Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 36 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

existierenden europäischen und internationalen Patentsysteme ergänzen. Andererseits könne es aber auch dazu beitragen, auf Entwicklungen auf internationaler Ebene adäquat reagieren zu können. Bei der Umsetzung der einzelnen Elemente sei darauf zu achten, das nationale Patentsystem so auszugestalten, dass es zu einer echte Alternative zum Patenterteilungsverfahren über das EPA werde, z.B. durch eine besser vorhersehbare Verfahrensdauer, überschaubare Kosten, mehr Flexibilität für Anmelder, den Zeitpunkt der Prüfung zu bestimmen oder durch grössere Rechtssicherheit.

Als Alternative zur Vollprüfung schlagen zwei Teilnehmende25 eine flexible Patentprüfung mit optionaler Vollprüfung vor. Die Patentprüfung sei so auszugestalten, dass im Regelfall ein Schweizer Patent – wie bis anhin – vom IGE nicht auf die zentralen Patentierungsvoraussetzungen Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft werde. Dieses (bisherige) Verfahren sei neu mit einer obligatorischen Recherche zu ergänzen. Der Recherchebericht sei zu veröffentlichen und in die Patentakte abzulegen. Das erhöhe die Transparenz für Dritte. Da auf diese Weise weiterhin die aktuelle Variante des Schweizer Patents zur Verfügung stehe, könne auf das Gebrauchsmuster verzichtet werden. Zusätzlich soll eine fakultative erweiterte Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit eingeführt werden (Vollprüfung).

Einige Teilnehmende beurteilen die Einführung eines vollgeprüften Schweizer Patents kritisch26. Sie sind der Meinung, dass die im Zusammenhang mit der Vollprüfung genannte fehlende Rechtssicherheit sowie die Notwendigkeit einer Anpassung an internationale Standards zu relativieren sei. Es sei fraglich, ob die vorgeschlagenen Änderungen insgesamt tatsächlich eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo darstellten. Eine Organisation27 vertritt die Ansicht, dass das vollgeprüfte Schweizer Patent kein wirksamer Ersatz für das europäische Patent sein könne. Es müsse eine teure Infrastruktur aufgebaut werden, wobei die Kosten vom Bund und den betroffenen Wirtschaftsakteurinnen und -akteuren getragen werden müssten. Es sei nicht sicher, dass der Nutzen der vorgeschlagenen Revision die damit verbundenen Kosten überwiege.

Mehrere Teilnehmende28 lehnen die Einführung des vollgeprüften Schweizer Patents explizit ab. Sie machen geltend, dass die Nachteile für KMU sowie für Einzelerfinderinnen und - erfinder gravierend und keine wesentlichen Vorteile erkennbar seien. Die vorgeschlagene Revision betreffe im Wesentlichen die auf dem nationalen Weg erlangten Schweizer Patente, welche nur einen geringen Anteil der in der Schweiz gültigen Patente ausmachten. Für internationale Anmelder spiele sie keine Rolle. Schon allein deshalb lasse sich die angestrebte umfassende Reform mit all ihren negativen Konsequenzen nicht rechtfertigen. Den für die Umsetzung der Revision notwendigen Ausbau der Administration vor allem beim IGE und den Rechtspflegeinstanzen erachten diese Teilnehmenden als unverhältnismässig, solange ein vollgeprüftes, in der Schweiz gültiges Patent über das Europäische Patentsystem zu erhalten sei.

5.2 Einspruchsverfahren

Die Anpassung des Einspruchsverfahrens wird von mehreren Teilnehmenden29 begrüsst. Ein Verfahren, mit welchem Dritte vor dem IGE zukünftig auch die Patentierungserfordernisse Neuheit und erfinderische Tätigkeit überprüfen lassen können, ohne dass in einem aufwendigen Nichtigkeitsverfahren die Gerichte bemüht werden müssten, sei überfällig.

25 H. Kley, IPS (ergänzende Eingabe vom 27.01.2021)

26 KMU-Forum, LES-CH, Swissmechanic, J.-J. Wagner

27 KMU-Forum

28 Bolliger, IASA, IP-Professoren, IPS, H. Kley, Ruckstuhl, Siemens, Sulzer, SVP, Win GD

29 Bolliger, FER, IASA, IPS, Ruckstuhl, Sulzer, VIPS/ACBIS, Win GD