeit von Emissionsverminderungen im Ausland. Mehrere Mitglieder der Klima-Allianz fordern, dass die Schweiz Emissionsreduktionen im Ausland finanziert, diese aber nicht an ihren Dekarbonisierungspfad anrechnet. Die CVP unterstützt den Einsatz für Emissionsverminderungen im Ausland sowohl mit als auch ohne Anrechenbarkeit für die Schweiz, wobei auch bei dieser Stellungnahme unklar bleibt, inwiefern damit Senken gemeint sind. Der Kanton Waadt vermutet, dass der Ausgleich von Emissionen im Ausland im Widerspruch zum Übereinkommen von Paris sein könnte. Economiesuisse hält fest, dass sämtliche wirtschaftliche Optionen für Emissionsreduktionen genutzt werden können sollen, worunter auch Emissionsverminderungen im Ausland gezählt werden. Ebenfalls erwähnt der Verband, dass auch die Nutzung von gewissen weiteren Emissionseinsparungen möglich sein soll, die heute nicht anrechenbar sind.

17/35 BAFU-D-47633401/949