Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 36 Seiten
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5.6 Verstärkte internationale Zusammenarbeit auf administrativ-technischer Ebene
Mehrere Teilnehmende und Organisationen52 begrüssen den geplanten Ausbau der internationalen Zusammenarbeit mit ausländischen Patentämtern und anderen Organisationen. Dadurch werde der Handlungsspielraum des IGE auf internationaler Ebene vergrössert und es könne die Interessen der interessierten Kreise international besser vertreten.
5.7 Weitere verlangte Änderungen
Einige Teilnehmende53 stellen in ihren Stellungnahmen fest, dass zusätzlich zu den im Vorentwurf vorgeschlagenen Änderungen weitere Anpassungen erforderlich seien. Diese Änderungsvorschläge sind in Ziffer 7 aufgeführt.
6 Stellungnahmen zu einzelnen Artikeln
6.1 Art. 1 Abs. 1
Gegen den Ersatz des Begriffs «Erfindungspatent» durch «Patent» werden keine Einwände vorgebracht. Fünf Teilnehmende54 stimmen der vorgeschlagenen Änderung ausdrücklich zu.
6.2 Art. 4
Der Ersatz des veralteten Begriffs «Patentbewerber» durch den Begriff «Anmelder», ist unbestritten. Fünf Teilnehmende55 sind mit dieser Änderung einverstanden.
Diese redaktionelle Änderung betrifft auch folgende Bestimmungen des Patentgesetzes: Artikel 5 Absätze 1–3; Artikel 6 Absatz 1; Artikel 7b Buchstabe a und b; Artikel 16; Artikel 29 Absatz 1; Artikel 34 Absatz 1; Artikel 46a Absatz 1; Artikel 47 Absatz 1; Artikel 49a Absatz 1 Buchstabe a und b und Absatz 2; Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe b; Artikel 58 Absatz 1; Artikel 59 Absätze 1 und 2; Artikel 59a Absatz 1 und Artikel 123. Diese Änderungen werden von mehreren Teilnehmenden56 ausdrücklich begrüsst.
Im Folgenden werden die erwähnten Artikel nur noch aufgeführt, wenn zusätzlich noch andere Änderungen betroffen sind oder wenn sich die Vernehmlassungsteilnehmenden unterschiedlich zu den Änderungen geäussert haben.
Die Änderung der Schreibweise von «Institut Fédéral de la Propriété Intellectuelle» (Grossschreibung) in der französischen Fassung ist unbestritten.
Diese redaktionelle Änderung betrifft auch die Fussnoten zu den folgenden Bestimmungen des Patentgesetzes: Artikel 41; Artikel 42–44; Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe a; Artikel 55a; Artikel 59a Absatz 2 und Artikel 119. Auch dort ist sie unbestritten.
6.3 Art. 5 Abs. 1–3
Der Ersatz des veralteten Begriffs «Patentgesuch» durch den Begriff «Patentanmeldung» in den Bestimmungen, die nicht das Erteilungsverfahren betreffen, ist unbestritten. Fünf Teilnehmende57 stimmen dieser Änderung ausdrücklich zu.
52 AIPPI Schweiz, Bolliger, IASA, IPS, Ruckstuhl, VESPA/ACBSE, VSP/ASCPI, Win GD
53 Bolliger, economiesuisse, IASA, IPS, H. Kley, LIPAV, Ruckstuhl, M. Schweizer, Siemens, Swissmem, J.-J. Wagner, Win GD
54 Bolliger, IASA, IPS, Ruckstuhl, Win GD
55 Bolliger, IASA, IPS, Ruckstuhl, Win GD
56 Bolliger, IASA, IPS, Ruckstuhl, Win GD
57 Bolliger, IASA, IPS, Ruckstuhl, Win GD