Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 36 Seiten
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Zusammenfassung
Die Vorlage für die Änderung des Patentgesetzes wurde vom Bundesrat am 14. Oktober 2020 in die Vernehmlassung geschickt. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 1. Februar 2021. Im Rahmen der Vernehmlassung reichten 63 Teilnehmende eine Stellungnahme ein (22 Kantone, 5 politische Parteien, 3 auf gesamtschweizerischer Ebene tätige Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft, das Bundesgericht, das Bundespatentgericht, das Bundesverwaltungsgericht sowie 30 interessierte Organisationen).
Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmt der allgemeinen Stossrichtung der Vorlage zu, sieht aber in vier Hauptpunkten Änderungsbedarf:
1. Die Einführung der Vollprüfung wird von der Mehrheit der Teilnehmenden grundsätzlich begrüsst und unterstützt. Mehrere Teilnehmende regen an, das nationale Patentsystem so auszugestalten, dass es als eine echte Alternative zum Patenterteilungsverfahren über das Europäische Patentamt genutzt werden kann. Sie schlagen vor, die Patentprüfung flexibel auszugestalten, so dass die Verfahrensdauer besser vorhersehbar wird und die Kosten überschaubarer werden. Sie fordern auch mehr Flexibilität für den Anmelder, den Zeitpunkt der Prüfung zu bestimmen oder dass er mehr Möglichkeiten erhält, die Geschwindigkeit des Verfahrens zu kontrollieren.
2. Zahlreiche Teilnehmende möchten auf die Möglichkeit eines Einspruchs vor dem Institut für Geistiges Eigentum verzichten, da ein Rechtsmittelweg über drei Instanzen weder sinnvoll noch nötig sei. Stattdessen sei ein direkter Beschwerdeweg an ein Gericht vorzusehen. Kritische Stimmen gibt es auch bezüglich der Komplexität und der daraus resultierenden Dauer bzw. der voraussichtlichen Kosten des vorgeschlagenen Einspruchsverfahrens (Parteikosten für die beigezogenen Rechts- bzw. Patentanwälte).
3. Die überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen, die sich zum Beschwerdeverfahren äussern, fordert als Beschwerdeinstanz das Bundespatentgericht anstelle des
vorgeschlagenen Bundesverwaltungsgerichts. Dies wird vor allem damit begründet, dass es in patentrechtlichen Fragen eine ausserordentlich hohe technische Expertise der
Spruchbehörden brauche und diese dem Bundesverwaltungsgericht fehle. Diese
Forderung wurde mit einem Expertengutachten untermauert.
4. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden lehnt das vorgeschlagene Gebrauchsmuster als kostengünstige, ungeprüfte Alternative zum vollgeprüften Patent ab. Dies vor allem aufgrund der Nachteile des Gebrauchsmusters gegenüber dem heutigen Schweizer Patent (kürzere Schutzdauer und auf bestimmte Gegenstände beschränkter Schutz). Das vorgeschlagene Gebrauchsmuster sei keine vollwertige Alternative zum heutigen Patent.
Die Verwendung von Englisch im Anmeldeverfahren wird von der Mehrheit der Teilnehmenden unterstützt, die sich dazu äusserten. Einige Teilnehmende kritisieren, dass die Patentansprüche nicht in eine schweizerische Amtssprache übersetzt werden müssen. Ein Teilnehmender bezweifelt, dass die englische Sprache als Verfahrenssprache vor dem IGE für ein rein schweizerisches Verfahren mit übergeordneten Schweizer Bestimmungen vereinbar ist.
Schliesslich wird der geplante Ausbau der internationalen Zusammenarbeit mit ausländischen Patentämtern und anderen Organisationen von mehreren Teilnehmenden unterstützt.