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Vernehmlassung 2021/115: Änderung der Kollektivanlagenverordnung · 30 Seiten
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Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen «%ASFF_YYYY_ID»
a. den Wert der ausgeliehenen Effekten und der Pensionsgeschäfte per Abschluss des Rechnungsjahres;
b. die Höhe der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften;
c. den halbjährlichen und jährlichen Durchschnitt des Anteils ausgeliehener Effekten;
d. den maximalen Anteil ausgeliehener Effekten (maximaler Tageswert);
e. die Verteilung der Bruttoerträge aus Effektenleihen und Pensionsgeschäften zwischen der Fondsleitung und den Anlegerinnen und Anlegern (Revenue Split);
f. die Erträge aus der Wiederanlage der Barsicherheiten (Cash Collateral);
g. die Form der Verwahrung der ausgeliehenen Effekten (getrennte Konten oder Omnibus-Konten).
Art. 86 Abs. 3bis
3bisAbsatz 2bisgilt für Anlagen in Schuldbriefen oder anderen vertraglichen Grundpfandrechten sinngemäss.
Art. 104 Abs. 2
2Bei Immobilienfonds und L-QIF mit Immobilienanlagen bewahrt sie die unbelehnten Schuldbriefe sowie die Aktien von Immobiliengesellschaften auf. Für die laufende Verwaltung von Immobilienwerten kann sie Konten von Dritten führen lassen.
Art. 106 Exchange Traded Funds (ETF)
(Art. 15 und 78 Abs. 3 KAG)
1Als «Exchange Traded Funds» (ETF) gelten Anteile oder Anteilsklassen einer offenen kollektiven Kapitalanlage, die dauernd an einer schweizerischen Börse kotiert sind und für die mindestens ein «Market Maker» nach Artikel 41 Buchstabe c FINIG6 sicherstellt, dass der Wert der gehandelten Anteile oder Anteilsklassen nicht wesentlich vom indikativen Nettoinventarwert abweicht.
2Eine kollektive Kapitalanlage darf nur als «Exchange Traded Fund» oder «ETF» bezeichnet werden, wenn alle Anteile oder Anteilsklassen als ETF ausgestaltet sind.
3Der Prospekt hat insbesondere folgende Angaben zu ETF zu enthalten:
a. Angaben zur Kotierung und zum indikativen Nettoinventarwert des ETF sowie zum Market Maker;
b. Angaben darüber, wo und wie oft die Zusammensetzung des Portfolios des ETF oder seines Wertpapierkorbes offengelegt wird;
c. Beschreibung des Handels des ETF auf dem Primär- und Sekundärmarkt und der damit verbundenen Risiken;