Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/47: Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) · 35 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1853/9/1/1
Kanton Graubünden unterstützt. Der Kanton Graubünden schliesst sich ergänzend ebenfalls der Einsendung der RKGK an. Auch der Kanton Glarus schliesst sich der Stellungnahme der RKGK an. Die FFU unterstützen die Stellungnahme des Initiativkomitees. Die SMP bittet um die Berücksichtigung der Stellungnahme des Schweizerischen Bauernverbands. Caritas verweist auf die Forderungen von mehreren Mitgliedern der Klima-Allianz hinsichtlich der Anpassung des direkten Gegenentwurfs oder der Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags. Die Umweltfreisinnigen St. Gallen bitten, dass der Bundesrat die Argumente des Initiativkomitees vollständig berücksichtigen solle, falls er am direkten Gegenentwurf festhält.
Mehrere Teilnehmende haben mitgeteilt, dass sie auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichten oder keine Bemerkungen zum Bundesbeschluss haben (Schweizerischer Arbeitgeberverband, FRC, Elcom, SIAA).
2.2 Gesamtbeurteilung
Im Vernehmlassungsverfahren hat eine Mehrheit der Teilnehmenden die Verankerung des Netto-Null-Ziels auf Verfassungsstufe begrüsst. Die meisten Stellungnahmen lassen sich vereinfacht in 3 Gruppen einteilen. Eine erste Gruppe befürwortet klar oder eher den direkten Gegenentwurf. Innerhalb dieser Gruppe gibt es jedoch Differenzen, weil einige Teilnehmende den Gegenentwurf in Teilen der Initiative annähern möchten, während andere zusätzliche Anpassungen im Sinne einer klimapolitisch weniger ambitionierten Vorlage verlangen. Eine zweite Gruppe besteht aus Teilnehmenden, welche die Initiative unterstützen oder sonstige weitergehende Regelungen im Sinne von zusätzlichen Anstrengungen für den Klimaschutz möchten. In dieser Gruppe ist die Forderung nach einem indirekten Gegenvorschlag verbreitet. Eine dritte Gruppe lehnt sowohl die Initiative als auch den direkten Gegenentwurf ab. Daneben gibt es einzelne weitere Stellungnahmen, welche beispielsweise auf eine eindeutige grundsätzliche Stellungnahme verzichten oder sowohl den direkten Gegenentwurf als auch die Initiative befürworten.
Ja oder eher Ja zum direkten Gegenentwurf
Die Kantone UR, AG, LU, NW, OW, BE, SO, SG, GR, SH, TG, AI, FR, NE, JU, VS, ZG, die CVP, SAB, Schweizerischer Gemeindeverband, EnDK, BPUK, RKGK, Schweizerischer Bauernverband, Swisspower, Seilbahnen Schweiz, SVV, Jardinsuisse, Suissetec, Junglandwirte, SMP, Swissmechanic, Gastrosuisse, SVBK, IG Detailhandel, ZHK, Agora stimmen dem direkten Gegenentwurf eindeutig oder eher zu. Einige dieser Teilnehmenden sprechen sich dafür aus, dass im Gegenentwurf striktere Regelungen als vom Bundesrat vorgesehen implementiert werden, beispielsweise bei der Anrechenbarkeit von Auslandsenken oder bei der Nutzung von fossilen Brenn- und Treibstoffen. Ausserdem gehören zur Gruppe der klar oder eher dem direkten Gegenentwurf zustimmenden Teilnehmenden auch solche, welche Anpassungen hin zu einer weniger ambitionierten Klimapolitik fordern (Economiesuisse, Scienceindustries, Swissmem, IGEB, Cemsuisse, FDP, VSG, Hotelleriesuisse, HKBB, CVCI). In diesen Stellungnahmen wird häufig explizit der Verzicht auf ein Verbot für fossile Energieträger begrüsst und sämtliche dieser Teilnehmenden sind mit dem Bundesrat darin einig, dass CO2-Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen nicht nur im Inland ausgeglichen werden können sollen. Einige Teilnehmende der ersten Gruppe sprechen sich explizit gegen die Initiative aus (Economiesuisse, SAB, IGEB, Cemsuisse, RKGK, Kantone LU, AI, NE, FDP, ZHK, HKBB, Agora, Hotelleriesuisse). Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich viele Teilnehmende primär zum direkten Gegenentwurf geäussert haben.
Für die RKGK ist fraglich, ob ein direkter Gegenentwurf sachlich notwendig ist, sie befürwortet einen solchen aber dennoch, damit die Gletscher-Initiative besser bekämpft werden kann. Für die Economiesuisse wäre ein neuer Verfassungsartikel eigentlich nicht notwendig, doch es brauche einen direkten Gegenentwurf, damit Mängel der Initiative beseitigt werden könnten. Allerdings solle sich der neue Verfassungsartikel eng an das totalrevidierte CO2-Gesetz anlehnen. Der VSE will, dass die Ausführungs-
besseren Lesbarkeit der Sammelbegriff «mehrere Mitglieder der Klima-Allianz» verwendet, was jedoch nicht als Aussage über die tatsächliche Mitgliedschaft dieser Organisationen in der Klima-Allianz zu verstehen ist. Abweichungen innerhalb dieser Stellungnahmen werden in diesem Ergebnisbericht teilweise ausgewiesen. Die Klima-Allianz versteht sich als ein Bündnis von mehr als 90 Organisationen der Zivilgesellschaft. 3/35 BAFU-D-47633401/949