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Vernehmlassung 2021/115: Änderung der Kollektivanlagenverordnung · 30 Seiten

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Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 144d Übergangsbestimmung zur Änderung vom

Fondsleitungen, SICAV und KmGK müssen der FINMA die an Artikel 76 Absatz 4 angepassten Fondsverträge und Anlagereglemente innert zwei Jahren ab Inkrafttreten der Änderung vom ... zur Genehmigung einreichen. In besonderen Fällen kann die FINMA diese Frist erstrecken.

II

Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.

III

Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ignazio Cassis

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr