Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 36 Seiten

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1 Allgemeines

Der Vorentwurf für die Änderung des Patentgesetzes durchlief das Vernehmlassungsverfahren vom 14. Oktober 2020 bis zum 1. Februar 2021. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die Regierung des Fürstentums Liechtenstein, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die auf gesamtschweizerischer Ebene tätigen Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft, das Bundesgericht, das Bundespatentgericht, das Bundesverwaltungsgericht sowie weitere interessierte Organisationen.

Es haben sich 22 Kantone, 5 politische Parteien, 3 auf gesamtschweizerischer Ebene tätige Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft, das Bundesgericht, das Bundespatentgericht, das Bundesverwaltungsgericht sowie 30 interessierte Organisationen schriftlich vernehmen lassen.

Davon haben 7 Vernehmlassungsteilnehmende1 ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. Zwei Organisationen verweisen ausdrücklich auf die Stellungnahme einer anderen Organisation.2

Das Bundesgericht, das Bundespatentgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben ihre Stellungnahmen auf Fragen zur Gerichtsorganisation beschränkt (vgl. dazu Ziffer 5.3). Das Bundesverwaltungsgericht möchte, dass seine Antwort als Enthaltung und nicht als Zustimmung ausgewiesen wird.

Diverse Stellungnahmen3 verweisen zusätzlich auf die Stellungnahmen von anderen Vernehmlassungsteilnehmenden. Insgesamt bezieht sich der vorliegende Bericht auf 63 Stellungnahmen.

Der Ergebnisbericht weist aus, welche Bestimmungen positiv, negativ oder kritisch aufgenommen worden sind und ob Änderungsvorschläge eingingen. Der Bericht fasst die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammen. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen4. Bei Teilnehmenden, die den Entwurf generell akzeptieren, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen akzeptieren mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich ablehnen. Bei Teilnehmenden, die den Entwurf generell ablehnen, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen ablehnen mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich akzeptieren.

Im Bericht sind die eingereichten Stellungnahmen zusammengefasst. Zuerst sind die allgemeinen Bemerkungen aufgeführt (Ziff. 4 und 5), anschliessend die Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln (Ziff. 6) und schliesslich die Vorschläge, die im Vorentwurf nicht enthalten sind (Ziff. 7).

Soweit nicht anders bezeichnet, bezieht sich die Nummerierung der aufgeführten Artikel auf den Vorentwurf für eine Änderung des Patentgesetzes.

2 Gegenstand der Vernehmlassung

Am 12. Dezember 2019 hat das Parlament die Motion 19.3228 Hefti Thomas «Für ein zeitgemässes Schweizer Patent» überwiesen. Die Motion verlangt vom Bundesrat, einen Gesetzesentwurf zur Teilrevision des Schweizer Patentrechts vorzulegen. Dieser Entwurf soll insbesondere eine für Benutzerinnen und Benutzer attraktive, internationalen Standards entsprechende Patentprüfung vorsehen, ein effizientes und kostengünstiges Einspruchs- und

1 OW, SGV, SSV, SAV, SKS, ZHdK, FHZH

2 SAV und vips verweisen auf die Stellungnahme von economiesuisse.

3 AIPPI Schweiz, economiesuisse, INGRES, VESPA/ACBSE, vips, VIPS/ACBIS, VSP/ASCPI

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