Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 36 Seiten

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geäussert. Die Kritik zu diesen Hauptpunkten wird nachstehend in Ziffer 5 für jedes einzelne Thema aufgeführt.

Der Vorentwurf wird zudem in anderer Hinsicht als unzureichend erachtet: Es werden zahlreiche Vorschläge zu Punkten unterbreitet, die im Vorentwurf nicht enthalten sind. Diese sind in Ziffer 7 aufgeführt.

5 Stellungnahmen zu den Hauptpunkten des Vorentwurfs

Der Vorentwurf des Bundesrats umfasst Änderungen zu den folgenden Hauptpunkten: Einführung der Vollprüfung und eines Gebrauchsmusters, Ausbau des Einspruchsverfahrens sowie Instanzenzug gegen Entscheide des IGE.

Als weitere Änderungsvorschläge sind zu erwähnen, dass Englisch im Anmelde- und Beschwerdeverfahren verwendet werden darf und dass das IGE die Möglichkeit erhält, mit anderen nationalen oder regionalen Patentämtern zusammenzuarbeiten. Im Rahmen solcher administrativ-technischen Zusammenarbeit soll es internationale Vereinbarungen abschliessen können.

In diesem Kapitel werden die Stellungnahmen zu diesen Hauptpunkten allgemein zusammenfassend dargelegt (die Stellungnahmen zu einzelnen Artikeln folgt im nachfolgenden Kapitel).

5.1 Einführung der Vollprüfung

Mit Ausnahme eines Kantons21 haben sich die Kantone nicht substanziell zur Einführung der Vollprüfung geäussert oder eigene Anliegen dazu eingebracht. Der betreffende Kanton verlangt, dass vor der definitiven Einführung eines vollgeprüften Schweizer Patents aufgrund von ökonomischen und juristischen Kriterien eine komparative Kosten-/Nutzenanalyse gegenüber dem bisher stark genutzten europäischen Patent zu erstellen sei. Diese Analyse sei zu dokumentieren und für die definitive Entscheidungsfindung den politischen Gremien vorzulegen.

Vier Parteien, 15 Organisationen und zwei Teilnehmende begrüssen bzw. unterstützen die Einführung der Vollprüfung für nationale Patentanmeldungen grundsätzlich22. Mehrere der Vernehmlassungsteilnehmenden23 regen an, das schweizerische Patentsystem so auszugestalten, dass es, ungeachtet der europäischen Entwicklungen, auch in Zukunft als eine echte Alternative zum Patenterteilungsverfahren über das Europäische Patentamt (EPA) genutzt werden könne. Die Einführung der Vollprüfung könne nur dann erfolgreich sein, wenn die Prüfung verlässlich sei, international vergleichbare Recherche- und Prüfungsergebnisse bringe und die Kosten dem internationalen Vergleich standhielten (vernünftiges Verhältnis zu den Gebühren von anderen Patentämtern). Das Verfahren müsse effizient und in zeitlicher Hinsicht so flexibel ausgestaltet werden, dass für den Patentanmelder innerhalb weniger Monate eine beschleunigte Patentprüfung und -erteilung möglich sei.

Verschiedene Teilnehmende24 sind der Auffassung, dass der Schweiz als Mitglied der Europäischen Patentorganisation (EPO) und als Nicht-EU-Mitglied eine Marginalisierung drohe. So richte sich die EPO, die das EPA betreibt, je länger je mehr an den Mitgliedstaaten der EU aus. Die Einflussmöglichkeiten anderer Mitglieder, wie der Schweiz, nähmen markant ab. Diese Entwicklung führe zu einem Verlust der Einflussmöglichkeiten der Schweiz auf das europäische Patentsystem. Ein starkes nationales Patentsystem könne einerseits die

21 ZG

22 Die Mitte, FDP, glp, SPS; AIPPI Schweiz, CP, economiesuisse, FER, HKBB, Interpharma, LIPAV, scienceindustries, sgv, Swissmem, Uni NE, VESPA/ACBSE, VIPS/ACBIS, vips, VSP/ASCPI; Frei, Isler & Pedrazzini

23 economiesuisse, Interpharma, Isler & Pedrazzini, scienceindustries, VESPA/ACBSE, VSP/ASCPI

24 AIPPI Schweiz, economiesuisse, Interpharma, LIPAV, scienceindustries, VESPA, VSP/ASCPI, Uni NE