Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/81: Verordnung über die Interoperabilität der Schengen/Dublin-Informationssysteme · 32 Seiten

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auf Verordnungsstufe vorgenommen. Dies sind zum einen die zur Umsetzung der Gesetzesänderungen notwendigen Verordnungsanpassungen. Weiter bedürfen gewisse Bestimmungen der EU-IOP-Verordnungen einer Konkretisierung auf Verordnungsstufe. Zusätzlich sollen die bisher notifizierten tertiären Rechtsakte (Durchführungsbeschlüsse) zur Interoperabilität umgesetzt werden. Zu diesen Zwecken soll die obgenannte Verordnung über die Interoperabilität zwischen den Schengen-Dublin-Informationssystemen, sog. N-IOP-Verordnung, geschaffen werden.

6. Datenschutz

Aufgrund der Einführung der neuen Zentralkomponenten, welche Einfluss auf alle Schengen/Dublin-Informationssysteme haben, wurden auf Gesetzesstufe notwendige Anpassungen gemacht, unter anderem zum Datenschutz (vgl. 14. Kapitel, 14a. Kapitel, 14b. Kapitel und 14c. Kapitel AIG). Auch in der vorliegenden Vorlage finden sich Bestimmungen zum Datenschutz (vgl.

6. Abschnitt, 7. Abschnitt).